Dies ist eine Diskussion zu zahlung nach unfall unverschuldet innerhalb des Forums Versicherungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| zahlung nach unfall unverschuldet ein Unfallwagen wird noch lukrativ verkauft. Muss Versicherung des Verursachers nun den übrigen Betrag zum Wiederbeschaffungswert bezahlen, oder die im Gutachten vorliegenden Schadenssumme abzüglich Mwst. bezahlen? Also nehmen wir an: Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro Reperaturkosten netto: 8.000 Euro Verkauft für 15.000 Euro Wieviel muss die Versicherung nun zahlen? die 8.000 Euro oder die 5.000 Euro, also nur den Wert aufholen? Bei mir wurden damals die theoretischen Kosten für Reparatur bezahlt, bei einem bekannten will die Versicherung nun nur den Betrag zur Aufholung des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Natürlich gibt es keine pauschalantwort aber würde mich schon interessieren, was es rechtlich dazu gibt. danke euch schon mal soweit Grüße Daniel |
| |||
| AW: zahlung nach unfall unverschuldet [QUOTE=daniel2509]Guten Tag, ein Unfallwagen wird noch lukrativ verkauft. Muss Versicherung des Verursachers nun den übrigen Betrag zum Wiederbeschaffungswert bezahlen, oder die im Gutachten vorliegenden Schadenssumme abzüglich Mwst. bezahlen? Also nehmen wir an: Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro Reperaturkosten netto: 8.000 Euro Verkauft für 15.000 Euro Dann ist dein Verlust 5000,- - das zahlen die! Bei mir wurden damals die theoretischen Kosten für Reparatur bezahlt, bei einem bekannten will die Versicherung nun nur den Betrag zur Aufholung des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dann haben die dir einen restwert vorgegeben. Dazu kommen An- sowie Abmeldekosten und Nutzungsausfall. Sowie 25 Euro als Kostenpauschale Nutzungsausfall gehe ich v 14 Tg aus. Solange Du keinen Leihwagen hattest. An und Abmelde wenn Du n Beleg hast, den Preis. Sonst 50 / 75 die 25. Und die 500 Geg Schmerzensgeld
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
| |||
| AW: zahlung nach unfall unverschuldet Hallo, es gibt keine allgemeingültigen Abrechnungen. Einzig und allein ist der abgeschlossene Versicherungsvertrag ausschlaggebend. Die AKB hat jeder in der jeweils gültigen Form bei seinen Versicherungsunterlagen. Das "Recht" für die Abwicklung eines Schadens ergibt sich aus diesen Verträgen |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| AGB nach Zahlung ändern? | Verbraucherrecht | 08.03.2010 17:15 |
| Mahnung nach Zahlung nach 6 Monaten | Verbraucherrecht | 12.08.2009 17:00 |
| Aushändigung des Vollstreckungstitel nach Zahlung!? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 06.08.2009 17:06 |
| Zahlung nach Klageerhebung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 01.02.2009 12:35 |
| Zahlung des Grundstückseigentümers nach Abtretung | Immobilienrecht | 05.09.2007 19:32 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios