Dies ist eine Diskussion zu Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek angenommen jemand erlebt an einem Abend in der Discothek das Folgende: In einer Discothek am Rand der Tanzfläche (dort wurde auch getanzt) spricht B plötzlich A an und behauptet, dass A ihn gerade angerempelt hätte. B hat ein Weizenbierglas in der Hand und ist der Meinung, er hätte sich beim Trinken aus diesem Weizenbierglas eine Ecke vom Zahn abgeschlagen, als ich ihn A angeblich angerembelt hat. Wie gesagt war das auf der Tanzfläche einer Diskothek, auf der sich naturgemäß viele Menschen bewegen. A hat überhaupt nicht wahrgenommen, ob er B überhaupt angerempelt hat und ist außerdem der Meinung, dass A mit dem Weizenbierglas sinnvollerweise nichts auf der Tanzfläche zu suchen hat. B fordert von A seine Daten, um das über seine Versicherung abzuwickeln. A möchte seine Daten vorerst nicht herausgeben, da er sich keiner Schuld bewusst ist, da er sich einer Berührung nicht bewusst ist. A kann es jedoch auch nicht völlig ausschließen. B folgt A über fast 30 Minuten penetrant durch die Discothek und fordert weiterhin die Personalien von A. Da A keine Lust auf weiteren Stress hat und seine Ruhe möchte, gibt er vorerst seine Personalien heraus. Allerdings nicht als Schuldeingeständnis, sondern lediglich, um der Nerverei von B zu entgehen und noch einen schönen Restabend in der Diskothek zu verbringen. Was hat A nun zu erwarten, wenn B zu einem Arzt geht, sich behandeln lässt und das dann der Versicherung von A anlasten möchte. Ist das überhaupt möglich und wie verhält sich A idealerweise? A ist sich wie gesagt keiner Schuld bewusst und gab seine Daten lediglich heraus, um die Belästigung durch B zu beenden. Für den gesamten Vorfall in der Diskothek hat A zwei Zeugen. B hat einen Zeugen, der vermutlich seine Version unterstützen wird. Vielen Dank. |
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek A hat zwei Zeugen die seine Version unterstützen werden? Die das A nix mitgekriegt hat und nicht weiß ob er B angerempelt hat. Sorry, aber Zeugen die das nicht wissen bezeugen können sind nicht so ganz hilfreich
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek A hat zwei Zeugen,die eben nur bezeugen können,dass es zu keiner Berührung gekommen ist .es steht ja im Raum, ob es überhaupt eine Berührung gegeben hat.Hat es sie nicht gegeben, können die Zeugen von A auch nichts gesehen haben. So ist nunmal die Situation. Es ist also gut möglich,dass da jemand eine Geschichte erfindet.Sollte es die Berührung versehentlich tatsächlich gegeben haben,stellt sich für A immer noch die Schuldtfrage,wieso B sich mit einem Weizenbierglas zwischen tanzende Menschen stellt. Nun hat A seine Personalien herausgegebe,um da weiteren Zoff zu umgehen und den Abend zu retten. Nun stellt sich aber A halt die Frage, wie er reagieren soll,wenn B irgendeine Forderung geltend machen möchte. |
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek Entweder es GAB eine Berührung oder es gab KEINE Berührung! Was denn nun? Die Zeugen haben nix gesehen, aber falls doch was war, dann war es ein Versehen? Hää? Also die Aussage würde ich nirgends so machen
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek Warum wird hier über die Zeugen diskutiert. Der TE hat doch in der Überschrift stehen: "Versicherung bei ..." Folglich stellt sich hier wieder die Frage: Hat der A eine Privathaftpflicht? Wenn ja, meldet er den Fall seiner Privathaftpflicht. Fertig. Diese prüft den Sachverhalt und - begleicht berechtigte Forderungen oder - lehnt unberechtigte Forderungen ab. |
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek Weil sie angeführt werden und der Threadersteller sich klar sein sollte, dass diese Art von Zeugen ihm gar nix bringt. Schließlich hat er wohl vor die irgendwo anzuführen
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek OK, dann hat er jetzt hinsichtlich Zeugen Klarheit. Sofern er jedoch eine Privathaftplicht hat meldet er den Schaden letztlich, wie er ihn hier eingestellt hat. Der Versicherer widerrum wird dann die Beurteilung der Zeugen selbst vornehmen. Allerdings halte ich diese Tatsache: Zitat:
In einem mir bekannten Fall stand eine Person bei einem Fussballspiel im Torbereich und bekam den Spielball ins Gesicht. Für eine darauf folgende Zahnbehandlung wurden die Ansprüche abgelehnt, da die Anspruchstellerin mit dieser Gefahr rechnen musste. Diese Tatsache sehe ich hier mehr als gegeben. |
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek Hallo, nun nochmal etwas ausführlicher, da ich gestern nur vom Handy mit beschränktem Komfort schreiben konnte. Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe versucht, den Vorfall absolut fair und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Jeder, der mal in einer gut besuchten Diskothek war, kann sich die Situation vorstellen. Gerade im Bereich von Tanzflächen geht es da eng zu. Da bleiben für jeden Menschen nicht mehr als einige cm^2. Wenn sich diese Leute dann noch tanzend bewegen, berührt man sich zwangsläufig. Als Beispiel: Stehe ich irgendwo mit genug Platz und mich berüht plötzlich jemand, nehme ich das auch wahr. Auf einer gut besuchten Tanzfläche in der Disko wird man innerhalb einer Minute sicher etliche Male berüht, wenn es dort voll ist. Da nimmt man gar nicht mehr jede Berühung wahr, solange sie nicht zu heftig ausfällt. Eine heftige Berühung hat es zwischen A und B auch definitiv nicht gegeben. Am Rande der Tanzfläche (wie gesagt wird auch dort getanzt) wird A von B angesprochen. B behauptet, A hätte ihn angestoßen als B gerade aus dem Weizenbierglas trank. Dabei sei B ein Stück Zahn abgebrochen. A hat diesen Vorfall (die Berührung) wie gesagt nicht bewusst wahrgenommen. A ist jedoch freundlich und zieht in Erwägung, dass es unter Umständen tatsächlich zu einer leichten Berührung gekommen sein kann und lässt sich von B den angeblich beschädigten Zahn zeigen, soweit es bei den beschränkten Lichtverhältnissen in der Diskothek möglich ist. A kann keine Beschädigung erkennen, B beharrt jedoch darauf und behauptet, es sei etwas abgebrochen. Ein offensichtlicher Freund von B behauptet, es habe die Berührung gegeben. A hat keine Berührung wahrgenommen und auch zwei Freunde von A, die zum Zeitpunkt der fraglichen Berührung keine 50 cm von A entfernt waren und direkten Blick auf die Situation gehabt haben müssen, haben keine Berührung sehen können. Nun bin ich kein Jurist und benutze das Wort Zeuge evtl. laienhaft. Wenn man mir sagt, Zeuge ist nur, wer etwas gesehen hat, dann kann ich das nachvollziehen. Wenn es diese Berührung aber nicht gegeben hat, was sollen die zwei Zeugen von A dann gesehen haben? Es was nicht war, kann auch niemand sehen. Nun sagt der Freund von B, es habe diese Berührung gegeben, dabei kann es sich jedoch auch um eine Gefälligkeitsaussage handeln. B ließ auch nach etlichen Minuten nicht locker und blieb recht beharrlich (es ging in Richtung drohend) und ein Security war bereits auf die Situation aufmerksam geworden. Eine Diskothek ist wahrlich kein geeigneter Ort für solche Diskussionen. Die Security hat kein Interesse daran, den Sachverhalt aufzuklären, sondern möchte die Situation einfach nur beenden. Wer da groß anfängt zu diskutieren, wird sofort vor die Tür gesetzt. Der Security hat den Vorfall an sich übrigens nicht mitbekommen, sondern ist erst später auf die Diskussion aufmerksam geworden. A wollte sich den Abend nicht verderben lassen und das Risiko eines Rauswurfes nicht eingehen. Auch das Hinzuziehen der Polizei hielt A für übertrieben und hätte letztlich neben großem Zeitaufwand vermutlich den Abend verdorben. Also gab A seine Personalien an B raus, um den Abend zu retten, die Situation vorerst zu beenden und die Sache ggf. später zu klären. Am nächsten Tag stellt sich A die Frage, ob er richtig gehandelt hat und stellt sich die Frage, was ihn nun erwarten kann. A erwartete von seinem Posting in diesem Forum nur kurz die Meinung/Empfehlung von Experten. A ist haftplflichtversichert und wenn B wirklich unabsichtlich und für A nicht spürbar ein Schaden entstanden sein sollte, findet A es absolut in Ordnung, dass über seine Haftpflichtversicherung abzuwickeln, wenn die Schuld eindeutig bei A liegt (Frage: Wer hat Schuld, wenn sich jemand mit einem Weizenglas an tanzende Menschen ranstellt.) Dafür hat A ja diese Versicherung. Es kann natürlich auch sein, dass A nie wieder etwas von B hört. A zieht aufgrund der fraglichen Berührung und des Verhaltens von B jetzt im Nachhinein jedoch auch in Erwägung, dass B irgendein krummes Ding im Sinne hat. A hat keine Erfahrung mit sowas, zieht aber in Erwägung, dass da jemand versuchen könnte, sein Gebiss auf Kosten der Haftpflicht von A zu erneuern. Nachdem A diesen Umstand im Internet recherchiert hat und dort etwas von möglichem Schmerzensgeld las, verhärtet sich für A dieser Verdacht noch. Deshalb fragt sich A jetzt, wie er idealerweise vorgehen soll und hätte gern einmal die rechtlichen Situation von einem Experten kurz beleuchtet. Vielen Dank und viele Grüße. |
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| AW: Versicherung bei angeblichem Unfall in der Discothek RKG hat das doch alles wunderbar beschrieben. Du hast eine PHV und du lässt die machen. Dort schilderst du das so wie hier und da werden diese wohl eher unberechtigten Ansprüche abgelehnt. Zeugen von A sind eher unrelevant, weil sie wohl weniger den A beobachtet haben. Der Zeuge B ist da schon glaubhafter. Aber wer neben Tanzenden sein Glas erhebt, muss selbst aufpassen. Wenn der B sich meldet, soll er den Namen und die Anschrift des Zeugen herausgeben. Danach erstattest du bei der Polizei Anzeige, weil du einen Betrug vermutest. Die Polizei muss den Vorgang als sog. Offizialdelikt verfolgen. Der Zeuge wird vernommen und der Sachverhalt ordentlich festgestellt. Smiley Mac |
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