Dies ist eine Diskussion zu Abstellen KFZ ohne Nummernschilder innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Angenommen jmd stellt sein KFZ auf einem Parkstreifen ab (wir sind in Berlin) und montiert die Nummernschilder ab, weil er das KFZ ummelden will. Das bekommt das Ordnungsamt noch am selben Tag mit und veranlasst nach einer Wartezeit von 5 Stunden das Abschleppen und Unterstellen des KFZ. Der Halter bekommt dann natürlich einen Kostenbescheid über Abschlepp und Unterstellkosten.. legt Widerspruch ein etc.. die Frage ist natürlich, ob das Abschleppen so ok war.. Also Anfechtungsklage - klar! Die Maßnahme würde ich sagen, ist eine unmittelbare Ausführung, da eine Ersatzvornahme hier nicht einschlägig ist, wegen fehlendem VA (keine Verkehrszeichen, hier unmittelbarer Verstoß gegen StVO) Eine Sicherstellung ist es wohl auch nicht, da Zweck der Maßnahme gerade nicht die Ingewahrsamnahme und der Auschluss der Besitzmöglichkeit anderer ist. Soweit richtig? Woher aber nehme ich denn den Verstoß gegen die StVO im Rahmen der Prüfung der unmittelbaren Ausführung? § 32 StVO? Ich habe aber auch noch etwas zu einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung gelesen, damit kann ich aber leider nichts anfangen. Könnt ihr mir helfen? |
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Bezüglich der Sondernutzung musst Du im Straßengesetz nachlesen. Hier wohl § 11 und 28 http://www.stadtentwicklung.berlin.d...strg062006.pdf |
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Zitat:
![]() Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Allerdings ist die vorangestellte Aussage mit diesem Textteil des § 14: Zitat:
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Ja, hast Recht. Bin mit dem berliner Straßengesetzt nicht so ganz vertraut... |
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Zitat:
warum nicht; ist lediglich eine "Kann-Bestimmung"? Zitat:
und ohne Deinen Link wäre ich auch nicht wesentlich weitergekommen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Zitat:
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder @Charles, Zitat:
Zitat:
![]() Die geschilderte Abschleppaktion stimmt doch mit dem Straßengesetz nicht überein? |
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| AW: Abstellen KFZ ohne Nummernschilder Oh super - Danke für eure Hinweise!!! Dann ist also § 14 BerlStrG einschlägig! Und der wurde aber nicht ordnungsgemäß angewandt, da eben kein Hinweis angebracht wurde, damit war die Maßnahme also rechtswidrig, richtig? Dann wäre die Prüfung aber schon ziemlich kurz, da muss doch nochwas versteckt sein?! Vielleicht noch Prüfung, ob § 32 StVO durch Hinstellen des Autos als Gegenstand und dadurch Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs? |
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