Dies ist eine Diskussion zu Zeitwert von Pflanzen angeben? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Wie verhält es sich eigentlich, wenn bei einem Sturmschaden u.a. auch Pflanzen irrepaprabel beschädigt sind, meinetwegen eine schon 1,60m hohe Kupferfelsenbirne? Bei der Anschaffung sind Pflanzen ja meistens noch klein und kosten weniger Geld. Um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen, müsste man dann ja eine schon größere Pflanze kaufen, die natürlich erheblich teurer ist. Welchen Betrag müsste man dann der Versicherung angeben: den zum Kaufzeitpunkt oder den, den eine schon viel größere Pflanze kostet? ![]() LG von Ulrike |
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| AW: Zeitwert von Pflanzen angeben? Ist gilt der Wert am Tag des Schadens. |
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| AW: Zeitwert von Pflanzen angeben? Zuvor sollte man seine Bedingungen prüfen, ob die Pflanzen überhaupt versichert sind. Das dürfte eher seltener der Fall sein. Smiley Mac |
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| AW: Zeitwert von Pflanzen angeben? In der Gebäudeversicherung sind bzw können Aufräumarbeiten für Bäume und Wiederbepflanzung der Gärten mitversichert werden. In neuen versicherungen ist sowas teileweise schon mitversichert. Bedingungen prüfen, Rücksprache mit der Versicherung halten und Kostenvoranschlag von einer Firma einholen. So wie oben im beschriebenen Fall sind das sicherlich Sachen die im Einzelfall mit der Vers. besprochen und dann auch individuell von dieser Entscheiden werde.
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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