Dies ist eine Diskussion zu Zeitwert Nootbook innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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meinem Sohn wurde von einem Schulkameraden Limonade über seinem Nootbook geschüttet. Laut Hersteller beläuft sich die Reperatur auf 1350,-, der Neupreis war 1696,- und das Gerät ist im Dezember 2003 gekauft worden. Die Haftpflichtversicherung des Schulkindes bietet uns 500,- Zeitwert an. Kann diese geringe Summe richtig sein? Ich freue mich über jede Antwort. Danke im vorraus |
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| AW: Zeitwert Nootbook Hallo! Der Wertverlust eines Notebooks beträgt im Monat 3%. Wenn das Notebook im Dezember 2003 gekauft wurde, dann ergibt sich folgende Rechnung: Dezember 2003 1 Monat 2004 12 Monate bis Okt 2005 10 Monate ------------------------------ 23 Monate Neupreis: 1696 3% entsprechen: 50,88 auf 23 Monate ergibt sich ein Wertverlust von: 1170,24 Die Differenz aus 1696 und 1170,24 = 525,76 Der Zeitwert des Notebooks beträgt also 525,76. Somit ist die angebotene Ausgleichssumme der Versicherung (um die 500) angemessen. Es liegt also ein fast 3-facher wirtschaftlicher Totalschaden des Notebooks vor. Man könnte sich im Internet mal umschauen, was das gleiche Notebook (oder eben eines, welches die entsprechende Leistung hat) im Internet als Gebrauchtware kostet. Wenn man dann eines findet, was zum Beispiel 700 kostet, dann kann man versuchen einen Vergleich mit der Versicherung zu treffen und evtl. den Kaufpreis wieder raus holen. Oder man nimmt die 500 der Versicherung und verkauft das kaputte Notebook als Teileträger für 100 - dann braucht man nicht mehr soviel Eigenkapital beim Kauf eines vergleichbaren Notebooks. Juristisch gesehen, kann man auch die 500 der Versicherung annehmen und die Differenz zum Reparaturpreis vom Freund einklagen. Die Ansprüche hätte man. Man könnte aber auch der Versicherung begreiflich machen, daß der Versicherer als Anspruchsgegener an die Stelle des Anspruchsverursachers tritt und diese somit die kompletten Kosten zu übernehmen hat, wenn sie nicht verklagt werden will. Ich persönlich würde die Forderung gegen die gegnerische Versicherung in der Reparaturkostenhöhe versuchen durchzusetzen - da das Notebook wieder in einen funktionalen Zustand gebracht werden MUSS, da es rechtswidrig zerstört wurde. Evtl. sollten Sie einen Anwalt befragen, ob er die Sache gegen die Versicherung nicht übernimmt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß Versicherungen sich gerne stur und unantastbar geben - bis man die "richtigen Worte" findet Mit freundlichem Gruß, Peter M.
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