Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 23:43
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 30
Keine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

hallo,
nehmen wir mal an, in einer mietswohnung (erdgeschoß) entsteht ein wasserschaden, bei dem sich durch ein leck einer wasserleitung sehr viel wasser unterhalb des estrichs sammelt und jetzt entdeckt wurde. eine trocknungs firma würde kommen und mehrere löcher in sämtliche räume der wohnung bohren, diese alle mit dicken schläuchen verbinden und laute geräte aufbauen, die die feuchtigkeit aus der wohnung entfernen. dieses trocknen dauert etwa 8 wochen, plus ca. 2 weitere, um die wohnung neu zu renovieren.
welche "rechte" hätte der mieter ( mieter hätte 2 töchter (12/14), die jedes 2te wochenende bei ihm leben)?

-die versicherung müßte nur die kaltmiete für diese ca. 10 wochen erstatten? (wären dann ca. 800-900 €)

-der mieter könnte auch für die zeit des beseitigens des wasserschadens in ein hotel gehen? (wären bei 70 tagen und 25/30€ pro übernachtung dann 1750/2100€ für die versicherung.

-der mieter bekäme eine noch andere art der entschädigung, die sich mir jetzt nicht erschließt, ;-)?

-würden die, ja nur alle 2 wochen beim mieter lebenden kinder mit in die berechnung (falls hotel) mit einbezogen? könnten ja immerhin nicht 4-5 wochenenden mit in einem kleinen hotelzimmer hausen, oder doch?

-der günstigste fall für den mieter wäre: die versicherung zahlt sagen wir 1500€ pauschale + strom für die geräte, dafür nimmt er die laute, stolpergefärdete, feuchte bude in kauf und fährt, wenn die kids da sind mit ihnen zur buckligen verwandtschaft :-), wäre an so etwas zu denken?

da ich keinerlei ahnung von so etwas habe, wäre ich dankbar für hilfe, wie man sich in so einem (natürlich frei erfundenem fall) der versicherung gegenüber verhalten würde.

mfg
scheibe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 08:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

Wenn man in der Wohnung während der Renovierung wohnt, gibt es keine 100 % Mietminderung. Geräte der neuen Generation sind leise, da gibt es 30 %. Hotelkosten gibt es von der eigenen Hausratversicherung oder über die Gebäudeversicherung des Vermieters (selten), aber nur auf Nachweis. Ein Haftpflichtanspruch gegen den Vermieter setzt erst einmal Verschulden voraus, was ich bezweifle. Aber selbst wenn: Nachgewiesene Hotelkosten abzüglich ersparte Miete.
Monatsmiete 350 € mal 30 % = 105 € *2,5 = 262,50 €. Für die Kids kriegt man keine Hotelkosten, wenn diese nicht bei einem wohnen. Bei Hotelkosten ist Vorsicht angesagt, weil sich der Versicherer bei Rechnungsvorlage darauf beruft, dass Wohnung noch nutzbar war. Erst Freigabe beim Versicherer einholen. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 09:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 30
Keine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

naja, leise ist relativ. in diesem fall wäre es so, das das ganze ja schon läuft. der wasserschaden wäre bereits 5 wochen in trocknung und die geräte so laut, als hätte man 3-4 waschmaschinen/geschirrspüler der alten generation in der wohnung verteilt :-), dazu noch etliche schläuche, die es einem unmöglich machen drei schritte zu gehen, ohne zu stolpern und möbel ständen auch mitten in den räumen, da die betroffenen wände frei stehen müßten. die trocknungsfirma hätte mittlerweile das ende der arbeiten auf noch weitere 5-6 wochen geschätzt. die wohnungsverwaltung (schwer zu erreichen) hätte auch schon was von evtl. hotel bzw. mietfreiheit gefaselt, aber nichts conkretes. der mieter würde auch nur ungern ins hotel, aber für (wie von dir beschrieben) ca. 250-300 € würde er auch ungern 2,5-3 monate auf einem lauten,warmen, feuchten rohbau wohnen, mehr wäre da nicht zu machen?

aber danke schonmal für die schnelle antwort,

scheibe
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 14:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

Die Gebäudeleitungswasserversicherungen umfassen iaR auch den Mietausfallschaden des Vermieters.

Bei dem geschilderten SV ist von einer Mietminderung von 80 - 100% der Nettomiete auszugehen. Ansprechpartner für die Mietminderung ist allerdings der Vermieter, welcher letztlich auch Vertragspartner des zuständigen Gbde-Versicherers ist.

Einer fiktiven Berechnung von möglichen Hotelkosten wird weder der Vermieter, noch der Versicherer zustimmen.

Die Übernahme der Stromkosten für den Trocknungsaufwand sollte außer Frage stehen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 22:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

Stromkosten werden vom Trocknungsunternehmen ermittelt und in der Rechnung ausgewiesen. Pauschal werden vom Versicherer 20 Cent erstattet - mehr auf Nachweis. Wegen der angemessenen Mietminderung einfach mal nach Mietminderungstabellen googeln. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 22:58
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 30
Keine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

das hört sich doch schonmal besser an, danke für die schnellen antworten,

mfg
der feuchte scheibe :-)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 07:57
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 30
Keine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

so, nach 4 monaten wäre dann jetzt endlich fast ende der arbeiten. allerdings wären da jetzt noch 3 fragen offen:
1. beim einzug vor 10 jahren wäre teppich in der wohnung gewesen. vor ca. 6 jahren wäre dann auf wunsch des mieters laminat verlegt worden (vermieter hat bezahlt, mieter hat verlegt). jetzt wurde wieder teppich verlegt, könnte der mieter aus diesem grund, wenn er denn kurzfristig eine andere wohnung fände, die kündigungsfrist umgehen?

2. der mieter selbst hätte die kompletten möbel/etc. selbst, erst in ein zimmer (zwecks renovierung der anderen räume) und dann alles wieder zurück ins andere zimmer geräumt und dann nach fertigstellung wieder originalzustand hergestellt, stände ihm hierfür etwas zu? eigentlich hätte die auslagerung der möbel die renovierungsfirma auf dem zettel gehabt, aber die waren leicht überfordert und das hätte ewig gedauert.

3. stände dem mieter nach abschluß aller arbeiten eine "putzfrau" zu? die wohnung wäre ja nach den ganzen aktionen bis in die letzten ecken verstaubt und mit "mal kurz putzen" wäre es nicht getan.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 09:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

Ein fristloses Kündigungsrecht, weil statt Laminat jetzt Teppich verlegt wird? Das glaube ich nicht. Wenn dem Mieter Teppich nicht passt, hätte er den Vermieter schon beim Ausbau des Laminats darauf hinweisen müssen, dass er das nicht möchte.
Für das Möbelrücken gibt es 15-20 Euro die Stunde.
Der Handwerker hat besenrein zu verlassen. Den Staub hat der Mieter im Rahmen seiner normalen täglichen Putzarbeiten zu beseitigen. Von mir gibts da nichts. Vielleicht verfahren andere Gutachter anders. Bis jetzt hat das jeder meiner Klienten akzeptiert. Falls der Mieter das vor Gericht austestet, kann er hier nochmals posten - falls er gewinnt. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 11:01
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 30
Keine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scheibe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

gericht geht zu weit, der mieter nimmts, wies kommt, nur veräppeln lassen will er sich nicht. in 4 monaten bauen andere ein einfamilienhaus und diese "verwaltung" hat sich nicht wirklich um fortschritt der arbeiten gekümmert.
zum thema teppich finde ich schon, das das ein grund ist, auszuziehen, denn ich möchte keinen haben. zum einen bin ich kein "in der wohnung schuheauszieher", zum anderen finde ich es einfach unwohnlich, nicht umsonst habe ich damals mit absprache der eigentümerin das laminat verlegt. ich denke die eigentümerin weiß gar nichts von dem wasserschaden, denn das regelt ja alles die verwalung und die hat halt entschieden, das jetzt teppich reinkommt.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 14:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wasserschaden in Mietwohnung/was stände einem zu?

Zitat:
Zitat von scheibe Beitrag anzeigen
gericht geht zu weit, der mieter nimmts, wies kommt, nur veräppeln lassen will er sich nicht. in 4 monaten bauen andere ein einfamilienhaus und diese "verwaltung" hat sich nicht wirklich um fortschritt der arbeiten gekümmert.
zum Thema Mietminderung wur´de bereits ausgeführt
Zitat:
Zitat von scheibe Beitrag anzeigen
zum thema teppich finde ich schon, das das ein grund ist, auszuziehen, denn ich möchte keinen haben. zum einen bin ich kein "in der wohnung schuheauszieher", zum anderen finde ich es einfach unwohnlich, nicht umsonst habe ich damals mit absprache der eigentümerin das laminat verlegt.
kommt darauf an, was vertraglich vereinbart bzw. was nachweisbar ist
Zitat:
Zitat von scheibe Beitrag anzeigen
ch denke die eigentümerin weiß gar nichts von dem wasserschaden, denn das regelt ja alles die verwalung und die hat halt entschieden, das jetzt teppich reinkommt.
es dürfte kein Hinderungsgrund bestehen den Eigentümer von der nunmehrigen Situation in Kenntnis zu setzen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung zum Thema Bodenbelag eine einsame Entscheidung trifft bzw. bereits getroffen hat.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wasserschaden in einem Laptop Recht, Politik und Gesellschaft 19.07.2011 23:49
Wasserschaden durch Waschmaschine in Mietwohnung Versicherungsrecht 05.05.2010 13:22
Frage zu Rechten bei einem Wasserschaden Mietrecht 15.05.2009 15:07
Welche Möglichkeiten gibt es nach einem Wasserschaden.Minderung? Mietrecht 16.12.2005 18:46
In welchem Umpfang reguliert Versi. nach Wasserschaden in einem alten Bauernhaus??? Versicherungsrecht 29.03.2005 09:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN