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Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Dies ist eine Diskussion zu Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 12:05
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Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Hallo,

angenommen, ein Eigenheimbesitzer hat zum Schutz seines Hauses vor Grundwasser, Tauchpumpen in Schächten um das Haus herum installiert. Diese Tauchpumpen fördern bei zu hohem Grundwasserspiegel das Wasser direkt in die Kanalisation.
Nun mal angenommen es gibt ein Rohrbruch.
Durch diesen Rohrbruch, ist das auf diese weise geförderte Wasser in den Keller gelangt und hat dort einen größeren Schaden angerichtet, da dieser ebenfalls als Wohnraum genutzt wird.

Die Versicherung möchte für den Schaden nicht aufkommen, da Grundwasserschäden nicht mit versichert sind.
Laut der Versicherung handelt es sich nicht um Leitungswasser und verweist auf folgende Bedingung:

§ 6 Leitungswasser
1. Leitungswasser ist Wasser, das aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b) mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
e) innenliegenden Regenabflussrohren und deren Behälter in Gebäuden,
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Angenommen dies wird begründet dadurch, dass das Wasser nicht zur Versorgung des Gebäudes genutzt wird.

Ist nicht die Entsorgung von Wasser Bestandteil der Versorgung?

Kennt jemand Urteile zu einem ähnlichen Fall?

Danke für Antworten

Ron
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 12:23
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Wenn es den Rohrbruch zwischen den Absaugpumpen und dem Kanal gegeben hat, dann brauchen wir m.E. keine weiteren Paragrafen oder Urteile, dann genügen die Versicherungsbedingungen.

Der Ablehnung der Versicherung muss ich zustimmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 16:55
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Die Versicherung heißt Leitungswasserversicherung. Leitungswasser ist das Wasser, das von den Wasserwerken ins Haus gepumpt und dort verbraucht wird. Die diesbezüglichen Rohre sind - mehr oder weniger - versichert. Da wird es von dem Versicherer nichts geben. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 07:48
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Erst mal danke für die Antworten.
Die Aussage:
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Leitungswasser ist das Wasser, das von den Wasserwerken ins Haus gepumpt und dort verbraucht wird.
ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Leitungswasser ist Wasser das durch Leitungen geleitet wird, unabhängig ob es Frischwasser, Brunnenwasser oder Heizungswasser ist. Es geht ja hier nicht um die Frage ob es Leitungswasser ist oder nicht. Die Versicherungsbedingungen beschreiben dies genau.

Die Frage ist vielmehr ob zur Wasserversorgung des Hauses auch die Entsorgung gehört?
Es könnte ja auch Brunnen- oder Regenwasser sein, das im Haus verbraucht wird.

Danke
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  #5 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 09:48
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Zitat:
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
Nach der Beschreibung ist der Schaden außerhalb des Gebäudes an Rohrleitung entstanden, die eben nicht zur Wasserversorgung (Zu- oder Abgang) des Gebäudes gehören.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 09:56
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Um es zu verdeutlichen:

Die Versicherung deckt keinen durch Grundwasser verursachten Schaden ab.

Im fiktiven Fall ist der Schaden (wie auch beschrieben) eindeutig durch das Eindringen von Grundwasser entstanden. Daran ändert sich nichts, wenn der Eigenheimer Grundwasser irgendwo hinpumpt. Man stelle sich vor, die erwähnten Tauchpumpen würde es nicht geben, was dann? Die installierten Pumpen und die zu diesen gehörigen Ableitungsrohre sind kein Bestandteil der Wasserver- und Entsorgung des Hauses.
__________________
Gruß

Klaus
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  #7 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 13:36
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Würde es in diesem Fall keine Pumpen geben wäre auch nichts passiert, da sich diese Pumpen unterhalb der Keller Bodenplatte befinden würden.
Angenommen der Keller ist mit einer Wanne gesichert, die erst 20 cm unter Straßenhöhe endet.
Wenn der Rohrbruch nun 40cm über dieser Straßenhöhe entsteht, ist dies kein eindringen von Grundwasser. Durch das vördern von Grundwasser ist dieses Wasser kein Grundwasser mehr da es sich nicht mehr im Grund befindet. Sonst wäre das Wasser aus Brunnen und vom Versorger ja auch Grundwasser.
Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Die installierten Pumpen und die zu diesen gehörigen Ableitungsrohre sind kein Bestandteil der Wasserver- und Entsorgung des Hauses.
Das ist der interessante Punkt. Gehört zur Entsorgung nur das zuvor, vom Versorger, gelieferte und verschmutztes Wasser oder auch anderes Wasser aus Brunnen und Regenwasserzisternen?

Danke
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  #8 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 14:07
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Zitat:
Zitat von Linden Beitrag anzeigen
Würde es in diesem Fall keine Pumpen geben wäre auch nichts passiert, da sich diese Pumpen unterhalb der Keller Bodenplatte befinden würden.
Angenommen der Keller ist mit einer Wanne gesichert, die erst 20 cm unter Straßenhöhe endet.
Wenn der Rohrbruch nun 40cm über dieser Straßenhöhe entsteht, ist dies kein eindringen von Grundwasser. Durch das vördern von Grundwasser ist dieses Wasser kein Grundwasser mehr da es sich nicht mehr im Grund befindet. Sonst wäre das Wasser aus Brunnen und vom Versorger ja auch Grundwasser.

Das ist der interessante Punkt. Gehört zur Entsorgung nur das zuvor, vom Versorger, gelieferte und verschmutztes Wasser oder auch anderes Wasser aus Brunnen und Regenwasserzisternen?

Danke
Mal ansatzweise:

Unter Wasserversorgung versteht man in technischer Hinsicht die Versorgung mit Trink- und Betriebswasser sowie die damit in Verbindung stehende Entsorgung. Der Betrieb eines Brunnens fällt unter den Begriff Rohwassergewinnung und fällt unter die Wasserversorgung.

Im vorliegenden Fall passiert aber nichts dergleichen, es wird Grundwasser"lediglich" abgepumpt. M.E. kommt hier ein mechanisches Drainageverfahren zur Anwendung (Bodenentwässerung). Mit dem Thema "Wasserversorgung" hat dies m.E. nichts zu tun.
charles0308 likes this.
__________________
Gruß

Klaus
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  #9 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 14:13
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Hallo

Die Sache wird ja jetzt immer Komplexer. Daher möchte ich die Fragestellung vereinfachen.

§ 6 Leitungswasser
1. Leitungswasser ist Wasser, das aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b) mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
e) innenliegenden Regenabflussrohren und deren Behälter in Gebäuden,
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Der entscheidende Punkt ist §6 b) und die Frage was ist Wasserversorgung?
Gehört die Entsorgung auch zur Wasserversorgung?
Auch dann, wenn das Wasser ursprünglich aus einem Brunnen kommt?
Wenn solche Pumpen sich im Haus befinden, würde dies etwas ändern?
Im oben genannten Fall ist das Rohrleitungssystem, zum Ableiten des Wassers, ja mit der Kanalleitung des Hauses verbunden und nicht mit dem Kanal auf der Straße.
Mir ist sogar bekannt, dass der Wasserversorger für, auf diese weise zugeleitetes Abwasser, gebühren verlangt.

Ich hoffte jemand kennt Urteile betreffend dieses Punktes.

Danke
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  #10 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 15:27
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AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch

Zitat:
Zitat von Linden Beitrag anzeigen
Hallo

Die Sache wird ja jetzt immer Komplexer. Daher möchte ich die Fragestellung vereinfachen.

§ 6 Leitungswasser
1. Leitungswasser ist Wasser, das aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b) mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
e) innenliegenden Regenabflussrohren und deren Behälter in Gebäuden,
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Der entscheidende Punkt ist §6 b) und die Frage was ist Wasserversorgung?
Gehört die Entsorgung auch zur Wasserversorgung?
Auch dann, wenn das Wasser ursprünglich aus einem Brunnen kommt?
Wenn solche Pumpen sich im Haus befinden, würde dies etwas ändern?
Im oben genannten Fall ist das Rohrleitungssystem, zum Ableiten des Wassers, ja mit der Kanalleitung des Hauses verbunden und nicht mit dem Kanal auf der Straße.
Mir ist sogar bekannt, dass der Wasserversorger für, auf diese weise zugeleitetes Abwasser, gebühren verlangt.

Ich hoffte jemand kennt Urteile betreffend dieses Punktes.

Danke
Ich denke, hierzu ist einstweilen alles gesagt, Wiederholungen führen auch nicht zu einem höheren Kenntnisstand.

Zum Satz:
Mir ist sogar bekannt, dass der Wasserversorger für, auf diese weise zugeleitetes Abwasser, gebühren verlangt.

Und wie vermag der Wasserversorger dies zu berechnen? Abwassergebühren errechnen sich normalerweise aus der Frischwasserversorgung (Zähler), wenn keine Zahler vorhanden sind aus einem pauschalen Mengenwert pro Tag.

Niederschlagswasser wir aufgrund der versiegelten Grundstücksfläche berechnet.
__________________
Gruß

Klaus
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