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Vorschäden in der Sachversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Vorschäden in der Sachversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 02.08.2011, 10:27
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Vorschäden in der Sachversicherung

Einmal angenommen wir haben einen Antrag auf Firmenkunden-Sachversicherung. Nach den obligatorischen Angaben zum VN, Anschrift usw. kommt eine Position A Allgemeine Angaben Risiko.Danach folgen B Inhaltsversicherung -F2 Glasversicherung für Geschäftsgebäude. Unter B Inhaltsversicherung wird nicht nach Vorschäden gefragt. F2 ist widerum nicht ordentlich abgegrenzt, zu den nachfolgenden Fragen nach Vorversicherung und Vorschäden. Könnte man das so auslegen, dass nur zu F2 nach Vorversicherung und Vorschäden gefragt wird?

Weiter angenommen, ein VN wäre der Meinung, dass sich die Antragsfragen nur auf das beantragte Risiko beziehen. Die Antragsfrage lautet: Vorschäden - Beantwortung auch erforderlich, wenn keine Vorversicherung bestand- sind Schäden in den letzten 5 Jahren eingetreten? Antwort: Nein

Beim Regulierer wird ein Vorschaden aus 2007 mit 30000 € angegeben. Ein weiterer Einbruch aus 2005 über 40000 € wird vom VN nicht angegeben.

In 2010 hat der VN den Versicherungsort gewechselt.

Wenn die Frage nach Vorschäden risikobezogen wäre, dann müsste die Frage nach den Vorschäden nach meiner Meinung unter A Allgemeine Angaben positioniert sein – ist sie aber nicht. Die Frage nach den Vorversicherungen könnte man durchaus risikobezogen auslegen, weil dort nach dem beantragten Objekt gefragt wird. Das ist bei der Frage nach den Vorschäden nicht so. Und das hat auch nach meiner Meinung seinen Grund. Die Frage nach den Vorschäden beleuchtet nicht nur das objektive Risiko des Versicherungsortes, sondern auch das subjektive Risiko des VN.

Außerdem war die Frage im Protokoll des Regulierers nicht risikobezogen. Man könnte zwar die Meinung vertreten, dass der VN einen ED mitgeteilt hat. Allerdings nur einen. Den ED aus 2005 mit einer Entschädigung von 40.000,-- € hat er „vergessen“. Wenn ich hier an die penible Rechtssprechung zu Vorerkrankungen in der Krankenversicherung denke, dann könnte eine simultane Auslegung erfolgen.

Was meint Ihr? Ist die Frage nach Vorschäden im Antrag risikobezogen? Hat jemand Rechtssprechung mit Aktenzeichen?

Smiley Mac
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 12:37
V.I.P.
 
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AW: Vorschäden in der Sachversicherung

Das ist wohl zu umfangreich. Kürzen wir das Problem:
Ein Verschweigen der Vorschäden führt wohl nur dann zur Leistungsfreiheit, wenn dem VN arglistige Täuschung bewiesen werden kann. Gibt es irgendwo einen Link, der Beispiele listet, in welchen Fällen Gerichte falsche Angaben zu den Vorschäden in der Sachversicherung mit arglistiger Täuschung beurteilt haben? Smiley Mac
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