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Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Dies ist eine Diskussion zu Versicherungsabrechnung 500€ Differenz innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 09:22
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Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Hallo Zusammen

folgender fiktiver Fall:

Jetzt gibt es wieder neue Schwierigkeiten bei X.
Die Versicherung hat nach Kostenvoranschlag abgerechnet auf Wunsch von X.
Die Reparaturkosten betrugen 1634,99€ ( Kostenvoranschlag )
Bei der Auflistung des Kostenvoranschlags kamen 261.05 MWSt darin vor.
Doch ausgezahlt bekam X nur 1189€ und es fehlte die Berechnung für 3 Tage berechneten Leihwagens!!
Wuie sieht es aus rechtlich für X?? Kann er immer noch zum RA gehen und das auf Kosten der Versicherung??
Und wie kommt die Versicherung auf so eine hohe Differenz??

Wäre Euch echt dankbar für ein paar Tipps oder Ratschläge!!

Grüße Zoey
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 09:28
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Um was geht es denn überhaupt? X hatte wohl einen Unfall? Und es geht um die gegnerische Versicherung? Warum wurde der Leihwagen denn abgelehnt oder wurde der einfach nicht bezahlt? Den gibt es ja auch nicht in 100% der Fälle, hat X denn geprüft ob er sich überhaupt einen Leihwagen nehmen durfte?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 10:03
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

iaR folgt der Überweisung ein Abrechnungsschreiben des Versicherers. Ansonsten einfach mal nachfragen wie sich er Betrag zusammensetzt.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 15:56
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Sorry

Ja es ging um einen Unfall, die Versicherung hat gesagt senden sie uns eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag.
Wurde dann ein Kostenvoranschlag eingereicht, mit der Nachtrag, reparaturdauer beträgt 2-3 Werktage bitte Leihwagen mitberechnen.
Dann wollte die Versicherung noch Fotos vom Schaden haben, wurden dann auch eingereicht.
Dann kam die erste Antwort von der Versicherung. Wir bestätigen die Übernahme der Unfallbedingten Reparaturkosten.
Darauf hin wurde per Kostenvoranschlag abgerechnet.
Die Summe lag bei 1634,99€ + 3 Tage Leihwagen??
Das die Mehrwertsteuer abgezogen wird war klar, aber das die Versicherung mal eben fast 500€ abgezogen hat, war vorher nicht klar für X.
Kann X noch zum Rechtsanwalt auf Kosten der Versicherung??
Vor allem weil die Versicherung vorher nahegelegt hat, doch auf einen Gutachter und Rechtsanwalt zu verzichten um die Kosten niedriger zu halten und jetzt so etwas???
X fühlt sich ein wenig verarscht....
Anhand der Abrechnung der Versicherung wurde X nahe gelegt die gleiche Reparatur auch günstiger in anderer Werkstatt zu bekommen.
Anhand einer Werkstatt Wacker GmbH in Nordkirchen.
Ist X nicht selbst überlassen ob er sein Auto bei der Renault fertig machen lässt, wo er sonst auch immer hingeht???

Grüße Zoey
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 20:25
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Wurde der Schaden bezahlt, aber nicht repariert oder wurde der Schaden bereits repariert?
__________________
Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 06:10
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Zitat:
Zitat von zoey131008 Beitrag anzeigen
Ja es ging um einen Unfall, die Versicherung hat gesagt senden sie uns eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag.

Ist X nicht selbst überlassen ob er sein Auto bei der Renault fertig machen lässt, wo er sonst auch immer hingeht???
Da stimmt doch etwas nicht?

Warum lässt X aufgrund Kostenvoranschlag abrechnen, wenn er/sie das Fahrzeug reparieren lassen will?

Handelt es sich vllt. um einen Vollkasko-Schaden?
Dann gibt es u.U. eine ganz einfache Erklärung: X hat einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen, weil er da günstigere Beiträge zahlt - und da bestimmt selbstverständlich der Versicherer, wo das Fahrzeug zu reparieren ist! Und kürzt natürlich auch entsprechend den Kostenvoranschlag runter auf die Werte, die mit der Vertragswerkstatt, die mit dem Versicherer zusammen arbeitet, vereinbart sind.
Ron-Wide likes this.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 07:04
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Zitat:
Zitat von zoey131008 Beitrag anzeigen
Sorry

Ja es ging um einen Unfall, die Versicherung hat gesagt senden sie uns eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag.
Wurde dann ein Kostenvoranschlag eingereicht, mit der Nachtrag, reparaturdauer beträgt 2-3 Werktage bitte Leihwagen mitberechnen.
Dann wollte die Versicherung noch Fotos vom Schaden haben, wurden dann auch eingereicht.
Dann kam die erste Antwort von der Versicherung. Wir bestätigen die Übernahme der Unfallbedingten Reparaturkosten.
Darauf hin wurde per Kostenvoranschlag abgerechnet.
Die Summe lag bei 1634,99€ + 3 Tage Leihwagen??
Das die Mehrwertsteuer abgezogen wird war klar, aber das die Versicherung mal eben fast 500€ abgezogen hat, war vorher nicht klar für X.
Kann X noch zum Rechtsanwalt auf Kosten der Versicherung??
Vor allem weil die Versicherung vorher nahegelegt hat, doch auf einen Gutachter und Rechtsanwalt zu verzichten um die Kosten niedriger zu halten und jetzt so etwas???
X fühlt sich ein wenig verarscht....
Anhand der Abrechnung der Versicherung wurde X nahe gelegt die gleiche Reparatur auch günstiger in anderer Werkstatt zu bekommen.
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Ist X nicht selbst überlassen ob er sein Auto bei der Renault fertig machen lässt, wo er sonst auch immer hingeht???

Grüße Zoey
Hier habe habe ich den Fall noch mal geschildert!!!
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  #8 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 08:22
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Zitat:
Zitat von zoey131008 Beitrag anzeigen
Hier habe habe ich den Fall noch mal geschildert!!!
Ja, leider nur die offenen Fragen nicht beantwortet
__________________
Zitat:
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  #9 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 08:29
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Charles hat es doch geschrieben:
1. Versicherer anschreiben und um Erklärung bitten wie sich Betrag zusammen setzt.
2. Zum Rechtsanwalt kannst du immer gehen; wenn der andere 100 % schuld hat, kriegst du das voll bezahlt.
3. Den Leihwagen kriegst du nur auf Rechnungsnachweis. Du musst eine Klasse schlechter leihen, wenn du keine Abzüge haben willst. Das ist auch fair, weil du die Abnutzung am eigenen Fahrzeug sparst.
Smiley Mac
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  #10 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 08:33
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AW: Versicherungsabrechnung 500€ Differenz

Mac falsch.
Den Rechtsanwalt bezahlen die nur, wenn der Fall nicht abgerechnet ist!
Dafür ist es. Anerkennung nicht Höhe. Einen RA zahlt die gegn. H nicht bei Bagatellschäden (ü800).
Da wir über 500 Diskutieren zahlt er selbst.

Geht man vom Haftpfl aus.
Es kann sein das im Kostenvoranschlag Zuschläge sind - diese werden abgezogen. Ausserdem werden Abzüge Neu für Alt gemacht.

Bei Vollkakso zieht es nicht anders aus.
Abzüge Neu für alt und eine SB.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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