Dies ist eine Diskussion zu Widerruf KFZ-Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Widerruf KFZ-Versicherung Zitat:
Zitat:
Wann wäre der Widerruf von Person A wirksam? Bei Zugang? Ist es möglich den Widerruf zu datieren, da Person A ja bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abschließen müsste um den Haftpflichtschutz lückenlos zu halten? Könnte der o.g. Ausschluss des Widerrufsrechts problematisch für Person A werden? Meines Erachtens müsste Person A die Beiträge bis zum Zugang des Widerrufs zahlen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich bei der Lösung dieses Fallbeispiels richtig liege. |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung Da sehe ich nur Ärger. Ich empfehle den Vertrag das eine Jahr zu erfüllen und dann zu kündigen. Smiley Mac |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung Das würde ich Person A prinzipiell auch raten. Aber da Person A mit dem derzeitigen Vertrag keinen "richtigen" Versicherungsschutz genießt, da: - Vermittler XY das Fahrzeug auf eigene Faust als Garagenfahrzeug deklariert hat. - Einen 10% Rabatt für Selbstgenutztes Wohneigentum welches nicht existiert berücksichtigt hat - Die Jahreskilometerleistung zu niedrig ist - Das Geburtsdatum des VN falsch ist Somit wäre die tatsächlich zu entrichtende Prämie deutlich höher. Nehmen wir ferner an, dass Person A Student ist und dies finanziell erhebliche Auswirkungen hätte. Da Person A dies bei Vertragsschluss leider übersehen / nicht ausreichend überprüft hat entstand nun der im Eingangsbetrag genannte Sachverhalt. |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung Zunächst sollte mit einem neuen Versicherer geklärt werden, ob dieser ggf. rückwirkend bereit ist, die Deckung zu übernehmen. Dies dürfte in diesem Fall (18 Tage) möglich sein. Der Versicherungsnehmer muss hier erklären, dass er bisher frei von Schäden ist. Dann mit dem Versicherer der im Sept. gewählt wurde klären, ob nun noch ein Widerrufsrecht besteht. Wenn ja, Antrag bei neuem Versicherer abschließen und dann erst Widerruf aussprechen. Wenn nein, siehe "mac". |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung Interessant dazu die nachstehend verlinkten Ausführungen unter Ziffer 2.) http://www.versicherungsrecht-ratgeb...dex_06_02.html
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung "Ein fachkundiger Rat von einem Anwalt für Versicherungsrecht": sehr interessant. Dann fange schon mal an zu suchen. Smiley Mac |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung Zitat:
Aber natürlich gibt es keine Instanz über unserem allseits bekannten Obergroß(ma.l)schadenregulierer und selbsternannten Schwachverständigen. Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Widerruf KFZ-Versicherung Danke für die Hinweise. Nach meiner "telefonischen Recherche" bei diversen Versicherungsgesellschaften wäre das Vorgehen von RKG in diesem Fall möglich gewesen. Darüber hinaus habe ich herausbekommen können, dass es durch Rabatte durchaus möglich ist lediglich die ursprünglich errechnete Prämie für einen Vertrag, der die tatsächlichen Umstände berücksichtigt, zahlen zu müssen sofern man sich an die richtigen Personen (z.B. den zuständigen Bezirksdirektor) wendet. Daher betrachte ich den Fall als abgeschlossen. Mir fiel leider kein besser lesbarer Weg ein um diesen Beitrag regelkonform zu gestalten |
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