Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Dies ist eine Diskussion zu Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 11:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Angenommen Frau Müller hat einen Kater, der wurde durch den Biss des Nachbarhundes auf GRundstück von Frau Müller totgebissen. Die Schuldfrage ist eindeutig, da der Garten eingezäunt ist und der Halter auch seine Schuld anerkannt hat. SEine Versicherung schindet Zeit. Nach 3 Wochen kommt erstmal eine Aufforderung noch einige Unterlagen nachzureichen. So auch den Impfausweis des Katers. Frau Müller impft ihre KAtzen nur alle 2 Jahre und der gebissene Kater wäre nun erst wieder dran gewesen. Die Versicherung teilte nun mit, dass dadurch der Kater keinen Wert mehr habe, aber zumindest einen enormen Wertverlust. Ein Tier welches gar nicht geimpft werden würde, hätte keinereli Wert. Nun kommt es noch besser, weiterhin führt die Versicherung aus, dass der Zeitwert des Katers nur bezahlt werde und vomm Anschaffungspreis je JAhr 15 % abgezogen werden. Nun stellt sich die Frage wie verhält sich sowas rechtlich?

Muss bei dieser Art SChadenersatz nicht der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden? Verfällt der Wert einer Katze wirklich , wenn man ene andere EInstellung zu Impfintervallen hat? Bzw. verfällt der Wert komplett , wenn die Katze nach der Erstimpfung nicht mehr geimpft wird?

Wielang haben Versicherungen überhaupt Zeit, solche einen Schaden zu regulieren?

DAnke sehr für Meinungen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 12:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

ein fast identischer Sachverhalt wurde hier bereits hinreichend diskutiert
Haftpflicht Hund beißt Katze tod

Die Suchfunktion im Juraforum kann hilfreich sein
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 12:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Bemerke gerade, dass die TE identisch ist mit der TE des von mir verlinkten Threads ... was wollen Sie mit dieser Nachfrage erreichen?

Sie haben doch ausführlichst zur Frage des Wiederbeschaffungswertes Antworten erhalten.

Zitat:
Wielang haben Versicherungen überhaupt Zeit, solche einen Schaden zu regulieren?
Da die Haftung wohl außer Zweifel steht, spezifiziert und belegt man den Schaden zum Umfang sowie zur Höhe und setzt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

Nach erfolglosem Fristablauf sollte/kann man klagen ... aber Achtung! Klage ist gegen den Halter des Hundes zu richten.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 21:41
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stizia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Die Nachfrage des wegen, weil die Versicherung

1. Meint der Wert der Katze mindert sich wenn nicht regelmäßig geimpft wurde
2. Eine Teilschuld beim GEschädigten liege, obwohl es aus dessen eingezäunten GRundstück passierte.
3. Eine Bearebitung in den mnächsten 12 Wochen zugedagt wurde , was ich unverhältnismäßig sehe.

aus diesem GRund die Nachfrage nach REchtsquellen
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 00:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
1. Meint der Wert der Katze mindert sich wenn nicht regelmäßig geimpft wurde
wie schon in dem Parallelthread mehrfach erklärt richtet sich bei Totalschaden einer Sache der Wert am Wiederbeschaffungswert einer vergleichbaren Sache aus. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass zum Schadenumfang bzw. zur Schadenhöhe seitens des Geschädigten der Nachweis zu führen ist und habe zugleich empfohlen eine Expertise des Zuchtverbandes einzuholen. Wir werden hier nicht klären können, inwieweit Impfungen den Wert eines Zuchttieres beeinflussen können.
Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
2. Eine Teilschuld beim GEschädigten liege, obwohl es aus dessen eingezäunten GRundstück passierte.
Sie sehen mich mehr als nur verwundert. Im Parallelthread wie auch hier haben Sie bisher immer die Behauptung aufgestellt, dass die Haftungsfrage unstreitig sei.
Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
3. Eine Bearebitung in den mnächsten 12 Wochen zugedagt wurde , was ich unverhältnismäßig sehe.
je nach Sachlage wird das von den Parteien differenziert gesehen. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen im Beitrag # 3.
Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
aus diesem GRund die Nachfrage nach REchtsquellen
Dazu wäre kein neuer Thread erforderlich gewesen.
Rechtsgrundlagen sind §§ 823 ff BGB, insbesondere 833 BGB, sowie möglicherweise 254 BGB und 249 ff BGB
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 09:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Ich würde das wie bei einem Pferdehaftpflichtschaden sehen: Das verletzte/tote Tier ist vom anderen Pferdehalter zu bezahlen. Richtig finde ich das nicht: Pferd X beisst das Pferd Y und Pferd Y haut dem X eins mit den Hufen. Warum hat X keine Teilschuld? Naja, ist halt so. Auf diesen Fall übertragen würde ich meinen, dass die Katzenhalterin sich kein Mitverschulden anrechnen lassen muß. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 14:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Auf diesen Fall übertragen würde ich meinen, dass die Katzenhalterin sich kein Mitverschulden anrechnen lassen muß.
Psssst

Wir kennen noch nicht mal den Schadenhergang.

Hier geht es wohl in erster Linie um die Tierhalterhaftung und diese ist eine reine Gefährdungshaftung, den 254 BGB habe ich nur vorsorglich eingefügt, da die TE (vermutlich in Unkenntnis der Rechtslage) von einer Teil- bzw. Mitschuld spricht.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 08:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Abgeschrieben: "Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert":
Ein Hund beisst eine Katze. Unberechenbar? Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 22:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert/ Wertverlust

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Abgeschrieben: "Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert":
Ein Hund beisst eine Katze. Unberechenbar? Smiley Mac
Je nach den Umständen des Einzelfalles kann ggf. die von der Katze ausgehende spezifische Tiergefahr aufgerechnet werden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert? Adoptionsrecht 11.02.2010 08:18
Haftpflichtschaden - Zeitwert oder Neuwert?? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.12.2009 07:37
Wertverlust bei Autounfall Kaufrecht / Leasingrecht 17.03.2009 20:43
Beweis für Wertverlust bei Internet-Kauf Computerrecht / EDV-Recht 21.08.2008 16:24
Wertverlust beweisen bei Retoure Verbraucherrecht 09.07.2008 17:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN