Dies ist eine Diskussion zu Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? ich hätte mal eine Frage. Mal angenommen ein Versicherungsvertreter gibt seinem Kunden schriftlich (per E-Mail) die Bestätigung dass die Versicherung vom Kunden gewisse Leistungen übernimmt dies ist aber eine Falschaussage. Ist der Versicherungsvertreter in diesem Fall dann haftbar für seine Aussage und muss er dann die Kosten übernehmen auf denen sonst der Kunde sitzen bleibt? Vielen Dank für eure Antwort Gruss Matthias |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? Um was für eine Versicherung handelt es sich denn? |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? Hallo, erstmal danke für die Antwort. Ich versuche dass jetzt noch recht allgemein zu halten. Falls es doch zu sehr auf eine Person bezogen ist werde ich es natürlich gerne ändern. Der fiktive Kunde ist Arbeitnehmer in der Schweiz, wohnt aber in Deutschland. Ist also Grenzgänger. Daher muss er oder sie sich privat versichern. Dies wurde zum einen bei einer Krankenkasse in der Schweiz als Basis Schutz und bei einem Versicherer in Deutschland unternommen der für die privaten Behandlungen aufkommt. (Ist so das Standart Verfahren bei Grenzgängern) Nun zu den beiden Falschaussagen. Nehmen wir mal an der Vertretter hat dem Kunden vor Kauf einer neuen Brille schriftlich zugesichert dass die schweizer Krankenvericherung die Kosten für die Sehhilfe übernimmt, die Versicherung übernimmt aber nur die Gläser. Der Kunde bleibt also auf den Kosten für das Gestell sitzen. Der gleiche Vertretter hat nun dem gleichen Kunden noch bestätigt dass seine private Versicherung den Selbstbehalt eines Krankenhaus Aufenthalts übernimmt, welcher aber auch nicht übernommen worden ist. Das ganze nur ein Paar Monate später. Meine Frage ist nun Ist der Vertretter für seine Aussagen Haftbar? Der Kunde hat ja in beiden Fällen extra vorher nachgefragt und beides Mal eine Falsche Aussage des Vertretters bekommen und musste die Kosten von 300 - 400€ selbe tragen. Gruss |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? Und der Versicherungsvertreter gehört zur schweizerischen oder zur deutschen Versicherung? Was genau ist denn mit "Selbstbehalt eine Krankenhausaufenthalts" gemeint? |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? Ich denke mal,dass der Grenzgänger seinen Vertrag nicht gelesen hat. Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser. Man müsste nun ein Verfahren gegen den Vertreter einleiten, aber dabei auch die stichhaltigen oder besser gerichtssicheren Beweise haben. Für mich stellt sich auch die Frage, warum der Grenzgänger 2 mal auf den Typen hereingefallen ist. Er hätte doch auch mit dem Versicherungsunternehmen telefonieren können. |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? Hallo nochmals, @Aoide Die deutsche Versicherung gehört zu einer Bank. Diese Bank haben auch Versicherungsvertreter, welche unter anderem natürlich die deutsche Versicherung besonders gerne vermitteln. Natürlich werden bevorzugt dann auch Verträge mit genau dieser schweizer Versicherung angeboten, da die Zusammenarbeit da am Besten klappt... Aber um auf deine Frage zu antworten eigentlich gehört er zu keiner Versicherung. Zu deiner zweiten Frage muss man sagen dass in der Schweiz generell 10% von jeder Arztrechnung bzw. Krankenhausrechnung der Patient selber zahlt. Dies bis zu einem gewissen Betrag. @Ron-Wide Das Problem ist dass in dem Vertrag nur drin steht welches Versicherungsmodel gewählt wurde und nicht die Leistungen. Klar sollte jeder Versicherungsnehmer ein Heft bekommen mit allen Leistungen aber das er dies nicht bekommen hat kann der Kunde nun nicht mehr beweisen. Der Grenzgänger ist zweimal auf den Typen reingefallen weil die Verträge ja noch weiter laufen. Mit Grenzgängern ist das so eine Sache. Es gibt nicht vielle Versicerungen die ein Modell dafür anbieten dass man auch bezahlen kann. Was verstehst du den unter Beweise? E-Mail in denen die Kostenübernahme bestätigt wird? Die hat der Kunde nämlich |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch: Der Versicherungsvertreter gehört weder zur schweizerischen noch zur deutschen Versicherung? Warum hat man ihn denn dann wegen der Leistungen gefragt und sich nicht an die entsprechende Versicherung gewendet? |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? es gibt doch freie vertreter, die verschiedene versicherungen abwickeln. ich gehe davon aus, dass beide versicherungen über diesen vertreter abgeschlossen wurden? |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? @zeiten Ja es wurden beide Versicherungen über ihn abgeschlossen und auch weitere. Der Vertreter machte dort auch einen guten Eindruck und konnte vernünftige Preise anbieten. Ausserdem wurde damals bei Vertragsschluss schon diese Aussagen getroffen, da der Vertreter auch fest der Meinung war dass er alles richtig bzw wahrheitsgemäss erzählt. (Vielleicht noch als Ergänzung zu der Bank: Es handelt sich dabei um eine mit einem roten Logo die in fast jedem Dorf einmal anzutreffen war. Nennen wir sie einfach S-Bank. Diese Bank hat auch eine Versicherungsgesellschaft mit Vertretern. Diese Nennen wir einfach mal S-Versicherung. Zu dieser Gruppe gehören auch andere Versicherungen. Ich nenne die betreffende Versicherung nun einfach mal U-Versicherung. Der Kunde ist auch Kunde der S-Bank und hat mit einem Vertreter der S-Versicherung gesprochen. Dabei die private Krankenzusatzersicherung der U-Versicherung abgeschlossen. Ich hoffe dass es jetzt etwas verständlicher wird. Falls die Namen nun zu offensichtlich sind bitte sofort löschen oder mir einen Hinweis geben dann mach ich das) @Aoide Der Kunde geht lieber zu dem Ansprechpartner von dem er auch den Namen kennt wie dass er sich telefonisch durch eine Hotline quält und jedes Mal einen anderen Supporter/Berater am Telefon hat. Das soll ja eigentlich auch der Vorteil eines Vertreters sein. Ansonsten kann man den Vertrag auch meist direkt bei der Versicherung abschliessen. Der Kunde dachte eben auch dass wenn der Vertreter was vom Pferd erzählt er dafür gerade stehen muss. Die wenigsten Kunden werden wohl den kompletten Leistungskatalog einer Versicherung nochmal überprüfen nur um den Vertreter zu überprüfen. Aber leider war vielleicht genau dass der Fehler des Kunden. |
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| AW: Versicherungsvertreter haftbar für falsche Aussage? In dem beschriebenen Konstrukt ist der Vertreter allerdings kein freier Vertreter sondern gebundener! Er vermittelt nur Versicherungsprodukte einer Versicherung! MAn hat also auch die schweizerische Krankenversicherung über diesen Vertreter abgeschlossen? Beim Schadenersatz wäre jetzt noch die FRage, welcher Schaden denn kausal durch die Auskunft des VErtreters entstanden ist: die BRille hätte der Kunde ja nun auch benötigt, wenn der Vertreter von Anfang an gesagt hätte, dass die Versicherung diese nicht voll zahlt! Vielleicht könnte man argumentieren, dass er dann eine andere, günstigere genommen hätte Bei der deutschen VErsicherung wäre zu fragen, ob es denn eine gibt, die diesen Eigenanteil zahlt....dann könnte man dem Vertreter evtl. eine Falschberatung beim Abschluss vorwerfen.... |
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