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Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2012, 10:40
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Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Im letztes Jahr wurde am 27.Mai ein Haus gekauft.

Auf dieses Haus lag eine Wohngebäudeversicherung. Diese wird quasi mit gekauft.

Im Kaufvertrag vom Notar steht:

Besitzübergang, Miet und Pachtverhältnisse

Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr einschließlich der Versicherungspflicht und der Verpflichtung und Rechte aus dem Grundbesitz bestehenden Versicherung gehen über am 31. August 2011, vorausgesetzt, der Kaufpreis ist bis dahin bezahlt; andernfalls mit vollständiger Kaufpreiszahlung.

Der Notar wies darauf hin, dass die bestehende Wohngebäudeversicherung mit Eigentumsübergang auf den Erwerber übergehen, das der Erwerber aber Sonderkündigungsrecht binnen eines Monats nach Eigentümerübergang hat (§§ 95, 96 VVG).


Nun ist es so dass, bei der gleichen Versicherung im Oktober eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde.
Diese wirkte aber erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Eine schriftliche Kündigung nach Unterzeichnung der Neuen Versicherung, wurde uns abgelehnt, da noch kein Grundbucheintrag vorhanden war. Der Grundbucheintrag erfolgte dann im April dieses Jahres. Eine Kündigung die dann geschrieben wurde, wurde abgelehnt, da auf das Sonderkündigungsrecht mit Neuvertrag, verzichtet wurde.

Die alte Versicherung beinhaltete noch nicht mal Glasbruch, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Im August letzten Jahres ist man ins Haus eingezogen.

Jetzt die Frage.

Der Alteigentümer fordert von August bis April (Grundbucheintrag) eine Summe von 313,81 €. Dieser Betrag stellt sich, seiner Meinung nach zusammen aus, Kaufvertragaufführung (s.o) und Grundbucheintrag.

Man ist unsicher diesen Betrag zu bezahlen. Es wurde auch schon mit einigen Versicherern bei dieser Versicherung rumtelefoniert. Der eine sagt Ja, bezahlen, der andere sagt Nein, nicht bezahlen.

Laut §§ 95, 96 VVG wird die Versicherung „Mit“ gekauft und muss nur bei Kaufvertragsklausel anteilmäßig zurück erstattet werden. Diese liegt aber nicht vor.
Der Alteigentümer sagte uns, wenn nicht geahlt würde, er dies bei Gericht einfordern wird.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2012, 11:10
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Sorry.
Nun geändert.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2012, 12:37
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Die Forenregeln sind hier weiterhin nicht eingehalten.

Zitat:
Der Alteigentümer sagte uns, wenn nicht geahlt würde, er dies bei Gericht einfordern wird.
Zudem fragt man sich, warum hier eine zweite Versicherung abgeschlossen wurde - auch noch beim gleichen Versicherer - und nicht einfach nur die bisher nicht versicherten Gefahren in den Altvertrag eingeschlossen.

Dass hier nun eine Doppelversicherung besteht - und das auch noch beim gleichen Versicherer - kann sicher nicht dem Verkäufer angelastet werden - da fragt man sich was der Käufer und die Versicherung hier bezwecken wollten.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 11:52
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Die neue Versicherung griff erst ab Eintrag ins Grundbuch.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 12:59
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Der Beitrag ist bei der entscheidenden Frage (letzter Satz) nicht forenkonform. Insofern wird hier keiner antworten können.
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"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 18:14
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Einen Forenverstoss vermag ich nicht zu erkennen.
Mir leuchtet nicht ein, weshalb eine neue Versicherung erst ab dem Grundbucheintrag abgeschlossen werden kann. Im Prinzip kann jeder zu jeder Zeit eine Gebäudeversicherung abschließen, was ganz wichtig bei zwangsversteigerten Immobilien ist. Die alte Versicherung hätte man dann einfach abgelehnt zu übernehmen. Der neue Versicherer sollte so kulant sein, die doppelt gezahlte Prämie zu erstatten.
Grundbucheinträge sind vom Erwerber zu zahlen, was normalerweise auch im notariellen Kaufvertrag stehen sollte. Wenn der Verkäufer was gezahlt hat, soll er die Originalbelege überlassen. Danach sollte man mit dem Notar Rücksprache halten. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 18:49
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Einen Forenverstoss vermag ich nicht zu erkennen.
Smiley Mac
Er ist aber immer noch vorhanden!

Sie sollten Ihren Beitrag löschen und auf den TE warten. Andere tun das auch!
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  #8 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 19:12
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Die alte Versicherung hätte man dann einfach abgelehnt zu übernehmen.
Die bestehende Versicherung wird übernommen und kann nicht einfach "abgelehnt" werden, sondern muss ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung kann vom Käufer erst erfolgen, wenn dieser im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurde.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 19:15
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Die Forenregeln gelten doch für alle?
Oder hat CruNCC einen Bonus?
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  #10 (permalink)  
Alt 10.06.2012, 19:27
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AW: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Oder hat CruNCC einen Bonus?
Es ist ja richtig was er schreibt und gut, dass er den Quatsch von macyanni verbessert, der mal wieder den Thread nur quer gelesen zu haben scheint, aber ich denke auch, wir sollten jetzt mal warten bis hier alles geändert ist.

Der TE scheint aber im Moment sowieso nicht mehr aufzutauchen.
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Johann Wolfgang von Goethe
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