Dies ist eine Diskussion zu Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch angenommen, ein Eigenheimbesitzer hat zum Schutz seines Hauses vor Grundwasser, Tauchpumpen in Schächten um das Haus herum installiert. Diese Tauchpumpen fördern bei zu hohem Grundwasserspiegel das Wasser direkt in die Kanalisation. Nun mal angenommen es gibt ein Rohrbruch. Durch diesen Rohrbruch, ist das auf diese weise geförderte Wasser in den Keller gelangt und hat dort einen größeren Schaden angerichtet, da dieser ebenfalls als Wohnraum genutzt wird. Die Versicherung möchte für den Schaden nicht aufkommen, da Grundwasserschäden nicht mit versichert sind. Laut der Versicherung handelt es sich nicht um Leitungswasser und verweist auf folgende Bedingung: § 6 Leitungswasser 1. Leitungswasser ist Wasser, das aus a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, b) mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung, c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. e) innenliegenden Regenabflussrohren und deren Behälter in Gebäuden, bestimmungswidrig ausgetreten ist. Angenommen dies wird begründet dadurch, dass das Wasser nicht zur Versorgung des Gebäudes genutzt wird. Ist nicht die Entsorgung von Wasser Bestandteil der Versorgung? Kennt jemand Urteile zu einem ähnlichen Fall? Danke für Antworten Ron |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Wenn es den Rohrbruch zwischen den Absaugpumpen und dem Kanal gegeben hat, dann brauchen wir m.E. keine weiteren Paragrafen oder Urteile, dann genügen die Versicherungsbedingungen. Der Ablehnung der Versicherung muss ich zustimmen. |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Die Versicherung heißt Leitungswasserversicherung. Leitungswasser ist das Wasser, das von den Wasserwerken ins Haus gepumpt und dort verbraucht wird. Die diesbezüglichen Rohre sind - mehr oder weniger - versichert. Da wird es von dem Versicherer nichts geben. Smiley Mac |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Erst mal danke für die Antworten. Die Aussage: Zitat:
Die Frage ist vielmehr ob zur Wasserversorgung des Hauses auch die Entsorgung gehört? Es könnte ja auch Brunnen- oder Regenwasser sein, das im Haus verbraucht wird. Danke |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Zitat:
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Um es zu verdeutlichen: Die Versicherung deckt keinen durch Grundwasser verursachten Schaden ab. Im fiktiven Fall ist der Schaden (wie auch beschrieben) eindeutig durch das Eindringen von Grundwasser entstanden. Daran ändert sich nichts, wenn der Eigenheimer Grundwasser irgendwo hinpumpt. Man stelle sich vor, die erwähnten Tauchpumpen würde es nicht geben, was dann? Die installierten Pumpen und die zu diesen gehörigen Ableitungsrohre sind kein Bestandteil der Wasserver- und Entsorgung des Hauses.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Würde es in diesem Fall keine Pumpen geben wäre auch nichts passiert, da sich diese Pumpen unterhalb der Keller Bodenplatte befinden würden. Angenommen der Keller ist mit einer Wanne gesichert, die erst 20 cm unter Straßenhöhe endet. Wenn der Rohrbruch nun 40cm über dieser Straßenhöhe entsteht, ist dies kein eindringen von Grundwasser. Durch das vördern von Grundwasser ist dieses Wasser kein Grundwasser mehr da es sich nicht mehr im Grund befindet. Sonst wäre das Wasser aus Brunnen und vom Versorger ja auch Grundwasser. Zitat:
Danke |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Zitat:
Unter Wasserversorgung versteht man in technischer Hinsicht die Versorgung mit Trink- und Betriebswasser sowie die damit in Verbindung stehende Entsorgung. Der Betrieb eines Brunnens fällt unter den Begriff Rohwassergewinnung und fällt unter die Wasserversorgung. Im vorliegenden Fall passiert aber nichts dergleichen, es wird Grundwasser"lediglich" abgepumpt. M.E. kommt hier ein mechanisches Drainageverfahren zur Anwendung (Bodenentwässerung). Mit dem Thema "Wasserversorgung" hat dies m.E. nichts zu tun.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Hallo Die Sache wird ja jetzt immer Komplexer. Daher möchte ich die Fragestellung vereinfachen. § 6 Leitungswasser 1. Leitungswasser ist Wasser, das aus a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, b) mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung, c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. e) innenliegenden Regenabflussrohren und deren Behälter in Gebäuden, bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der entscheidende Punkt ist §6 b) und die Frage was ist Wasserversorgung? Gehört die Entsorgung auch zur Wasserversorgung? Auch dann, wenn das Wasser ursprünglich aus einem Brunnen kommt? Wenn solche Pumpen sich im Haus befinden, würde dies etwas ändern? Im oben genannten Fall ist das Rohrleitungssystem, zum Ableiten des Wassers, ja mit der Kanalleitung des Hauses verbunden und nicht mit dem Kanal auf der Straße. Mir ist sogar bekannt, dass der Wasserversorger für, auf diese weise zugeleitetes Abwasser, gebühren verlangt. Ich hoffte jemand kennt Urteile betreffend dieses Punktes. Danke |
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| AW: Versicherung zahlt nicht bei Rohrbruch Zitat:
Zum Satz: Mir ist sogar bekannt, dass der Wasserversorger für, auf diese weise zugeleitetes Abwasser, gebühren verlangt. Und wie vermag der Wasserversorger dies zu berechnen? Abwassergebühren errechnen sich normalerweise aus der Frischwasserversorgung (Zähler), wenn keine Zahler vorhanden sind aus einem pauschalen Mengenwert pro Tag. Niederschlagswasser wir aufgrund der versiegelten Grundstücksfläche berechnet.
__________________ Gruß Klaus |
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| grundwasser, kanalisation, leitungswasser, rohrbruch |
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