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Zahlt gegnerische Versicherung nach Schaden?

Dies ist eine Diskussion zu Zahlt gegnerische Versicherung nach Schaden? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 25.02.2011, 10:36
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Zahlt gegnerische Versicherung nach Schaden?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

nach einem Autounfall ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt. Beide Parteien haben einen Anwalt.
Person A reicht Klage gegen die Versicherung von Person B ein, woraufhin diese Person A dann 100% des Schadens begleicht, da diese vermuten, dass eine grössere Teilschuld bei B liegt und der Prozess teurer werden würde.
Nun hat der Anwalt von Person B darauf hingewiesen, dass es schwierig für Person B wäre, nun Geld für sich (SB, Schmerzensgeld) von der Versicherung von Person A zu erhalten, wenn diese wüsste, dass der Schaden zu 100% übernommen wurde.

Die Versicherung von Person B meint aber, das wäre nicht so.

Wie ist dieses nun anzusehen?

Vielen Dank!
Ninnscho
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Alt 25.02.2011, 11:39
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AW: Zahlt gegnerische Versicherung nach Schaden?

Das Regulierungsverhalten der eigenen Versicherung präjudiziert nicht zwangsläufig die Durchsetzung eigener Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 09:37
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AW: Zahlt gegnerische Versicherung nach Schaden?

Aber in der Regel ist es so, dass 100 % bezahlt werden. 80/20 oder 50/50 oder 30/70 usw. Wenn der Versicherer B 100 % zahlt, wird er schon seine Gründe haben. Und Gerichtsgebühr und Rechtsanwaltsgebühr sind eh schon angefallen; die Termingebühr macht den Bock nicht fett. Smiley Mac
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