Dies ist eine Diskussion zu Versicherungsvertrag ungültig, fehlende Unterschrift innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherungsvertrag ungültig, fehlende Unterschrift Nehmen wir mal an, eine Person hat bei einer Versicherung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Gebühren wurden vom Konto eines Dritten abgezogen. Nach Umzug der Person und Kontowechsel der dritten Person gab es jetzt Probleme. Nach durchsehen der Unterlagen ist der Person aufgefallen das der Kontoinhaber den Vertrag nicht unterschrieben hat. (Im Kästchen für abweichendem Kontoinhaber) Sprich unter dem Vertrag ist nur die Unterschrift des Versicherten. Nun zu der Frage. Ist der Vertrag damit ungültig? Da die dritte Person ja sozusagen nicht eingewilligt hat dass das Geld von ihrem Konto abgeht. Geändert von Baltasar23 (28.12.2010 um 16:47 Uhr). |
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| AW: Versicherungsvertrag ungültig, fehlende Unterschrift
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Versicherungsvertrag ungültig, fehlende Unterschrift editiert. |
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| AW: Versicherungsvertrag ungültig, fehlende Unterschrift Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Versicherungsvertrag ungültig, fehlende Unterschrift Ergänzend zu Humungus: Der abweichende Kontoinhaber kann die Abbuchungsermächtigung gegenüber dem Versicherer widerrufen und sollte die neue Anschrift des umgezogenen Versicherungsnehmers dort bekannt geben.
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