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Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Dies ist eine Diskussion zu Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 21.05.2011, 10:11
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Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Hallo,

angenommen der Beteiligte 01 fährt mit seinem Kleinkraftrad auf einer vorfahrtberechtigten Straße durch einen Ort, als ihm der Beteiligte 02 seine vorfahrt nimmt. 01 kollidiert mit der linken Seite von 02. An beiden Fahrzeugen entsteht ein Sachschaden, 01 verletzt sich dabei leicht. Die angeforderte Polizei nimmt den Unfall auf, 02 gibt zu, dass er der Verursacher ist.

Durch den Unfall wird 01 daran gehindert, pünktlich am Schulunterricht teilzunehmen. Zudem ist er auf sein Kleinkraftrad angewiesen. 01 bestellt einen Gutachter, um den Schaden an seinem Kleinkraftrad zu beurteilen. Zudem wurde das Mobiltelefon von 01 beschädigt, ist aber noch funktionsfähig.

Welche Ansprüche könnte 01 an die Versicherung des Gegners stellen?
(Schmerzensgeld, Schutzbekleidung, Reperatur seines Mobiltelefons, ....)

Zudem würde es mich auch interessieren, ob es sich für den erfundenen 01 lohnen würde, sich einen Anwalt zu nehmen und welcher Beteiligte dann für die Kosten aufkommen müsste.

mfg
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Alt 23.05.2011, 22:37
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Anwalt lohnt sich bei einem VU immer, solange die Gegenseite versichert ist (vor allem für den Anwalt, dann auch für den Geschädigten-01)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 09:58
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Zitat:
Zitat von xanicel Beitrag anzeigen
Welche Ansprüche könnte 01 an die Versicherung des Gegners stellen?
(Schmerzensgeld, Schutzbekleidung, Reperatur seines Mobiltelefons, ....)
alle materiellen und immateriellen Schäden die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.

Insbesondere bei Personenschäden ist es für einen Laien ratsam, einen Anwalt zu beauftragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 16:45
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Am besten zu einem Rechtsanwalt von einem Automobilclub. Die Kosten wird der gegnerische Versicherer zahlen, wenn, so wie das aussieht, kein Mitverschulden virliegt. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 13:11
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Wenn der Schaden ü 1000 euros kommt, dann steht dem Geschädigten ein Gutachter zur Wahl. Die Kosten übernimmt der H Versicherer.

Schutzkleidung ist keine Kleidung. Dies gehört zur Grundausstattung.
Diese ist nach http://www.motorradrecht.de/freundli...schutzkleidung nicht nach Zeitwert zu erstatten

Dies wird NEU bezahlt.

Das Motorrad wird gem Gutachten bezahlt bzw rep bezahlt

Schmerzensgeld Nutzungsausfall
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Alt 29.05.2011, 15:12
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Wenn der Schaden ü 1000 euros kommt, dann steht dem Geschädigten ein Gutachter zur Wahl. Die Kosten übernimmt der H Versicherer.
so so, bei einem Wert von nur ca. 500 € und einem möglichen Totalschaden wohl nicht?
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  #7 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 19:27
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Naja Charles

Bagatellschaden

Man sagt zwischen 700 und 1000. 2 Leute 2 Meinungen.
Drunter steht des Honorar für n Gutachter in keinem Verhältnis zum Schaden (Schadenminderungspflicht).

Ich habe mich an die obere Grenze gehalten.

gem BGH hat der Geschädigte das Wahlrecht (Gutachterwahl).

Versicherer weisen i d R nicht darauf hin, sondern sie schicken ihren Gutachter.

Ein Leihe kann schlecht beurteilen ob s 500 700 ... .


Theoretisch kann man als Geschädigter ab 1 Euro sgar ein Gutachter beauftragen. Nur zahlt die Versicherung des Haftpflichtvr das nicht
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 08:53
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AW: Versicherungsansprüche nach Kraftradunfall

Jens, erklär mir mal die Schadenminderungspflicht in diesem Zusammenhang. Smiley Mac
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