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Vollkasko bei Blitzeis

Dies ist eine Diskussion zu Vollkasko bei Blitzeis innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 19.02.2011, 15:51
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Vollkasko bei Blitzeis

Hallo,
mal angenommen jemand hätte vor ein paar Stunden einen Autounfall. Sein Freund und er hätten sich ein Fahrzeug bei einem Autohändler zur Probefahrt ausgeliehen und wären damit u.a. in einem Gebirge gefahren.
Beim Herunterfahren des Gebirges, ( hierbei: Minusgrade und Nebel ) kamen sie durch Blitzeis ungefähr einen halben Meter von ihrer Fahrspur ab und gerieten in den Gegenverkehr.
Sie striffen das entgegenkommende Fahrzeug am Kurvenausgang.
Die Polzei stellte später fest: Fahrbahnbreite: 5,90+ Distanz der Unfallfahrzeuge: 47m.

Sie sind vom Autohaus mit einer Vollkasko-Versicherung (1500 Euro SB ) geschützt.
Jetzt fragen sie sich jedoch ernsthaft, da sie gehört haben, dass hierbei auch von grober Fahrlässigkeit geredet werden könnte, ob die Versicherung den Schaden überhaupt übernehmen müsste....

Vielen Dank für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 16:07
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Das sollte man die Versicherung entscheiden lassen.

Im schlimmsten Fall sehe ich die 1.500.-€ für die Verursacher.

Zitat:
... dass hierbei auch von grober Fahrlässigkeit geredet werden könnte
Wie ist das zu verstehen?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 16:17
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 18:25
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Die beiden waren zwar nicht langsam, haben aber stark vor der Kurve gebremst.. Laut geschwindigkeitsbegrenzung auf keinen Fall zu schnell
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Alt 19.02.2011, 21:03
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Zitat:
Zitat von marvin1711 Beitrag anzeigen
Die beiden waren zwar nicht langsam, haben aber stark vor der Kurve gebremst.. Laut geschwindigkeitsbegrenzung auf keinen Fall zu schnell
Naja dann ... ist ja alles in Butter und die Vollkasko wird bis auf die SB für den Schaden aufkommen.

Der "Testfahrer" sollte wohl selbst am besten sein Fahrverhalten, welches letztlich zum Unfall führte, beurteilen können.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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Alt 20.02.2011, 19:42
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Naja dann ... ist ja alles in Butter und die Vollkasko wird bis auf die SB für den Schaden aufkommen.

Der "Testfahrer" sollte wohl selbst am besten sein Fahrverhalten, welches letztlich zum Unfall führte, beurteilen können.
Naja, aber kann man nicht sagen, dass sie grob Fahrlässig gehandelt haben, weil sie Ihr Fahrverhalten an die schlechte Sicht durch Nebel und eventuell schlechte Straßenverhältnisse anpassen hätten müssen?
Auch wenn sie nicht zu schnell bzgl. der zulässigen Geschwindigkeit waren..
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  #7 (permalink)  
Alt 20.02.2011, 19:53
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Zitat:
Zitat von marvin1711 Beitrag anzeigen
Naja, aber kann man nicht sagen, dass sie grob Fahrlässig gehandelt haben, weil sie Ihr Fahrverhalten an die schlechte Sicht durch Nebel und eventuell schlechte Straßenverhältnisse anpassen hätten müssen?
Das hängt von den Umständen ab, und für grobe Fahrlässigkeit muss einiges zusammenkommen, wie ich schilderte. Wenn man mit 50 bei Nebel auf einer Landstraße fährt, wird das selten grob fahrlässig sein, wenn man mit 150 das gleiche macht, schon eher (ne, dann ist es Vorsatz).

Und jetzt Schluss mit dem Panikgeschiebe und abwarten, was die Versicherung sagt!
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  #8 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:09
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150 ist nicht Vorsatz. Was würde da meine Mädchengruppe sagen, wenn wir mit 280 durch den Schwarzwald fahren: Hast de den Trödler vorhin gesehen. Smiley Mac
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Alt 25.02.2011, 12:08
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Zitat:
Zitat von marvin1711 Beitrag anzeigen
Naja, aber kann man nicht sagen, dass sie grob Fahrlässig gehandelt haben, weil sie Ihr Fahrverhalten an die schlechte Sicht durch Nebel und eventuell schlechte Straßenverhältnisse anpassen hätten müssen?
Auch wenn sie nicht zu schnell bzgl. der zulässigen Geschwindigkeit waren..
Unangemessen:

Die Fahrweise ist den Witterungsverhältissen immer anzupassen.
Schlechte Sicht, Kälte ...
Da kann es sein auch wenn man so schnell fahren darf wie man
möchte, mit 30 fährt.
Die Geschwindigkeit war zu schnell.
Blitzeis im Berg soll man mit rechnen, also nicht schnell -
sondern langsam - richtig langsam. Kann man durchaus probieren als Grob Fahrlässig.

Definition Grob Fahrlässig:
Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit:

1.Leichtfertige Fahrlässigkeit

und die sogenannte
2.Grobe Fahrlässigkeit, das ist unser Thema:

Die große Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde.

Eine grobe Hilfestellung: Ich war mir der Gefahr, das etwas passieren kann, bewusst und habe es getan und dachte es wird schon gutgehen.
Diese geht etwas schwimmend in den leichten Vorsatz über.

Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde oder konnte.

Eine grobe Hilfestellung: Ich war mir der Gefahr, das etwas passieren kann, nicht bewusst und habe daher nichts getan.

Dann gibt es noch den Vorsatz, aber der ist hier nicht gefragt.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****

Geändert von Jens D. (27.02.2011 um 16:03 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 12:50
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AW: Vollkasko bei Blitzeis

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Definition Grob Fahrlässig:
Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Leichtfertige Fahrlässigkeit und die sogenannte Grobe Fahrlässigkei, unser Thema, liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde.
Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.
Wieder ein "Guttenberg"! Wie wäre es mit der Quellenangabe?
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
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