Dies ist eine Diskussion zu Winter, Streupflicht und Modisches... innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Winter, Streupflicht und Modisches... Eine junge Dame rutscht vor dem Haus bei Schnee und Eis aus und tut sich weh. Der Hausbewohner hat geräumt und mit Sand abgestreut. Die Dame ihrerseits ist der MEinung, es hätte gesalzen werden müssen und moniert die Einhaltung der winterlichen Pflichten damit an. Allerdings hat sie -bei Eis und Schnee- modische Stiefeletten mit glatten Ledersohlen ohne jegliches Profil getragen - auf dem Weg zum Auto zwecks Fahrt zur Arbeit im Büro. Der Hausbewohner weist jegliche Verantwortung ab mit der Begründung, daß bei den herrschenden Witterungsverhältnissen auch entsprechendes Schuhwerk getragen werden muss. So, was meint Ihr? |
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| AW: Winter, Streupflicht und Modisches... Es wurde geräumt und getreut. Somit hat die junge Dame eben Pech gehabt. Salzen ist nicht notwendig, in vielen Gegenden sogar verboten (bei uns zB wird nur die große Hauptstraße gesalten, alles andere nur geräumt und gestreut mit Split) |
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| AW: Winter, Streupflicht und Modisches... Ja, soweit klar. Nur...diese Erwartungshaltung, dieses Einfordern von luxuriösem Schreiten mit Glattledersohlen im Winter... Der Autofahrer wird mit Winterreifenpflicht zu recht an die Kandarre genommen, und dero Gnaden Madame stolzieren mit Modeschühchen im Winter rum, und fordert Bedingungen wie im Hochsommer... |
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| AW: Winter, Streupflicht und Modisches... Ledersohle ist falsches Schuhwerk. Grobe Fahrlässigkeit Mitverschulden! Alleinverschulden war geräumt!
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Winter, Streupflicht und Modisches... Das sehe ich genauso. Alleinverschulden der Dame. Auch wenn nicht gestreut gewesen wäre, hätte sie sich erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen müssen. Smiley Mac |
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| AW: Winter, Streupflicht und Modisches... Die Verletzung der Streupflicht muss von dem Verletzten bewiesen werden (BGH, Geschz. III ZR 225/08). In diesem Fall hätte dann wohl die Dame noch einiges vor sich! |
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| AW: Winter, Streupflicht und Modisches... Zitat:
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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