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Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Dies ist eine Diskussion zu Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 11:57
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Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Umfasst die Wohngebäudeversicherung eine notwendige Erneuerung der Schliessanlage?

Angenommen, es wird durch das Fenster in eine der Eigentumswohnungen eingebrochen und dabei u.a. ein Schlüssel der zentralen Schliessanlage gestohlen.

Üblicherweise sind in den Bedingungen

"die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern[...]dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge
eingedrungen ist"


mitversichert. Wird die Schliessanlage also ersetzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 13:37
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AW: Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

wie bereits im Parallelthread von anderen Usern ausgeführt wird iaR nur der Wert des Schlüssels selbst gedeckt sein; der Folgeschaden - hier Austausch bzw. Erneuerung der Schließanlage - nur dann , wenn der Versicherer dieses Risiko abdeckt und /oder hierzu eine entsprechende Vereinbarung bzw. Klausel im Vertrag aufgenommen wurde.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen die zu jedem Vertrag ausgehändigt werden, sollte Aufschluß geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 14:58
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AW: Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Danke, nur hier geht es jetzt um die Wohngebäudeversicherung. Und die in den Bedingungen enthaltene

"Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern [die] dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude eingebrochen" ist,

umfasst nach meinem Verständnis auch eine neue Schliessanlage bei Diebstahl eines Schlüssels aus einer Wohnung. Liege ich da richtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 15:52
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AW: Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Zitat:
Zitat von Lincoln Beitrag anzeigen
Danke, nur hier geht es jetzt um die Wohngebäudeversicherung. Und die in den Bedingungen enthaltene

"Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern [die] dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude eingebrochen" ist,

umfasst nach meinem Verständnis auch eine neue Schliessanlage bei Diebstahl eines Schlüssels aus einer Wohnung. Liege ich da richtig?
Schäden an Türen und/oder Schlössern sind nach meinem Verständnis durch den Diebstahl eines Schlüssels nicht eingetreten ... ergo auch m.E. kein Anspruch auf Erneuerung der Schließanlage.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 17:50
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AW: Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Für Schäden an Türen und Schlössern!!!!!! Das ist kein Schaden an Türen und Schlössern. Smiley Mac
PS: Es gibt Bedingungskonzepte, in denen Schließanlagen ausdrücklich erwähnt sind. Ist aber eher selten. Nicht ganz so selten ist, dass die Gebäude Einbruchschäden deckt. Aber eben nur die.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 19:58
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AW: Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Diebstahl von Schlüsseln einer Schliessanlage scheint ja versicherungstechnisch eine grosse Lücke zu sein.

Dabei haben doch inzwischen alle modernen Mehrparteienobjekte teure Schliessanlagen. Und dass bei Einbrüchen und Überfällen auch Schlüsselbunde abhanden kommen, kann doch nicht so selten sein?
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  #7 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 18:13
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AW: Wohngebäudeversicherung Schlüsseldiebstahl

Das ist tatsächlich nicht so selten. Aber noch seltener sind die Leute, die den Mehrpreis der Gebäudeversicherung bezahlen wollen. Deshalb kenne ich das nur aus Pflegeheimkonzepten. Da ist ja auch entsprechend Geld da und der Träger hat auch ein großes Interesse daran. Wenn man sich informiert, kriegt man den Deckungsschutz aber sicher auch privat. Smiley Mac
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