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Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Dies ist eine Diskussion zu Versicherung zum Vertragsbeginn storniert innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 08.01.2011, 22:51
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Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Hallo,

folgender Fall:
Herr A hat zwei Versicherungsverträge (für 2. Person) über einen Makler abgeschlossen.
Sein Hinweis an den Makler: max. ist eine Belastung von 100,- im Monat möglich für beide Verträge möglich.
Hinweis des Maklers: Die Vermittlungsprovision wird separat ausgewiesen.

Die in Papierform zugesandten Vertragsunterlagen, sowie die Police enthalten keinen Hinweis auf die Provision!

Die zu zahlenden Beiträge belaufen sich auf rund 100,- €.

Nun war der erste Zahltag, und Herr A hat die Beiträge überwiesen. Dann folgte eine Abbuchung der Provision, über deren Höhe er nichts wußte. Auch eine Mitteilung über diese hat Herr A nie zu Gesicht bekommen. Ergebnis: Beiträge plus Provision belaufen sich auf 180,- p. M.!

Hier hat Herr A die Versicherungsverträge dann zum Vertragsbeginn gekündigt.

Bestätigung erfolgte zum Ablauf des ersten Monats!

Weiterer Haken: Die Provision wurde über die Vertragslaufzeit gestreckt. Ein Inkassounternehmen verlangt nun die Provision.

Grosszügiger Weise hat das Inkasso inzwischen die Kündigung des Vertrages auch erhalten und Ihm eine Aufstellung der Provision zukommen lassen. Er soll für 5 Jahre diese Provision monatlich zahlen.

Bisher hat er den Makler nicht mehr erreichen können. Lediglich eine Mail hat der Makler von Herrn A erhalten. Aber: Ohne jegliche Reaktion.

Nun die Frage: Muß Herr A die Provision weiterzahlen?
Er hat ja zum Vertragsbeginn per Einschreiben m. Rückschein und per Fax gekündigt! Die Kündigung wurde aber - ohne Angabe von Gründen - zu einem anderen Termin bestätigt.

Gruss, SpeedyDo
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Alt 09.01.2011, 19:36
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Hm, Makler bekommen keine Provision sondern Courtage. Ist das ein Makler?
Vielleicht bin ich da nicht auf neuestem Wissensstand, aber die Kunden zahlen nicht die Provision und wissen auch nichts über die Höhe. Ich empfehle den Ombudsmann einzuschalten. Wenn ein Vertrag rückwirkend aufgehoben wird - noch dazu wegen Fehlverhaltens des Vermittlers - dann ist auch keine Provision zu zahlen. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 23:08
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Vielleicht bin ich da nicht auf neuestem Wissensstand,
Wie eigentlich immer

Ein Makler kann sehr wohl auf Honarabasis arbeiten. Honorarbasis ist das sogar das Beste für den Kunden, denn so ist der Makler in der Lage Courtage- oder Provisionsfreie Tarife anzubieten, welche in der Regel deutlich günstiger sind.


Das Honorar hat nicht mit dem Versicherungsvertrag zu tun und muss separat bezahlt werden.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 16:18
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Dann muß der Kunde aber vorher wissen, was die Vermittlung kostet. In dem Fall wusste er das offensichtlich nicht.
Die Zukunft sieht so aus, dass du meine Rente zahlst und du leider nichts mehr kriegst, weil dieses Kartenhaus zusammen gefallen ist. Smiley mac
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 17:59
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Dann muß der Kunde aber vorher wissen, was die Vermittlung kostet. In dem Fall wusste er das offensichtlich nicht.
Oder er hat's vergessen

Ich muss dich enttäuschen, ich zahle leider nicht in das Kartenhaus ein. Du etwa???
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 18:38
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Zitat:
Sein Hinweis an den Makler: max. ist eine Belastung von 100,- im Monat möglich für beide Verträge möglich.
Hinweis des Maklers: Die Vermittlungsprovision wird separat ausgewiesen.
Diese Aussage aus dem Eingangsbeitrag deckt sich doch mit den Hinweisen von BigMikeOWL.

Möglicherweise besteht sogar noch ein Maklervertrag, der dann auch mit Sicherheit Honorarvereinbarungen enthält.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 11:15
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Kunde sagt: Ich kann max 100 € im Monat zahlen.
Makler sagt: Die Vermittlungsprovision wird separat ausgeworfen.
Durch die Aussage des Maklers ändert sich nichts an den 100 € Gesamtkosten. Der Makler hätte dann allenfalls einen Vertrag mit 20 € plus 80 € anbieten dürfen (wobei sich wahrscheinlich bei sinkendem Beitrag auch die Provision reduziert hätte).
Einmal davon abgesehen, dass der Makler ein Protokoll über die Abwicklung fertigen muß.
Wenn der Kunde sagt, dass er max 100 € ausgeben kann und der Makler logischerweise weiß, dass seine Beratung über 5 Jahre 80 € im Monat kostet, dann hat er seine Beratungspflicht erheblich verletzt, wenn er den Kunden nicht vorher darauf hinweist. Der User sollte mal schreiben, was er vor der Beratung mit dem Makler vereinbart hat. Allerdings hätte der User bei diesem Gespräch schon fragen müssen, wie hoch die Kosten sind.
Bei einer Jahresprämie von 1200 € und 960 € Provision ist das vielleicht eher ein Thema in der Rubrik Verbraucherrecht. Ich empfehle zur Verbraucherberatung zu gehen. Smiley Mac
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 11:28
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Und ich empfehle, Verträge erst lesen und dann unterschreiben

Wir wissen doch gar nicht was ablief. Ich unterstelle, der Makler hat alles richtig gemacht, und jetzt?
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  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 12:01
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Das werde ich dem Jens weiter berichten. Ätsch. Smiley Mac
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Alt 17.01.2011, 11:48
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AW: Versicherung zum Vertragsbeginn storniert

Honorar

Honorarberatung ist rechtlich fraglich, zumindest findet sich dort einiges.

Es ist in der EU inzwischen üblich in Deutschland jedoch nicht.

Ein Honorar ist nur bei Abschluss fällig und zustande kommen des Vertrages, das Honorar teilt das Schicksal des Vertrages.

Das heißt wird der Vertrag gekündigt, entfällt der Anspruch auf das Honorar.

Für eine Honorar Beratung ist vorher eine schriftliche Vereinbarung als Vertragsgrundlage zu unterzeichnen.

Die Kosten müssen ausgewiesen sein.

Im Übrigen wenn der VN 100 € invenstiert und 80 € an Honorar im Monat auf die gesamte Laufzeit zahlen soll, da wäre jeder Provisions / Courtagevertrag günstiger!

80% Honorar ist schon Wucher!

Wenn der VN nur 100 € zahlen möchte darf es mit Honorar nichtmehr als die 100 € sein!
Die Sache gehört zum Anwalt!
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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