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Widerruf KFZ-Versicherung

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf KFZ-Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 19:20
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Widerruf KFZ-Versicherung

Mal angenommen Person A hat im September 2010 eine KFZ-Versicherung mit Beginn 01.01.2011 bei Versicherung P abgeschlossen. Seit dem 01.01.2011 genießt A vorläufigen Deckungsschutz (inkl. Kasko). Eine Police wurde noch nicht ausgestellt. Beiträge wurden noch keine gezahlt. Angenommen in der Widerrufsbelehrung steht:
Zitat:
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen [...] erhalten haben.
Ferner nehmen wir an es existiert folgender Zusatz:
Zitat:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Nun möchte Person A aufgrund einiger Vorfälle mit Vermittler XY diesen Vertrag nicht erfüllen und den Vertrag nach Zugang der Police schriftlich widerrufen.

Wann wäre der Widerruf von Person A wirksam? Bei Zugang?
Ist es möglich den Widerruf zu datieren, da Person A ja bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abschließen müsste um den Haftpflichtschutz lückenlos zu halten?
Könnte der o.g. Ausschluss des Widerrufsrechts problematisch für Person A werden?


Meines Erachtens müsste Person A die Beiträge bis zum Zugang des Widerrufs zahlen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich bei der Lösung dieses Fallbeispiels richtig liege.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 15:19
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AW: Widerruf KFZ-Versicherung

Da sehe ich nur Ärger. Ich empfehle den Vertrag das eine Jahr zu erfüllen und dann zu kündigen. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 15:36
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AW: Widerruf KFZ-Versicherung

Das würde ich Person A prinzipiell auch raten. Aber da Person A mit dem derzeitigen Vertrag keinen "richtigen" Versicherungsschutz genießt, da:

- Vermittler XY das Fahrzeug auf eigene Faust als Garagenfahrzeug deklariert hat.
- Einen 10% Rabatt für Selbstgenutztes Wohneigentum welches nicht existiert berücksichtigt hat
- Die Jahreskilometerleistung zu niedrig ist
- Das Geburtsdatum des VN falsch ist

Somit wäre die tatsächlich zu entrichtende Prämie deutlich höher. Nehmen wir ferner an, dass Person A Student ist und dies finanziell erhebliche Auswirkungen hätte.

Da Person A dies bei Vertragsschluss leider übersehen / nicht ausreichend überprüft hat entstand nun der im Eingangsbetrag genannte Sachverhalt.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 16:18
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AW: Widerruf KFZ-Versicherung

Zunächst sollte mit einem neuen Versicherer geklärt werden, ob dieser ggf. rückwirkend bereit ist, die Deckung zu übernehmen.

Dies dürfte in diesem Fall (18 Tage) möglich sein.
Der Versicherungsnehmer muss hier erklären, dass er bisher frei von Schäden ist.

Dann mit dem Versicherer der im Sept. gewählt wurde klären, ob nun noch ein Widerrufsrecht besteht.

Wenn ja, Antrag bei neuem Versicherer abschließen und dann erst Widerruf aussprechen.

Wenn nein, siehe "mac".
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 17:45
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AW: Widerruf KFZ-Versicherung

Interessant dazu die nachstehend verlinkten Ausführungen unter Ziffer 2.)

http://www.versicherungsrecht-ratgeb...dex_06_02.html
__________________
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Alt 18.01.2011, 20:14
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"Ein fachkundiger Rat von einem Anwalt für Versicherungsrecht": sehr interessant. Dann fange schon mal an zu suchen. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 20:26
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Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
"Ein fachkundiger Rat von einem Anwalt für Versicherungsrecht": sehr interessant. Dann fange schon mal an zu suchen. Smiley Mac
immer noch besser als Deine von Unwissenheit getragene Antwort. Viel Spaß bei der Suche.

Aber natürlich gibt es keine Instanz über unserem allseits bekannten Obergroß(ma.l)schadenregulierer und selbsternannten Schwachverständigen.

Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen
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  #8 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 20:48
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AW: Widerruf KFZ-Versicherung

Danke für die Hinweise. Nach meiner "telefonischen Recherche" bei diversen Versicherungsgesellschaften wäre das Vorgehen von RKG in diesem Fall möglich gewesen.

Darüber hinaus habe ich herausbekommen können, dass es durch Rabatte durchaus möglich ist lediglich die ursprünglich errechnete Prämie für einen Vertrag, der die tatsächlichen Umstände berücksichtigt, zahlen zu müssen sofern man sich an die richtigen Personen (z.B. den zuständigen Bezirksdirektor) wendet.

Daher betrachte ich den Fall als abgeschlossen.

Mir fiel leider kein besser lesbarer Weg ein um diesen Beitrag regelkonform zu gestalten
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