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Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Dies ist eine Diskussion zu Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:16
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Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Hallo,

ich wüsste gerne welche BtMG Delikte von einer Rechtsschutzversicherung übernommen würden.

Nehmen wir folgendes fiktives Beispiel an: Max Mustermann hat 2-3 spezielle Nutzpflanzen zur Selbstversorgung in seinem Garten angepflanzt. Dummerweise wurden die Erzeugnisse dieser Pflanzengattung allerdings (aufgrund der Annahme falscher Tatsachen ) irgendwann mal in das BtMG aufgenommen. Durch einen blöden Zufall würden diese Pflanzen von der Exekutiven entdeckt werden und es käme zur Anzeige.

Ich denke man kann hier ganz klar von Vorsatz sprechen. Allerdings könnte Max Mustermann keinerlei Handel mit den Erzeugnissen seiner Nutzpflanzen nachgewiesen werden, da dieser faktisch auch nie stattgefunden hat.

Wahrscheinlich wird nun jeder liberal denkende Mensch mit einer lockeren Lebenseinstellung diese "Straftat" als Kavaliersdelikt ansehen. Doch wie sieht das eine Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft und beurteilt die Übernahme der Kosten für das nun anstehende Verfahren gerade in Hinblick auf den Vorsatz mit dem dieses Kavaliersdelikt begangen wurde?

Vielen Dank für alle Informationen!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:28
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Zitat:
Zitat von stunningguy Beitrag anzeigen
Doch wie sieht das eine Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft und beurteilt die Übernahme der Kosten für das nun anstehende Verfahren gerade in Hinblick auf den Vorsatz mit dem dieses Kavaliersdelikt begangen wurde?
Der Anbau von Nutzpflanzen wird nicht nach dem BtmG bestraft.

Man sollte das mit dem Kavaliersdelikt auch bei der Gerichtsverhandlung glaubhaft äußern, das ist für das Strafmaß ausgesprochen günstig.

Übrigens hast Du eine ähnliche Frage vor vier Jahren schon einmal eingestellt. Ich hoffe, dass es sich nicht um den selben Täter handelt, sonst gibts noch einen kleinen Bonus.

Eine Rechtsschutzversicherung kommt weder für den Anbau von Nutzpflanzen noch für strafrechtliche Prozesse auf. Man kann niemals nie sagen, aber man sollte davon ausgehen, dass man die Kosten alleine trägt. Versicherungsbedingungen lesen!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:36
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:53
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der Anbau von Nutzpflanzen wird nicht nach dem BtmG bestraft.
Noch nicht einmal wenn an diesen Nutzpflanzen das unter das BtMG fallende Erzeugnis hängt, welches sie in ihrer Eigenschaft als Nutzpflanzen produzieren? Max Mustermann wäre ja der Besitzer der Pflanzen und somit auch der Besitzer des verbotenen Erzeugnisses welches sich an den Pflanzen befindet. Oder sieht Justizia das anders? (Sehen kann sie ja nicht, nur wiegen )

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Man sollte das mit dem Kavaliersdelikt auch bei der Gerichtsverhandlung glaubhaft äußern, das ist für das Strafmaß ausgesprochen günstig.
Das denke ich auch.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Eine Rechtsschutzversicherung kommt weder für den Anbau von Nutzpflanzen noch für strafrechtliche Prozesse auf. Man kann niemals nie sagen, aber man sollte davon ausgehen, dass man die Kosten alleine trägt. Versicherungsbedingungen lesen!
Gut, danke für die Information. Davon bin ich auch ausgegangen, aber wollte mir noch mal eine fachkundige Meinung einholen.
Solange Max Mustermann weiterhin eine streng geheime Verschlusssache aus den Vorgängen in seinem Garten macht, würde er ohnehin keine Rechtsschutzversicherung bemühen müssen.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:57
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Zitat:
Zitat von stunningguy Beitrag anzeigen
Noch nicht einmal wenn an diesen Nutzpflanzen das unter das BtMG fallende Erzeugnis hängt, welches sie in ihrer Eigenschaft als Nutzpflanzen produzieren?
Mir sind keine Nutzpflanzen bekannt, die Btm-pflichtige Früchte erzeugen. Welche mögen das wohl sein?
Zitat:
Solange Max Mustermann weiterhin eine streng geheime Verschlusssache aus den Vorgängen in seinem Garten macht, wird er ohnehin keine Rechtsschutzversicherung bemühen müssen.
Korrekt. Und: je mehr davon wissen, umso mehr können sich verplappern.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 17:12
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Selbst dem zugekifftesten Selbstversorger ist bekannt, dass der Anbau von Nutzpflanzen strafbar und kein Kavaliersdelikt ist.
Rein juristisch betrachtet, mag es kein Kavaliersdelikt sein, aber rein moralisch betrachtet durchaus. Um diese Aussage zu durchleuchten muss man sich eigentlich nur zwei Fragen stellen und beantworten:

1. Wem wäre unrecht getan wenn Max Mustermann weiterhin seine Nutzpflanzen zur reinen Selbstversorgung pflegt?
2. Wem wäre Recht getan wenn er durch die Justiz verurteilt worden wäre?

Und führt uns die Beantwortung dieser beiden Fragen nicht auch direkt zu Artikel 2, Absatz 1 unserer Verfassung?

Eigentlich war die Intention dieses Threads eine völlig andere, aber vielleicht lässt sich ja auch eine Grundsatzdiskussion lostreten. ... ich mach nur Spaß
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  #7 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 18:08
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Zitat:
Zitat von stunningguy Beitrag anzeigen
Und führt uns die Beantwortung dieser beiden Fragen nicht auch direkt zu Artikel 2, Absatz 1 unserer Verfassung?
Sie sollten auch den Absatz 2, insbesondere Satz 3 lesen
Zitat:
Zitat von stunningguy Beitrag anzeigen
Eigentlich war die Intention dieses Threads eine völlig andere, aber vielleicht lässt sich ja auch eine Grundsatzdiskussion lostreten. ... ich mach nur Spaß
nutzen Sie die Suchfunktion; hier wurden derartige "Grundsatzdiskussionen" hinreichend geführt
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  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 18:26
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Nicht direkt zu den Nutzpflanzen, aber zur Handhabe bei Vorsatz in Fällen mit unklarem Hergang/Ausgang.

Es wäre denkbar, dass eine Deckungszusage unter Vorbehalt erfolgt und die Kosten bei Verurteilung dem Versicherer zurück zu erstatten wären.

Wird das Verfahren eingestellt, ist der Vorsatztatbestand nicht vom Tisch und der versicherte muss, wie auch bei Verurteilung die Kosten selbst tragen.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 18:33
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Zitat:
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Mir sind keine Nutzpflanzen bekannt, die Btm-pflichtige Früchte erzeugen. Welche mögen das wohl sein?
Das weiß ich auch nicht. Das war ja auch nur ein fiktives Beispiel.

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Sie sollten auch den Absatz 2, insbesondere Satz 3 lesen
Wenn die logische Konsequenz des letzten Satzes des zweiten Absatzes zur Folge haben muss, dass Gesetze Gültigkeit besitzen die den gesamten Anfang des zweiten Artikels ad absurdum führen, erweckt das doch den Eindruck, als wäre der Anfang nur eine Einleitung um den sinngemäßen Inhalt des letzen Satzes schön darzustellen.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 18:38
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AW: Welche BtMG Delikte werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Zitat:
Zitat von stunningguy Beitrag anzeigen
Wenn die logische Konsequenz des letzten Satzes des zweiten Absatzes zur Folge haben muss, dass Gesetze Gültigkeit besitzen die den gesamten Anfang des zweiten Artikels ad absurdum führen, erweckt das doch den Eindruck, als wäre der Anfang nur eine Einleitung um den sinngemäßen Inhalt des letzen Satzes schön darzustellen.
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