Dies ist eine Diskussion zu Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Hier mal ein "fiktiver" Fall. Anfang diesen Jahres wurde X morgens an seinem Fahrzeug von der Polizei erwartet. Ein Zeuge hat gesehen, dass ein anderer Wagen (Y) beim Rückwärtsausparken gegen sein Fahrzeug gerollt ist. Die Fahrerin Y sei auch ausgestiegen, hat sich dann aber wieder in ihr Fahrzeug gesetzt und ist weggefahren. Also hat der Zeuge die Polizei informiert und diese hat X dann ja auch an seinem Wagen angetroffen. Die Beamten haben alles aufgenommen und vermessen. Es stellte sich dann heraus, dass das verursachende Fahrzeug einem Mann gehört, der aber in Urlaub ist. Seine Tochter Y fährt den Wagen. Diese war aber erst Tage später anzutreffen. Augenscheinlich war nichts an dem anderen Fahrzeug wahrzunehmen. Die Verursacherin Y hat bestritten, gegen das Fahrzeug von X gefahren zu sein. Der Staatsanwalt hat aber Y mittlerweile einen Strafbefehl über xxxx überreicht. Was daraus geworden ist, keine Ahnung.... Nun hat X sich natürlich an die Versicherung Z des Fahrzeughalters Y geschrieben und um die Regulierung des Schadens gebeten. Nach einem Kostenvoranschlag sollte eine Reparatur rund 700,- Euro kosten. Die Fotos von X und die der Werkstatt hat die Versicherung Z einem Gutachter vorgelegt. Außerdem hat eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge bei einem Gutachter stattgefunden. Eine Woche später bekam X ein Schreiben, dass die gegnerische Versicherung Z den Schaden wie folgt regulieren will: rund 600,- Euro, da Vorschaden vorhanden (Alt gegen neu, ...). Das Geld kam dann auch ein Woche später auf dem Konto von X an. So, das ist nun zwei Monate her. Dann traute X seinen Augen nicht, da schrieb die gegnerische Versicherung Z wieder. Sie sei nun der Auffassung, dass das Gutachten klar beweise, das die Beschädigung nicht von dem von ihnen versicherten Fahrzeug stammt. Daher fordert diese X nun auch, das Geld zurück zu überweisen. Angehängt war nun das Gutachten, erstellt im Auftrag der gegnerischen Versicherung Z. Inhalt: Die Beule im Kotflügel und die Schrammen am Stoßfänger könnten von der Lage und Höhe zwar von dem Fahrzeug stammen, aber da die Kratzspuren am Wagen ihres Versicherungsnehmers Y fehlen, würden sie nicht zum Schadensbild passen. Kein Wort davon, das ein Zeuge den Schadenshergang gesehen hat. Also ging X direkt zum Anwalt. Dieser wiedersprach der Forderung der Versicherung Z, die aber weiter auf die Rückzahlung pocht. Die Versicherung Z ist der Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung ihr das Gutachten aus verfahrenstechnischen Gründen noch nicht vorlag und daher im nachhinein die Zahlung zu unrecht erfolgte. Das ursprüngliche Regulierungsschreiben enthielt im übrigen "KEINE" Vorbehaltsklausel. Eure Meinung dazu! Geld rausrücken? Auf eine Klage ankommen lassen? Gruß meisterbyte |
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| AW: Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?! Denken Sie nicht, daß dies eine Frage für den Anwalt des X ist? Wenn die Kausalität zwischen dem mutmaßlichen Schadensverursacher und dem Schaden nicht oder nicht ausreichend belegbar ist, dann ist dies in der Tat eine ungerechtfertigte Bereicherung und begründet einen Herausgabeanspruch ggü des mutmaßlich Geschädigten. Eine Vorbehaltsklausel ist da mE nicht notwendig. Dennoch bliebe hier die Frage, ob ein Verhandlung mit Zeugen nicht Klärung bringen könne. Jedoch muss man sich auch Fragen, ob es sich für 600 lohnt einen teuren Prozess zu führen. Überdies sollte der RA des mutmaßlich Geschädigten in er Lage sein, eine hinreichende Evaluation des Risikos durchzuführen. Zum Thema Gutachten: Gutachten sind nicht das LETZTE Wort in einer Sache. Man kann ein Gegengutachten erstellen lassen (sofern die Schadensbereiche nicht verändert wurden). Dies kostet zwar auch wieder einige Euro, kann aber ggf. weiterhelfen. Übrigens ist die Mannigfaltigkeit von Schadensbildern derart gigantisch, daß die Aussage des angesprochenen Gutachtens eher Zweifel über dessen Richtigkeit begründen sollte. Dieser Argumentation folgend, kann man durch eloquente und diplomatische Verhandlungen mit dem Versicherer sicherlich einen Vergleich erreichen, der OHNE Anwalt und OHNE Prozess eine gute Lösung darstellen könnte. Viele Grüße, Peter M.
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