Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer haftet?

Dies ist eine Diskussion zu Wer haftet? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 02:03
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 7
Keine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mattes-1978 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Wer haftet?

Hallo Rechtsfreunde,

ich hoffe, dass jemand bei folgendem fiktiven Fall für Aufklärung sorgen könnte!


Person A - Person B - Person C und Person D leben in einer Wohngemeinschaft! Die WG befindet sich in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus!

Person A ist alleiniger Hauptmieter, das heißt Person A hat mit dem Hausbesitzer/Wohnungseigentümer einen Mietvertrag -> Person B,C und D sind nur Untermieter und haben einen Untermietvertrag mit Person A aber NICHT mit dem Hausbesitzer!

Person B bekommt Besuch - Freund B schläft das Wochenende über im Zimmer bei Person B! Person A,C und D halten sich an diesem Wochenende NICHT in der Wohnung auf!

Während Person B im Bad unter der Dusche steht, schläft Freund B mit brennender Zigarette ein - dadurch bricht im Zimmer von Person B ein Feuer aus - Person B schafft es gerade noch Freund B zu retten - das Feuer zu Löschen schafft er aber nicht mehr! Das Feuer zerstört die gesamte Wohnung und greift auf das MehrfamilienHaus über - dabei brennt das halbe Haus ab (1 Million Euro Schaden - fiktiv ) - durch das Feuer werden 3 Personen anderer Mietparteien (Mehrfamilienhaus) so schwer verletzt, dass diese lebenslang zu 100 % Invaliden werden! (jeweils 1,5 Mill Schaden - fiktiv)

Wer haftet in diesem Fall für die Schäden (Personen, Sachschäden etc.) - vor Allem wenn Freund B keine PHV besitzt?


Danke schonmal im Voraus!

Gruß Matthias
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 07:45
RKG RKG ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 520
97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

Das bestehen oder auch nicht bestehen einer Haftpflichtversicherung hat nichts mit der Haftung selbst zu tun.

Freund B muss haften, da er den Schaden verursacht hat.
Alles andere, Wohnungsverhältnisse etc. spielt keine Rolle.

Hätte Freund B eine Haftpflicht gehabt, würde diese dann lediglich bis zur vereinbarten Versicherungssumme eintreten. Der darüber hinaus gehende Schaden müsste dann noch von Freund B getragen werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 09:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Wuppertal NRW Germany
Alter: 32
Beiträge: 1.059
76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

Prima - 100 Pkt.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 10:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

@ RKG und Jens D.
Widerspruch

Der Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle schuldhaft verursachten Schäden, die an der Wohnung entstehen, gleich ob sie durch ihn oder die Untermieter und / oder deren Besucher verursacht wurden (§ 540 Abs. 2 BGB). Er kann aber bei den Untermietern Rückgriff nehmen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 10:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Wuppertal NRW Germany
Alter: 32
Beiträge: 1.059
76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

Hi Charles,

dem Vermieter gegenüber magst Du Recht haben, wobei ich da bedenken habe, da dieser nichts verschuldet hat.

Jedoch den Personenschaden hat nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 10:58
RKG RKG ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 520
97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

@Charles0308
Beim Schreiben des Satzes "Alles andere, Wohnungsverhältnisse etc. spielt keine Rolle." habe ich noch überlegt, ob ich den einfach weglasse. Denn dann wäre meine Aussage vom Grundsatz richtig gewesen.

Klasse Charles0308, wieder was dazu gelernt.

Schätze mal nur, dass diese Tatsache wenigen "Hauptmietern" so wirklich bewusst ist.

Kann man nur hoffen, dass der Fall von Mattes-1978 nur fiktiv ist und wenn nicht, der Hauptmieter ausreichenden Versicherungsschutz hat.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 10:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von Jens D.
Hi Charles,

dem Vermieter gegenüber magst Du Recht haben, wobei ich da bedenken habe, da dieser nichts verschuldet hat.

Jedoch den Personenschaden hat nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.
wir haben hier - zumindest gegenüber dem Vermieter zu unterscheiden zwischen Vertragsrecht und Deliktsrecht
Habe meinen Widerspruch deshalb eingebracht, da Eure vorgenannten pauschalen Feststellungen eben so nicht zutreffen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 11:01
RKG RKG ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 520
97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

@Jens

Bin kein Jurist, aber lies mal Abs. 2 des §540.
Da kann ich Charles eigentlich nur zustimmen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 11:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von RKG
Kann man nur hoffen, dass der Fall von Mattes-1978 nur fiktiv ist und wenn nicht, der Hauptmieter ausreichenden Versicherungsschutz hat.
Dem kann ich nur beipflichten:

Auszug aus
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Haftpflicht-Versicherung (AHB)


§4 Ausschlüsse
I. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf:
1. Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder besonderer Zusagen
über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers
hinausgehen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 12:04
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 318
96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)96% positive Bewertungen (318 Beiträge, 29 Bewertungen)  
AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von charles0308
§4 Ausschlüsse
I. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf:
1. Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder besonderer Zusagen
über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers
hinausgehen.
Geht ja m.E. nicht über die gesetzliche Haftpflicht hinaus (s. besagten §540), oder?!?
__________________
*** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab ***

".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wer haftet? Bürgerliches Recht allgemein 06.05.2010 23:40
Wer haftet? Vereinsrecht 10.11.2009 09:57
Wer haftet? Bürgerliches Recht allgemein 30.03.2009 17:12
Wer haftet ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.09.2006 15:36
Wer haftet?????? Vereinsrecht 23.01.2005 15:19





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN