Dies ist eine Diskussion zu Zahlung nach Brandschaden innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Zahlung nach Brandschaden in einem Mehrfamilienhaus brannte ein Zimmer. Der entstandene Schaden wurde teilweise durch Handwerker, teilweise in Eigenregie behoben, so dass sich ein Anspruch auf Auszahlung eines Teils der Schadenssumme für den Hauseigentümer ergibt. Angenommen, die Versicherung zahlt die komplette Schadenssumme an den Handwerker aus, mit dem Hinweis sich untereinander zu einigen. Diese Einigung gestaltet sich aber mehr als schwierig - trotz Hinweis, dass auf der Handwerkerrechnung Positionen aufgeführt sind, die nicht vom Handwerker, sondern in Eigenregie durchgeführt wurden. Schließlich weigert sich der Handwerker, überhaupt einen Teil der Summe auszuzahlen, während die Versicherung darauf pocht, dass der Schadensfall mit der Auszahlung der kompletten Schadenssumme für sie abgeschlossen ist. Was würde man in einem solchen Fall tun? Mit einem Anwalt gegen die Versicherung vorgehen? Gegen den Handwerker? Gegen beide? |
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| AW: Zahlung nach Brandschaden Zuerst liegt hier einmal ein Betrug vor. Mich wundert, dass der Versicherer hier still bleibt, da er scheinbar von dem Betrug weiß. Allerdings könnte sein, dass er wegen Datenschutz nicht mit dem Mieter redet und inzwischen schon den Gebäudeeigentümer angeschrieben hat. Wenn der Mieter über diese "Abwicklung" informiert war, dann kann die Polizei auch gegen diesen ermitteln. Ich meine, dass bereits ein freundliches Schreiben an den Handwerker genügt, mit Fristsetzung, dass Anzeige bei der Polizei erfolgt. Ansonsten zivilrechtlich gegen den Vermieter vorgehen, weil zwischen Beiden wohl der Umfang der Reparaturen abgesprochen war. Wenn Geldbetrag pauschal vereinbart war, dann diesen Betrag einfordern, notfalls von der Miete abziehen. Allerdings ist der Mieter nach meiner Meinung beweispflichtig, was vereinbart war. Wenn der Vermieter das bestreitet, dann geht ein Prozeß verloren. Am besten mit dem Vermieter alles Weitere besprechen. Smiley Mac |
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| AW: Zahlung nach Brandschaden Zitat:
![]() Der Hauseigentümer könnte die Rechnung für seine Arbeit direkt bei dem Versicherungsunternehmen einfordern. Das VU kann letztendlich nicht die Regulierung dem Handwerker überlassen. Das ist Aufgabe des VU. |
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| auszahlung, brandschaden, eigenleistung, versicherung |
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