Dies ist eine Diskussion zu VS stellt Nachforderung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| VS stellt Nachforderung Dazu wurde ihm ein Beitragssatz von 40% angerechnet. Da das KFZ schon vorher einen Beitragssatz von 40% hatte, bei der gleichen VS versichert war und sich an den Bedingungen nichts geändert hat gab es für ihn keinen Grund dem zu Misstrauen. Der Versicherungsvertrag wurde unterschrieben, die Rechnung bezahlt, fertig. Nun, 10 Monate nach VS-Beginn überlegt sich die VS, dass sie den Beitragssatz noch einmal nachträglich ändern will und kommt mit einer Nachforderung von 150, Rückwirkend ab 1.1.2007. Eine Begründung seitens der VS bleibt aus, es wird einfach nur der Beitrag geändert. A beruft sich darauf, dass er einen Vertrag bis 1.1.2009 hat und dieser ordentlich bezahlt wurde und damit als Kaufvertrag gemäß BGB zu stande gekommen ist. Die VS schickt eine Mahnung über 150. Person A will sich nun dumm stellen. Was passiert weiter? Geht die Sache vor Gericht? Wie funktioniert eigentlich eine Zwangsabmeldung? Gibt es irgendwelche Grüne, weshalb A die Nachforderung zu akzeptieren hat? Grundsätzlich bin ich nämlich der Ansicht, dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, welcher für beide Seiten gültig ist. Die VS kann sich also eine Nachforderung an die Wand nageln und Person A muss sich da garnicht weiter drum scheren. Interessant wäre, ob es einen Grund gibt warum der Vertrag nichtig ist, sonderregelungen bei Versicherungsverträgen oder ob die VS mit der Behauptung die Prämie wäre nicht bezahlt, das KFZ zwangsabmelden könnte. |
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| AW: VS stellt Nachforderung ![]() Wieso Kaufvertrag? Es wurde doch nichts gekauft! Hier liegt ein Versicherungsvertrag vor. Warum hat man nicht mal bei der Versicherung nachgefragt, aus welchem Grund die Nachforderung kam? Warum hat man der Erhöhung nicht widersprochen? Kann es sein, dass Person A in 2006 eventuell einen Unfall hatte oder bestimmte persönliche Eigenschaften (Garagen, Selbstfahrer, gefahrene Kilometer) sich geändert haben? |
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| AW: VS stellt Nachforderung Hallo. Ich dachte, das das das gleiche Vertragsrecht zur Anwendung kommt. "Kann es sein, dass Person A in 2006 eventuell einen Unfall hatte oder bestimmte persönliche Eigenschaften (Garagen, Selbstfahrer, gefahrene Kilometer) sich geändert haben?" Nein. Nichts. Man hat den Grundbeitragssatz nachträglich geändert. Mfg, Mark |
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| AW: VS stellt Nachforderung Hallo, ist A vielleicht von einer anderen Versicherung per 1.1.2007 zu dem neuen Versicherer gewechselt - vielleicht sogar noch mit Rabattübertragung? Dann musste der neue Versicherer erstmal annehmen, dass die Daten, die A ihm genannt hat (denn irgendwoher müssen die 40% ja kommen!) richtig sind - und bei Anforderung des SF vom Vorversicherer hat der eben weniger schadenfreie Jahre bestätigt. Der neue Versicherer kann aber nicht mehr Jahre anrechnen als bestätigt wurden... A sollte mal nachfragen, warum die Neueinstufung erfolgte! |
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