Dies ist eine Diskussion zu Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Person A ist Bundeswehrsoldat und war 5 Monate in Afghanistan. Er ist noch bei seinen Eltern gemeldet schläft jedoch normal bei seiner Freundin oder bei der Bundeswehr wie in den letzten 5 Monaten in Afghanistan. Nach seiner Rückkehr (3 Tage) wollte er morgens seine Eltern mit Kaffee und Brötchen überraschen. Er füllte die Kaffeemaschine auf und deckte nebenbei den Tisch. Kaffee lief über und tropfte auf die Hauptplatine der unten drunter stehenden Waschmachine. Diese machte dann beim nächsten EInschalten kurz "blitz" und jetzt ist eine Brandstelle auf der Hauptplatine. Waschmaschien ohne Funktion und definitiv der übergelaufene Kaffee schuld. Wird die Haftpflicht des Sohnes dies regulieren können oder ist es aufgrund gemeinsamen Haushaltes (ist das überhaupt so nach 5 Monaten Abwesenheit) nicht über die Haftpflicht abgedeckt. Vielen Dank für Eure Hilfe. |
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Hallo, erstmal hoffe ich, das er wohlbehalten von Afganistan zurück ist, und nicht von der Mutter erschlagen wurde. Der gemeinsame Haushalt ist kein Problem, wenn A eine eigene Haftpflicht hat. Nur wenn A Mitversicherte Person im Vertrag der Eltern wäre, wäre es ein Ausschluss. Das Problem liegt anders, A wird eh Z ******* sein, war ich auch, und über eine eigene Haftpflicht verfügen. Da A den Eltern einen Gefallen tun wollte, kann ich mir vorstellen das Gefälligkeit vorliegt, was in guten Haftpflichtversicherungen mitversichert ist. Der Versicherer könnte auch auf grob Fahrlässigkeit versuchen, da A bewusst war, das Kaffee übergelaufen ist, jedoch glaube ich kaum, das A annehmen konnte das er in die Maschine ging, da er sicherlich beim Bund gelernt hat, wie man so ne Sauerei schnell reinigt <grins>. Einziger Knackpunkt ist halt Gefälligkeit bzw. Handeln ohne Auftrag, bei einer guten Haftpflicht kein Problem, jedoch wird diese nur die Reperatur oder nach Totalschaden regulieren. Dann jedoch nur zum Zeitwert nach 823BGB oder Vertrag (Gefälligkeit). Eine Neuwertentschedigung gibt es da nicht, LW über Hausrat geht nicht. Kaffee hat niemand in der Wasserleitung, wäre aber mal eine Idee.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Vielen Dank für die Information. Es ist also ratsam das A seine Versicherung anruft und dann sehen wird wie diese entscheidet. Danke sehr. und ja, wohlbehalten zurück aber viel erlebt, viel gesehen und psychisch stark belastet gewesen. gruss |
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Das ist klar, sollte ne Nachbetreuung geben. Wenigstens biste am Stück zurück! War selbst bei der KFOR Ausbildung hätte Glück, 1 Woche bevor wir los sollten, haben die aufgegeben Einsatz gecancelt - ich fand das gut. Verdienst gutes Geld, aber was hat man davon? Und wie ich die Bundeswehr kenne, gibt s zwar neue Gefähre aus der Kriegsversorgung, aber nicht die passende Kleidung. Hoffentlich hatte die Haftpflicht LSV, nicht das Du wegen nicht Anwesendheit nicht bezahlt hast <zwinker>
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Gerade die Haftpflicht kontaktiert. Die sagten aufgrund der bestehenden häuslichen Gemeinschaft greift die Haftpflicht nicht. Da kann man nichts machen sagen die. :-( KFOR war ich auch schon. Es ist jedenfalls alles eine wahnsinns Horizonterweiterung so etwas mal zu sehen jedoch nur wenn man an einem Stück zurückkommt kann man von einer Erfahrung sprechen. |
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Häusliche Gemeinschaft ist irrelevant, da diese eigentlich nicht vorliegt. A wohnt beim Bund, und bei seiner Freundin. Diese Anschrieft dient dann ja nur als Postanschrift - das die Post gelesen wird. Da er im Ausland war konnte er sich ja auch nicht - sonst hätte er sich ja bei der Freundin melden können.
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Jens, grobe F. ist in der Privathaftpflicht kein Problem, weil mitversichert. Eine Gefälligkeit ist das auch nicht, weil der Geschädigte davon nichts wusste. Ich sehe da ein anderes Problem: Das sieht nach einem Defekt der Kaffeemaschine aus. Wo ist das Verschulden des Verursachers? Da wird die Haftung abgelehnt. Vielleicht geht was auf Kulanz. Smiley Mac PS: Eule hat es wohl aufgegeben. |
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Zitat: § 7 der Muster AVB, Ausschlüsse 7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Ver-hältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Zitat:
Die grobe Fahrlässigkeit ist in der HV immer versichert, das haben wir dir hier schon ein paar mal gesagt! Die Höhe des Schadenersatzes ist nicht im 823 BGB (anscheinend der einzige den du kennst), sondern im 249 BGB geregelt. @Mac: "PS: Eule hat es wohl aufgegeben." Fällt dir dazu etwa noch was ein?
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Waschmachine meiner Eltern über Haftpflicht abgedeckt? Auch dazu fällt mir noch was ein: Der gemeinsame Haushalt wäre zwar ein Problem, aber ein gemeinsamer Haushalt liegt nicht vor. Der gemeinsame Haushalt ist meines Wissens nirgends richtig definiert und wird regelmäßig nach den Gesamtumständen entschieden. Am besten orientiert man sich am Lebensmittelpunkt. Das ist in der Regel dort, wo man seine Unterhosen liegen hat. Nicht die eine Gebrauchte, sondern die Gewaschenen. Smiley Mac PS an den User: Auf schriftliche Ablehnung bestehen und die Ablehnungsgründe hier komplett einstellen. |
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