Dies ist eine Diskussion zu Versicherung übernimmt Schadensfreiheitsklasse nicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherung übernimmt Schadensfreiheitsklasse nicht folgende Situation : Seit einigen Jahren bestand Versicherungsschutz bei einer Versicherung inkl. Rabattretter für Haftplicht und Vollkasko 2009 ein in meinen Augen unverschuldeten Unfall mit ca. 800EUR Schadenshöhe. Die Gegenseite schaltete einen Rechtsanwalt ein und meine Versicherung zahlte, trotz meiner Gegendarstellung. Da ich keine Rechtschutzversicherung hatte und auch der Rabattretter griff habe ich es dabei belassen. Schadensfreiheitsklasse war und blieb die 14 fuer 2009 und 2010 Zum Ende 2010 habe ich die Versicherung gekündigt und habe die Versicherungsgesellschaft gewechselt. Als Schadensfreiheitsklasse habe ich für die Haftpflicht 15 und Vollkasko 16 angegeben. Nach einigen Wochen kam jedoch die Mitteilung das die Vorversicherung eine Schadensfreiheitsklasse von 7 angibt bei Haftplicht, angeblich war es eine Sondereinstufung. Auf sämtlichen Rechnungen ist die 15 angeben und keine Rede von Sondereinstufungen. Ist man wirklich "gezwungen" weiter bei einer Versicherung zu bleiben wenn man eine Leistung (Rabattretter +5% Versicherungskosten) in Anspruch genommen hat? Die neue Versicherung weigert sich die SfK 15 zu übernehmen und schrieb eine neue Rechnung - dieser habe ich widersprochen. Jetzt kam die sofortige Kündigung. Die neue Rechnung hatte auch eine Nachforderung für einen erhöhten Teilkasko Betrag, dieses ist mir nicht erklärbar. Die Teilkasko ist doch unabhängig von der Schadensfreiheitsklasse in der Haftpflicht?! Gruß Heiko Geändert von Magickey (26.05.2011 um 16:22 Uhr). |
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| AW: Versicherung übernimmt Schadensfreiheitsklasse nicht Die Forenregeln sind hier nicht beachtet worden. Was Versicherer freiwillig machen, hat natürlich seinen Preis. Und den zahlst du gerade. Der Versicherer bindet dich mit dem Rabattretter und wenn du wechselst passiert das. Smiley Mac |
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| AW: Versicherung übernimmt Schadensfreiheitsklasse nicht Zitat:
Übertragen werden tatsächlich gefahrene SF die Sondereinstufung ergibt sich aus den Bedingungen des Rabattretters
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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