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Vollkasko fiktiv abrechnen - darf Stundenverechnungssatz gekürzt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Vollkasko fiktiv abrechnen - darf Stundenverechnungssatz gekürzt werden? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 1 Post By charles0308

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:05
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Vollkasko fiktiv abrechnen - darf Stundenverechnungssatz gekürzt werden?

Wenn ein Kaskoschaden fiktiv abgerechnet wird, darf dann der Stundenverrechnungssatz einer markenungebundenen Werkstatt herangezogen werden wenn im Versicherungstarif keine Werkstattbindung besteht?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:14
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AW: Vollkasko fiktiv abrechnen - darf Stundenverechnungssatz gekürzt werden?

Ja, ein Blick in die einschlägigen Versicherungsbedingungen, hier insbesondere § 13(6)AKB gibt Aufschluss
Zitat:
(6) Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten, bis zu dem sich nach den Abs. 1 bis 4 ergebenden Betrag. Entsprechendes gilt bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Teilen des Fahrzeugs. Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswertes. Verbringungskosten sowie Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge) werden nur bei Nachweis ihres Entstehens durch Vorlage einer Rechnung übernommen.
http://www.autoversicherung-1.de/pri...istung-akb.htm
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2012, 11:03
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AW: Vollkasko fiktiv abrechnen - darf Stundenverechnungssatz gekürzt werden?

Was wird gekürzt der Verrechnungssatz

Wie alt i das Fhg? Ist der immer in der Vertragswerkstatt gewesen

Wenn er unter 3 Jahre ist, oder nachweislich in der Werkstatt war (da Privatperson reichen 3 Jahre)
dann muss man die Werkstatt als Basis nehmen.

Wenn dies nicht der Fall ist darf die Versicherung auf eine Werkstatt verweisen.

Die ohne Sonderkonditionen günstiger ist als die Werkstatt.
Die Rep. vergleichbar ist.
Ist diese mit Sonderkonditionen ausgewiesen, dann gibt der Preis nicht.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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