Dies ist eine Diskussion zu Wegeunfall mit zwei Fahrrädern! Mehrere Fragen dazu! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| A und B haben auf ihren jeweiligen Weg zur Arbeit eine Kollision mit ihren Fahrrädern. Welcher/n Versicherung/en müssen beide ihre körperlichen Schäden und Sachschäden melden, außer ihrer jeweiligen Arbeitssicherheit und ihrer BG? Ist für einen solchen Fall die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht zuständig ? A und B haben ja jeweils körperliche Schäden und Sachschäden (beide Fahrräder haben Schäden davongetragen, die sie ohne Reparatur unfahrbar gemacht haben). Die Schuldfrage lässt sich wohl so ohne Weiteres nicht klären. Wäre es dann von Vorteil, wenn beide den Unfall ihrer jeweiligen Versicherung melden? Bitte um eure Antworten. Vielen Dank im Voraus. Grüße DU |
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| AW: Wegeunfall mit zwei Fahrrädern! Mehrere Fragen dazu! Hallo, hier können, sofern vorhanden mehrere Versicherungen in Betracht kommen. 1. die bereits genannte BG 2. die Privathaftpflichtversicherung 3. die private Unfallversicherung 4. eine Rechtsschutzversicherung (Privat/Verkehr - je nach Bedingungen) Eine Meldung sollte aufgrund der Uneinigkeit an die jeweils eigene Versicherung der Beteiligten erfolgen. Die Privathaftpflicht (PHV) ist Zuständig mit der Forderung der Gegenseite und leistet entweder berechtigte Forderungen oder lehnt unberechtigte Forderungen ab. Die Rechtsschutz (RS) widerrum ist ausschließlich für die eigene Schadensersatzforderung zuständig. Einem Anwalt sollte man deshalb ausschließlich nur für diesen Part beauftragen. Die "Deckungszusage" sollte zur Vermeidung von Kosten vor dem Gang zum Anwalt eingeholt werden. In jedem Fall sollten PHV- und RS-Versicherer im Detail informiert werden. Die Meldung bei der Unfallversicherung hängt vom körperlichen Schaden und einer ggf. versicherten bzw. zu erwartenden Leistung ab. Sind Leistungen unsicher empfielt sich eine vorsorgliche Meldung, da hier entsprechende Fristen gegeben sind. |
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| AW: Wegeunfall mit zwei Fahrrädern! Mehrere Fragen dazu! Natürlich kriegt nicht jeder der Beiden den Schaden vom anderen Haftpflichtversicherer bezahlt, sondern nur nach Haftungsquote, die bei diesem Fall vielleicht bei 50 % liegt. Smiley Mac |
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