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Zahlt Versicherung?

Dies ist eine Diskussion zu Zahlt Versicherung? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 14:57
Boardneuling
 
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Zahlt Versicherung?

Hallo,

Mensch a brennt die Wohnung ab da der Herd angelassen wurde.Es wird polizeilich ermittelt aber es kann nicht eindeutig geklärt werden wer den Brand verursacht hat da viele Personen in frage dafür kämen.Ist da dann die Hausratversicherung zuständig oder würde die sogar jegliche Ansprüche verweigern da die Schuldfrage nicht geklärt werden kann?


Lg
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 21:36
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AW: Zahlt Versicherung?

Die Hausratversicherung deckt erst mal grundsätzlich die Folge/n eines Brandschadens, soweit Hausrat betroffen ist.

Allerdings wird der Versicherer die polizeilichen Ermittlungsakten einsehen und/oder eigene Ermittlungen zur Ursache vornehmen.

Im verweise ich auf die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen - hier ein Auszug aus
Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2008)
(Versicherungssummenmodell) Version 01.01.2008 GDV 630
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun...06_VHB08VS.pdf

Zitat:
§ 16 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
sowie
Zitat:
§ 19 Repräsentanten
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Soweit andere Verursacher ermittelt werden können, nimmt der Versicherer diese/n iaR in Regress.

Für Gebäudeschäden - soweit eine Gebäudeversicherung mit dem Risiko "Feuer" besteht, gelten die entsprechenden Bedingungen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 14:47
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AW: Zahlt Versicherung?

Das dürfte in der Regel von der Hausrat bezahlt werden. Für grobe F ist der Versicherer beweispflichtig und, wenn nichts aus der Polizeiakte hervorgeht, kann er diesen Beweis nicht führen. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 10:09
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AW: Zahlt Versicherung?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
... wenn nichts aus der Polizeiakte hervorgeht, kann er diesen Beweis nicht führen.
dann können sich die Versicherer in Zukunft ja alle eigenen Ermittlungen u. a. durch Außenregulierer und sonstige Regulierungsbeauftragte sparen
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 22:41
RKG RKG ist offline
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AW: Zahlt Versicherung?

Man sollte den Thread mal etwas differenzieren:

Zitat:
Zitat von millow Beitrag anzeigen
Mensch a brennt die Wohnung ab
würde so alleine stehend vorsätzlich und eine Straftat sein.

Spaß beiseite: Vermutlich soll's so heißen:
A's Wohnung brennt ab, da der Herd angelassen wurde.

Zunächst ist "Charles0308" dahingehend zuzustimmen, dass die Hausrat (von a) zuständig ist.

Ob fahrlässig oder grob fahrlässig hängt davon ab, ob es a war, der den Herd angelassen hat.

Also spielen schon die Ermittlungen eine Rolle.
Ob die nun von der Polizei oder ggf. durch einen Sachverständigen des Versicherers ein Ergebnis bringen wäre abzuwarten.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 01:11
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AW: Zahlt Versicherung?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
wenn nichts aus der Polizeiakte hervorgeht, kann er diesen Beweis nicht führen. Smiley Mac
Mac, lass endlich die Finger von den Drogen
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 19:38
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AW: Zahlt Versicherung?

Eule, ich lese gerne Produktives von dir. Leider ist das eher selten der Fall. Smiley Mac
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  #8 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 22:51
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AW: Zahlt Versicherung?

Als wenn du verstehen würdest was ich schreibe, LMAO ....
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 16:23
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AW: Zahlt Versicherung?

Wer soll das verstehen, Big Orakel Eule? Niemand versteht dich. Smiley Mac (my name is nobody)
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Alt 17.01.2011, 11:59
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AW: Zahlt Versicherung?

Grobe Fahrlässigkeit ist bei guten Versicherungen (Tarifen) versichert.

Vorsatz wird keiner Beweisen können,
da nichts darauf hindeutet.

Also wird der VR zahlen,
geg. dannach kündigen.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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