Dies ist eine Diskussion zu Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall angenommen der Beteiligte 01 fährt mit seinem Kleinkraftrad auf einer vorfahrtberechtigten Straße durch einen Ort, als ihm der Beteiligte 02 seine vorfahrt nimmt. 01 kollidiert mit der linken Seite von 02. An beiden Fahrzeugen entsteht ein Sachschaden, 01 verletzt sich dabei leicht. Die angeforderte Polizei nimmt den Unfall auf, 02 gibt zu, dass er der Verursacher ist. Durch den Unfall wird 01 daran gehindert, pünktlich am Schulunterricht teilzunehmen. Zudem ist er auf sein Kleinkraftrad angewiesen. 01 bestellt einen Gutachter, um den Schaden an seinem Kleinkraftrad zu beurteilen. Zudem wurde das Mobiltelefon von 01 beschädigt, ist aber noch funktionsfähig. Welche Ansprüche könnte 01 an die Versicherung des Gegners stellen? (Schmerzensgeld, Schutzbekleidung, Reperatur seines Mobiltelefons, ....) Zudem würde es mich auch interessieren, ob es sich für den erfundenen 01 lohnen würde, sich einen Anwalt zu nehmen und welcher Beteiligte dann für die Kosten aufkommen müsste. mfg |
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| AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall Anwalt lohnt sich bei einem VU immer, solange die Gegenseite versichert ist (vor allem für den Anwalt, dann auch für den Geschädigten-01) |
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| AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall Zitat:
Insbesondere bei Personenschäden ist es für einen Laien ratsam, einen Anwalt zu beauftragen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall Am besten zu einem Rechtsanwalt von einem Automobilclub. Die Kosten wird der gegnerische Versicherer zahlen, wenn, so wie das aussieht, kein Mitverschulden virliegt. Smiley Mac |
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| AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall Wenn der Schaden ü 1000 euros kommt, dann steht dem Geschädigten ein Gutachter zur Wahl. Die Kosten übernimmt der H Versicherer. Schutzkleidung ist keine Kleidung. Dies gehört zur Grundausstattung. Diese ist nach http://www.motorradrecht.de/freundli...schutzkleidung nicht nach Zeitwert zu erstatten Dies wird NEU bezahlt. Das Motorrad wird gem Gutachten bezahlt bzw rep bezahlt Schmerzensgeld Nutzungsausfall
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall Zitat:
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| AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall Naja Charles Bagatellschaden Man sagt zwischen 700 und 1000. 2 Leute 2 Meinungen. Drunter steht des Honorar für n Gutachter in keinem Verhältnis zum Schaden (Schadenminderungspflicht). Ich habe mich an die obere Grenze gehalten. gem BGH hat der Geschädigte das Wahlrecht (Gutachterwahl). Versicherer weisen i d R nicht darauf hin, sondern sie schicken ihren Gutachter. Ein Leihe kann schlecht beurteilen ob s 500 700 ... . Theoretisch kann man als Geschädigter ab 1 Euro sgar ein Gutachter beauftragen. Nur zahlt die Versicherung des Haftpflichtvr das nicht
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