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zahlung nach unfall unverschuldet

Dies ist eine Diskussion zu zahlung nach unfall unverschuldet innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2008, 10:30
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zahlung nach unfall unverschuldet

Guten Tag,

ein Unfallwagen wird noch lukrativ verkauft.
Muss Versicherung des Verursachers nun den übrigen Betrag zum Wiederbeschaffungswert bezahlen, oder die im Gutachten vorliegenden Schadenssumme abzüglich Mwst. bezahlen?

Also nehmen wir an:

Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro
Reperaturkosten netto: 8.000 Euro

Verkauft für 15.000 Euro

Wieviel muss die Versicherung nun zahlen?

die 8.000 Euro oder die 5.000 Euro, also nur den Wert aufholen?


Bei mir wurden damals die theoretischen Kosten für Reparatur bezahlt, bei einem bekannten will die Versicherung nun nur den Betrag zur Aufholung des Wiederbeschaffungswertes zahlen.

Natürlich gibt es keine pauschalantwort aber würde mich schon interessieren, was es rechtlich dazu gibt.

danke euch schon mal soweit

Grüße
Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2008, 12:21
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AW: zahlung nach unfall unverschuldet

[QUOTE=daniel2509]Guten Tag,

ein Unfallwagen wird noch lukrativ verkauft.
Muss Versicherung des Verursachers nun den übrigen Betrag zum Wiederbeschaffungswert bezahlen, oder die im Gutachten vorliegenden Schadenssumme abzüglich Mwst. bezahlen?

Also nehmen wir an:

Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro
Reperaturkosten netto: 8.000 Euro

Verkauft für 15.000 Euro

Dann ist dein Verlust 5000,- € - das zahlen die!



Bei mir wurden damals die theoretischen Kosten für Reparatur bezahlt, bei einem bekannten will die Versicherung nun nur den Betrag zur Aufholung des Wiederbeschaffungswertes zahlen.

Dann haben die dir einen restwert vorgegeben.

Dazu kommen An- sowie Abmeldekosten und Nutzungsausfall. Sowie 25 Euro als Kostenpauschale

Nutzungsausfall gehe ich v 14 Tg aus. Solange Du keinen Leihwagen hattest.
An und Abmelde wenn Du n Beleg hast, den Preis.
Sonst 50 / 75 € die 25.
Und die 500
Geg Schmerzensgeld
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2008, 08:00
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AW: zahlung nach unfall unverschuldet

Hallo,

es gibt keine allgemeingültigen Abrechnungen.

Einzig und allein ist der abgeschlossene Versicherungsvertrag ausschlaggebend. Die AKB hat jeder in der jeweils gültigen Form bei seinen Versicherungsunterlagen. Das "Recht" für die Abwicklung eines Schadens ergibt sich aus diesen Verträgen
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