Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?!

Dies ist eine Diskussion zu Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?! innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2006, 09:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 1
Keine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meisterbyte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?!

Hallo zusammen.
Hier mal ein "fiktiver" Fall.

Anfang diesen Jahres wurde X morgens an seinem Fahrzeug von der Polizei erwartet. Ein Zeuge hat gesehen, dass ein anderer Wagen (Y) beim Rückwärtsausparken gegen sein Fahrzeug gerollt ist. Die Fahrerin Y sei auch ausgestiegen, hat sich dann aber wieder in ihr Fahrzeug gesetzt und ist weggefahren.

Also hat der Zeuge die Polizei informiert und diese hat X dann ja auch an seinem Wagen angetroffen. Die Beamten haben alles aufgenommen und vermessen. Es stellte sich dann heraus, dass das verursachende Fahrzeug einem Mann gehört, der aber in Urlaub ist. Seine Tochter Y fährt den Wagen. Diese war aber erst Tage später anzutreffen.

Augenscheinlich war nichts an dem anderen Fahrzeug wahrzunehmen. Die Verursacherin Y hat bestritten, gegen das Fahrzeug von X gefahren zu sein. Der Staatsanwalt hat aber Y mittlerweile einen Strafbefehl über xxxx€ überreicht. Was daraus geworden ist, keine Ahnung....

Nun hat X sich natürlich an die Versicherung Z des Fahrzeughalters Y geschrieben und um die Regulierung des Schadens gebeten. Nach einem Kostenvoranschlag sollte eine Reparatur rund 700,- Euro kosten. Die Fotos von X und die der Werkstatt hat die Versicherung Z einem Gutachter vorgelegt. Außerdem hat eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge bei einem Gutachter stattgefunden.

Eine Woche später bekam X ein Schreiben, dass die gegnerische Versicherung Z den Schaden wie folgt regulieren will: rund 600,- Euro, da Vorschaden vorhanden (Alt gegen neu, ...). Das Geld kam dann auch ein Woche später auf dem Konto von X an.

So, das ist nun zwei Monate her. Dann traute X seinen Augen nicht, da schrieb die gegnerische Versicherung Z wieder. Sie sei nun der Auffassung, dass das Gutachten klar beweise, das die Beschädigung nicht von dem von ihnen versicherten Fahrzeug stammt. Daher fordert diese X nun auch, das Geld zurück zu überweisen. Angehängt war nun das Gutachten, erstellt im Auftrag der gegnerischen Versicherung Z. Inhalt: Die Beule im Kotflügel und die Schrammen am Stoßfänger könnten von der Lage und Höhe zwar von dem Fahrzeug stammen, aber da die Kratzspuren am Wagen ihres Versicherungsnehmers Y fehlen, würden sie nicht zum Schadensbild passen. Kein Wort davon, das ein Zeuge den Schadenshergang gesehen hat.

Also ging X direkt zum Anwalt. Dieser wiedersprach der Forderung der Versicherung Z, die aber weiter auf die Rückzahlung pocht. Die Versicherung Z ist der Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung ihr das Gutachten aus verfahrenstechnischen Gründen noch nicht vorlag und daher im nachhinein die Zahlung zu unrecht erfolgte.

Das ursprüngliche Regulierungsschreiben enthielt im übrigen "KEINE" Vorbehaltsklausel.

Eure Meinung dazu!
Geld rausrücken?
Auf eine Klage ankommen lassen?

Gruß
meisterbyte
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2006, 11:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?!

Denken Sie nicht, daß dies eine Frage für den Anwalt des X ist? Wenn die Kausalität zwischen dem mutmaßlichen Schadensverursacher und dem Schaden nicht oder nicht ausreichend belegbar ist, dann ist dies in der Tat eine ungerechtfertigte Bereicherung und begründet einen Herausgabeanspruch ggü des mutmaßlich Geschädigten. Eine Vorbehaltsklausel ist da mE nicht notwendig. Dennoch bliebe hier die Frage, ob ein Verhandlung mit Zeugen nicht Klärung bringen könne. Jedoch muss man sich auch Fragen, ob es sich für 600€ lohnt einen teuren Prozess zu führen. Überdies sollte der RA des mutmaßlich Geschädigten in er Lage sein, eine hinreichende Evaluation des Risikos durchzuführen.

Zum Thema Gutachten:

Gutachten sind nicht das LETZTE Wort in einer Sache. Man kann ein Gegengutachten erstellen lassen (sofern die Schadensbereiche nicht verändert wurden). Dies kostet zwar auch wieder einige Euro, kann aber ggf. weiterhelfen. Übrigens ist die Mannigfaltigkeit von Schadensbildern derart gigantisch, daß die Aussage des angesprochenen Gutachtens eher Zweifel über dessen Richtigkeit begründen sollte. Dieser Argumentation folgend, kann man durch eloquente und diplomatische Verhandlungen mit dem Versicherer sicherlich einen Vergleich erreichen, der OHNE Anwalt und OHNE Prozess eine gute Lösung darstellen könnte.


Viele Grüße,


Peter M.
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück Versicherungsrecht 28.10.2009 14:26
Wasserschaden: kann Versicherung die Regulierung ablehnen? Versicherungsrecht 13.10.2005 01:35
wie lange kann versicherung geld zurück vordern? Versicherungsrecht 10.12.2004 08:40





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN