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§13 VwVfG Beteiligte

Dies ist eine Diskussion zu §13 VwVfG Beteiligte innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 14.12.2011, 11:14
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§13 VwVfG Beteiligte

Guten Morgen,

Person x hat eine Gaststättengenehmigung bei der Behörde Z beantragt. Die zuständige Sachbearbeiterin Y hat diesen Antrag genehmigt.

Wer ist in diesem Fall denn Beteiligter?

Person x ist gem. §13 I Nr.1 Beteiligter, da er Antragsstellter ist.

Ist die Sachbearbeiterin auch Beteiligte? Sie ist ja immer hin durch §12 handlungsfähig, was ja hieße, dass sie auch Beteiligte sein müsste. Ist sie die Antragsgegnerin?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 13:12
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AW: §13 VwVfG Beteiligte

Einen Antragsggener gibt es im Verwaltungsverfahren nur dann, wenn der Antragsteller mit seinem Antrag beabsichtigt, dass in die Rechte eines Dritten (nämlich die des Antragsgegners)eingegriffen wird. Die entscheidende Behörde ist dagegen nicht Antragsgegner (anders ggf. im Widerspruchsverfahren, wenn die Behörde einen Antrag abgelehnt hat, dann ist sie bzw. ihr Träger "Widerspruchsgegner" und ggf. Klagegegner.
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