Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Dies ist eine Diskussion zu Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2009, 23:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Person A hatte im Juni 07 einen Autounfall wo sie keine Schuld hatte. Person A hat im August 07 3000€ von der Gegnerischen Vers. bekommen. 10 Tage später nochmal 3000€.
Gestern hat Person A Post bekommen. Man hat festgestellt das das sie das doppelt bekommen hat. Und nun will Versich. Ihr Geld wieder haben.
Nach über 2 Jahren. Das ist doch deren Problem wenn sie das vermasselt haben oder nicht? Den Leihwagen von 800 Euro mußte Person A auch selber tragen. Da kam auch nichts von der Versicherung.
Kann die Versicherung nach dieser Zeit ihr Geld immer noch zurückverlangen?
Vorallem wo soll man jetzt soviel Geld hernehmen?.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
taucher.rossi

Geändert von taucher.rossi (19.10.2009 um 00:05 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2009, 23:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Habe meinen Beitrag wieder gelöscht!
Bitte beachten Sie die Forenregeln, insbesondere Ziffer 2 + 3 und ändern Sie Ihren Beitrag forenkonform ab, sonst darf nicht geantwortet werden
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 00:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

§ 812 Abs. 1 BGB
Zitat:
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Offensichtlich war man sich seinerzeit sehr wohl bewusst, dass die 2. Zahlung der Versicherung wohl auf einem Fehler beruhte; unterstelle mal dass aus diesem Grund auch die Mietwagenkosten nicht weiter geltend gemacht wurden.
Es wird nichts anderes übrig bleiben, als die zu Unrecht erhaltene Leistung zurückzugeben; ggf. kann man ja die Mietwagenkosten - gegen Nachweis aufrechnen.
Zitat:
Vorallem wo soll man jetzt soviel Geld hernehmen?.
Man hat es seinerzeit genommen nun muss man eben sehen wie man es wieder zurück gibt - verhandeln, möglicherweise lässt sich der Versicherer auf Ratenzahlung ein.
Zitat:
Kann die Versicherung nach dieser Zeit ihr Geld immer noch zurückverlangen?
Ja sie kann; die Regelverjährung beträgt 3 Jahre
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 17:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Dem ist außer Kopfschuetteln nichts hinzuzufügen. Du hast doch wohl eine Abrechnung bekommen. Du weißt, dass du die betrogen hast. Wenn ich einen Geldbeutel finde, gebe ich den ab. Du wunderst dich, dass der nach zwei Jahren nicht dir gehört? Mein lieber Scholli. Mac
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.10.2009, 21:58
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 281
100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)  
AW: Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Da viele Sachbearbeiter keine Lust haben, ihr Akte für die Staatsanwaltschaft zu kopieren, wird viel über den kurzen Dienstweg erledigt.

Tipp:
Ratenzahlung vereinbaren und die Sache ist durch.

Ansonsten fallen Kopierkosten an....
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 14:26
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taucher.rossi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Besten dank. Kann geschlossen werden
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kein Geld zurück nach Stornierung Bürgerliches Recht allgemein 13.03.2009 18:54
recht auf geld zurück nach x-mal reklamation? Handelsrecht 06.08.2008 16:05
Versicherung will nach Regulierung das Geld zurück?! Versicherungsrecht 24.06.2006 11:15
Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen? Kaufrecht / Leasingrecht 08.02.2006 10:11
wie lange kann versicherung geld zurück vordern? Versicherungsrecht 10.12.2004 08:40





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN