Dies ist eine Diskussion zu Versicherung will nachträgliches Gutachten innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherung will nachträgliches Gutachten Der von A ordnungsgemäß auf dem Firmenparkplatz abgestellte PKW wird von Bs Firmenwagen versehentlich gerammt. Der Vorfall wird Bs Versicherung gemeldet und der Wagen in die Werkstatt gebracht. In der Werkstatt wird ein deutlicher Schaden am Stoßfänger und ein leichter Schaden an der Motorhaube festgestellt. Da die Motorhaube aus GFK besteht ist sie nach Meinung der Werkstatt nicht reparierbar und veranschlagt den Einbau einer neuen Haube. Der Kostenvoranschlag der an die Versicherung geht beläuft sich auf ca. 3100. Die Versicherung gibt die Reparatur frei und die Werkstatt fordert die Ersatzteile an. Nach über 4 Wochen Wartezeit ist die Ersatzhaube immer noch nicht angekommen. Die Werkstatt kann immer noch keinen Liefertermin nennen. A ruft bei der Versicherung an und fragt ob auch eine Teilreparatur möglich ist. Er möchte nicht länger warten und erreichen das der Stoßfänger repariert wird und die Kosten für die Motorhaube an ihn überwiesen wird, um die Reparatur in Eigenregie zu übernehmen und sich vom Rest des Geldes ein paar schöne Tage zu machen. Die Versicherung stimmt zu (am Telefon). Der Stoßfänger wird repariert (ca. 1100) und der Kostenvoranschlag für die Haube (1800 netto) an die Versicherung verschickt. Nach fast 3 Wochen fragt A bei der Versicherung nach ob das Geld schon überwiesen ist, dort erfährt er, das das Geld an die Werksatt überwiesen wurde, das Geld für die Haube aber nicht, und das die Versicherung jetzt doch noch einmal einen Gutachter einschalten möchte um die Motorhaube zu inspizieren. Die Frage ist nun, ist die Versicherung verpflichtet A das Geld zu zahlen und ist die nachträgliche Begutachtung durch einen Sachverständigen überhaupt zulässig? Wie verhält sich A jetzt am besten, da er nur noch 2 Tage Zeit hat bevor der Gutachter vorbeikommen soll? Danke & Grüße |
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| AW: Versicherung will nachträgliches Gutachten Zitat:
Der Gutachter wird nunmehr die Reparaturkosten, den merkantlien Minderwert, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und den Verkehrswert bestimmen. Aus diesen Werten wird dann der zu ersetzende Schaden bestimmt. Anhand der Ausführungen ahne ich aber schon wieder, dass hier richtig viel Geld an die gegnerische Versicherung verschenkt wird, weil man sich ein paar Euro für den Anwalt sparen wollte, obwohl diese Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen wären. |
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| AW: Versicherung will nachträgliches Gutachten @Atlantis, danke erst einmal für die schnelle Antwort. war ich jedoch nicht ganz verstehe, zu welchem Zeitpunkt hätte sich denn A idealerweise einen Anwalt genommen? Zu Anfang war der Sachverhalt ja noch eindeutig, so das man ja nicht mit Problemen rechnen mußte. Aber wieso wird dann Geld an die gegnerische Versicherung verschenkt, wenn zum jetztigen Zeitpunkt die Rechtslage auch eindeutig ist? Hätte sich A zu dem Zeitpunkt einen Anwalt nehmen sollen wo klar wurde das die Haube nicht lieferbar ist und von sich diesem das Schreiben an die Versicherung aufsetzen lassen sollen? Sollte A sich jetzt noch einen Anwalt nehmen und den Gutachter Termin verschieben oder ist der Zug abgefahren? Ich denke A hatte auch keinen Ahnung davon das er sich auf Kosten der Unfallverursachers einen Anwalt nehmen könnte. Gilt das eigentlich immer oder nur in strittigen Fällen? Danke das Sams |
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| AW: Versicherung will nachträgliches Gutachten Der Sachverhalt mag zwar eindeutig sein. Wieso geht der Geschädigte aber davon aus, dass die Versicherung von sich aus alle ihm möglicherweise zustehenden Ansprüche begleichen wird? Die Versicherung wird nur die Ansprüche begleichen, die von ihr eingefordert werden. Diejenigen, die der Geschädigte nicht geltend macht, wird sie auch nicht freiwillig rausrücken (würde ich persönlich auch nicht machen ). Sofern der Geschädigte alle ihm möglicherweise zustehenden Ansprüche kennt, wird er einen Anwalt sicher nicht einschalten müssen. Das Problem ist aber nur zu oft, dass er seine Ansprüche gerade nicht kennt und auch nicht weiß, dass er sie nicht kennt!! Insofern ist der Rat vom Fachmann durchaus und stets zu empfehlen.Als Ansprüche, die oft und gerne übersehen werden, fallen mir ein: - Nutzungsausfallentsschädigung, wenn der Wagen nicht benutzt werden konnte oder - Mietwagenkosten, wenn ein Mietwagen genommen wurde. - Geltendmachung der durch den Status als Unfallwagen erfolgten Wertminderung (merkantiler Minderwert) - Kosten der Rechtsverfolgung Da vorliegend der Schädiger 100% der Kosten zu tragen hat, hat er auch zu 100% die Kosten eines Anwalts zu tragen! |
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