Dies ist eine Diskussion zu Vollkasko bei Blitzeis innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Vollkasko bei Blitzeis mal angenommen jemand hätte vor ein paar Stunden einen Autounfall. Sein Freund und er hätten sich ein Fahrzeug bei einem Autohändler zur Probefahrt ausgeliehen und wären damit u.a. in einem Gebirge gefahren. Beim Herunterfahren des Gebirges, ( hierbei: Minusgrade und Nebel ) kamen sie durch Blitzeis ungefähr einen halben Meter von ihrer Fahrspur ab und gerieten in den Gegenverkehr. Sie striffen das entgegenkommende Fahrzeug am Kurvenausgang. Die Polzei stellte später fest: Fahrbahnbreite: 5,90+ Distanz der Unfallfahrzeuge: 47m. Sie sind vom Autohaus mit einer Vollkasko-Versicherung (1500 Euro SB ) geschützt. Jetzt fragen sie sich jedoch ernsthaft, da sie gehört haben, dass hierbei auch von grober Fahrlässigkeit geredet werden könnte, ob die Versicherung den Schaden überhaupt übernehmen müsste.... Vielen Dank für die Antworten |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Das sollte man die Versicherung entscheiden lassen. Im schlimmsten Fall sehe ich die 1.500.-€ für die Verursacher. Zitat:
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis - Winterreifen? - stark überhöhte Gescheindigkeit? - angeregtes Gespräch im Wagen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Die beiden waren zwar nicht langsam, haben aber stark vor der Kurve gebremst.. Laut geschwindigkeitsbegrenzung auf keinen Fall zu schnell |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Zitat:
Der "Testfahrer" sollte wohl selbst am besten sein Fahrverhalten, welches letztlich zum Unfall führte, beurteilen können.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Zitat: Auch wenn sie nicht zu schnell bzgl. der zulässigen Geschwindigkeit waren.. |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Zitat:
Und jetzt Schluss mit dem Panikgeschiebe und abwarten, was die Versicherung sagt!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis 150 ist nicht Vorsatz. Was würde da meine Mädchengruppe sagen, wenn wir mit 280 durch den Schwarzwald fahren: Hast de den Trödler vorhin gesehen. Smiley Mac |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Zitat:
Die Fahrweise ist den Witterungsverhältissen immer anzupassen. Schlechte Sicht, Kälte ... Da kann es sein auch wenn man so schnell fahren darf wie man möchte, mit 30 fährt. Die Geschwindigkeit war zu schnell. Blitzeis im Berg soll man mit rechnen, also nicht schnell - sondern langsam - richtig langsam. Kann man durchaus probieren als Grob Fahrlässig. Definition Grob Fahrlässig: Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit: 1.Leichtfertige Fahrlässigkeit und die sogenannte 2.Grobe Fahrlässigkeit, das ist unser Thema: Die große Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Eine grobe Hilfestellung: Ich war mir der Gefahr, das etwas passieren kann, bewusst und habe es getan und dachte es wird schon gutgehen. Diese geht etwas schwimmend in den leichten Vorsatz über. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde oder konnte. Eine grobe Hilfestellung: Ich war mir der Gefahr, das etwas passieren kann, nicht bewusst und habe daher nichts getan. Dann gibt es noch den Vorsatz, aber der ist hier nicht gefragt.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** Geändert von Jens D. (27.02.2011 um 16:03 Uhr). |
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| AW: Vollkasko bei Blitzeis Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
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