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Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 15:16
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Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Hier mal ein fiktiver Fall:

Person X hat vor 2 Jahren seine Kfz-Versicherung gewechselt und hatte bisher keinerlei Probleme mit diesem Wechsel.

Vor einigen Tage bekam X eine e-mail von seiner jetzigen Versicherung in der ihm mitgeteilt wurde, dass der Versuch seine vorherige Schadensfreiheitsklasse beim Vorversicherer zu erfragen fehlgeschlagen sei. X solle binnen der nächsten 14 Tage Stellungnahme dazu nehmen und diese Bescheinigung die ihm ''angeblich'' durch seine vorherige Versicherung ausgehändigt wurde im Original einreichen. Ansonsten würde man ihn rückwirkend für den gesamten bisherigen Zeitraum der Versicherung hochstufen auf 150%!

Nun hatte Person X erstmal ein dickes Fragezeichen über dem Kopf und wusste absolut nicht worum es hier geht.

Ein Anruf bei seiner Versicherung ergab: Seine vorherige Versicherung hat die Abfrage der Schadensfreiheitsklasse verweigert und darauf hingewiesen, dass sie Person X diese Bescheinigung im Original überlassen hätte.

Daraufhin hat X bei seiner vorherigen Versicherung angerufen und dort teilte man ihm mit, dass X als er den Vertrag gekündigt hat ausdrücklich verlangt habe, ihm dieses Dokument auszuhändigen. X wusste ehrlich gesagt noch nicht einmal von der Existenz dieses Dokumentes! X verbrachte also ein ganzes Wochenende damit ALLE seine Akten und Dokumente zu durchforsten aber nichts ließ sich finden. Person X sei sich sicher, dass wenn ihm dieses Dokument, wie die vorherige Versicherung sagt, per Einschreiben zugesandt wurde, er es mit ganz bestimmter Sicherheit abgeheftet und sicher verwahrt hätte! Auf Anfrage ob man dieses Dokument als Zweitschrift nocheinmal herausgeben könnte sagt man X bei seiner Vorversicherung ganz klar: Nein!

Die jetzige Versicherung von Person X will also dieses Dokument jetzt haben und das fällt denen dann nach 2 Jahren ein. Mit der letzten Jahresabrechnung vom Vorversicherer oder dem alten Versicherungsschein aus dem ganz klar seine Schadensfreiheitsklasse und auch seine Schadensfreiheit hervorgeht gibt man sich nicht zufrieden. Person X wird jetzt ganz klar gesagt: Angenommen, dass er dieses Dokument nicht einreiche, würde man ihn mit sofortiger Wirkung auf 150% hochsetzen und das auch rückwirkend von Versicherungsbeginn an (01.01.2009)!

X teilte mit ,sich sicher zu sein, das Dokument nicht erhalten zu haben.

Mich würde jetzt interessieren, inwiefern das alles rechtens ist und welche Möglichkeiten Person X bleiben um die Sache aufzuklären.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 16:54
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Des weiteren gilt noch hinzuzufügen, dass Person X in den Versicherungsunterlagen seiner jetzigen Versicherung folgendes gefunden hat:
In den Angaben zum Versicherungsumfang in dem Versicherungsschein von 10.2008 steht:
Ihre Schadensfreiheitsklasse Haftpflichtversicherung bei ''Name der Versicherung'' : SF 3


Somit wurde Person X doch die SF 3 zugewiesen, anerkannt und vertraglich festgehalten oder sehe ich das falsch?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 23:00
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Zitat:
Zitat von firefly86 Beitrag anzeigen
Somit wurde Person X doch die SF 3 zugewiesen, anerkannt und vertraglich festgehalten oder sehe ich das falsch?
Das ist schon richtig - jedoch könnte der X ja nach Erhalt der SF3 einen Schaden gehabt haben..... daher muss der Nachversicherer sich immer die SF vom Vorversicherer bestätigen lassen.

Im Fall des X scheint ja nun eine solche Bestätigung nicht an den neuen Versicherer sondern an X geschickt worden zu sein. Problem hierbei: die Versicherungsgesellschaft kann eben KEINE ZWEITSCHRIFT erstellen, da sonst der fiktive Ex-Versicherungsnehmer theoretisch bei ZWEI neuen Versicherern diese Bescheinigung (einmal die Erstschrift und einmal die Zweitschrift) vorlegen und somit seinen SF mal einfach so verdoppeln könnte....

Würde sagen: blöder als so kann es nicht laufen.....
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 23:19
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Zitat:
Zitat von firefly86 Beitrag anzeigen
Daraufhin hat X bei seiner vorherigen Versicherung angerufen und dort teilte man ihm mit, dass X als er den Vertrag gekündigt hat ausdrücklich verlangt habe, ihm dieses Dokument auszuhändigen.
Das sollte sich doch nachweisen lassen - wenn X eine Bestätigung seines Versicherungsverlaufes gewünscht hat, muss dem Versicherer ja ein entsprechendes Schreiben des Ex-Versicherungsnehmers vorliegen!
X wusste ehrlich gesagt noch nicht einmal von der Existenz dieses Dokumentes!
Naja - das kommt natürlich auch darauf an, wie es der X in seiner "Anforderung" formuliert hat....wenn denn irgendetwas in dieser Richtung in seinem Kündigungsschreiben gestanden hat.
Die jetzige Versicherung von Person X will also dieses Dokument jetzt haben und das fällt denen dann nach 2 Jahren ein.
Nö - die jetzige Versicherung wird mehrmals den SF hat holen wollen und jedes Mal nichts bekommen haben. Nach dem etwa dritten Versuch (das kann jeweils bis zu mehreren Monaten dauern!) wird ein schlauer Sachbearbeiter mal nachgehakt haben....
X teilte mit ,sich sicher zu sein, das Dokument nicht erhalten zu haben.

Mich würde jetzt interessieren, inwiefern das alles rechtens ist und welche Möglichkeiten Person X bleiben um die Sache aufzuklären.
Kommt darauf an, wer hier "geschlampt" hat....

Der Vorversicherer sollte zumindest nachweisen können, dass er die Bestätigung versandt hat. Er hat hierzu mit Sicherheit auch ein passendes Anschreiben geschickt, was er dem X jederzeit in Zweitschrift oder Kopie überlassen könnte.

Dass ein Einschreiben bei der Post verloren geht, ist eher selten....
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 13:13
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

So nun schildere ich den Verlauf des Falles:

X wendete sich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Dort wurde X von einem sehr kompetenten Mitarbeiter beraten. Man machte X darauf aufmerksam, dass das Problem auf jeden Fall beim Vorversicherer zu suchen ist. X solle sich schriftlich an den Vorversicherer wenden und um eine Zweitschrift der Bescheinigung bitten. X solle des weiteren auch mitteilen, mit der BaFin in Kontakt getreten zu sein und auch eine Beschwerde einreichen würde, falls man keine Bereitschaft sieht die Bescheinigung auszustellen. Des Weiteren solle X darauf aufmerksam machen, dass dadurch erlittene finanzielle Nachteile rechtlich geltend gemacht werden.

Nach einer Woche erhielt X die erforderliche Zweitschrift und der Fall war erledigt.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 13:57
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Bei der Post geht nichts verloren? Vielleicht bei der Post. Aber diese Vielzahl von privaten Zustellern!!!!! Vor Jahren hatte ein Amtsgericht so einen Deal mit einem privaten Zusteller. Angeblich wurden mir Mahn- und Vollstreckungsbescheid in den Briefkasten geworfen und das an Tagen, in denen ganztags jemand zu Hause war. Grrrr Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 16:29
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Zitat:
firefly86
AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren
So nun schildere ich den Verlauf des Falles:...

Nach einer Woche erhielt X die erforderliche Zweitschrift und der Fall war erledigt.

Zitat:
macyanni
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren
Bei der Post geht nichts verloren? Vielleicht bei der Post. Aber diese Vielzahl von privaten Zustellern!!!!! Vor Jahren hatte ein Amtsgericht so einen Deal mit einem privaten Zusteller. Angeblich wurden mir Mahn- und Vollstreckungsbescheid in den Briefkasten geworfen und das an Tagen, in denen ganztags jemand zu Hause war. Grrrr Mac
Kann irgendjemand den Beitrag von macyanni einordnen?
Ich kann es leider nicht. Der Fall ist doch mit dem letzten Satz des Fragestellers erledigt.
Wen interessiert schon ob ein macyanni Mahnbescheide bekommt oder nicht?

Das ist so ein typischer Beitrag, den man getrost den Hasen geben kann.

Und natürlich nicht hilfreich in der Sache!
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  #8 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 16:55
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Alt 25.01.2011, 10:42
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AW: Versicherung verlangt Bescheinigung über SF nach 2 Jahren

Wer lesen kann ist echt im Vorteil. Und wenn hier desöfteren was überflüssig ist -wie die letzten beiden Beiträge von Charlie-Boy-, dann steht dort meist Charles oder Ronnie drauf. Schnarch Mac
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  #10 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 17:58
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Schnarch weiter; dass Dich keiner aufwecken kann ist hier inzwischen vielen klar
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