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verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Dies ist eine Diskussion zu verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 17:29
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Exclamation verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Muß man als Fahrzeughalter, der Versicherung mitteilen dass man am Programm" für begleitetes Fahren Führerschein mit 17" teilnimmt und in diesem Rahmen ein Familienmitglied fahren lasst?Verliert man eventuell den Versicherungsschutz?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 17:51
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Man verliert den Versicherungsschutz wohl nicht ... aber
dafür kann es richtig teuer werden.

Im Prinzip dasselbe, wie wenn man angiebt nur 6000 km/Jahr
zu fahren aber tatsächlich 50.000 fährt.

Dann ist im Zweifel eine Vertragsstrafe fällig:
z.B. doppelter Jahresbeitrag .... je nach Versicherungsvertrag.

Also besser mit der Versicherung klären...
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 09:37
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

das begleitete Fahren ab 17 ist genauso wie alles andere ein Sache die auf jedenfall mitversichert werden muss.

Leider haben die Versicherungen sich etwas geändert. Früher hat man das einfach mit eingeschlossen und meistens ist der Beitrag dann auch gleich geblieben.
Seid Anfang des Jahres steigt die Versicherungsumme dadurch drastisch an und erhöht leider den fälligen Beitrag.

Sollte man es nicht anmelden und es passiert was kann es wirklich richtig teuer werden und man sollte nicht vergessen, das in diesen Fällen die Versicherung auch Regress beim säumigen Versicherer nehmen kann.....
__________________
meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 15:25
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von Katze83 Beitrag anzeigen
Leider haben die Versicherungen sich etwas geändert. Früher hat man das einfach mit eingeschlossen und meistens ist der Beitrag dann auch gleich geblieben.
Seid Anfang des Jahres steigt die Versicherungsumme dadurch drastisch an und erhöht leider den fälligen Beitrag.

Sollte man es nicht anmelden und es passiert was kann es wirklich richtig teuer werden und man sollte nicht vergessen, das in diesen Fällen die Versicherung auch Regress beim säumigen Versicherer nehmen kann.....
Oh je, Katze - diesen Teil besser streichen, denn er stimmt leider nicht....

Onkel Otto hatte schon alles zu diesem Thema gesagt.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 15:54
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von german Beitrag anzeigen
Muß man als Fahrzeughalter, der Versicherung mitteilen dass man am Programm" für begleitetes Fahren Führerschein mit 17" teilnimmt und in diesem Rahmen ein Familienmitglied fahren lasst?Verliert man eventuell den Versicherungsschutz?
Hmmm... als Fahrzeughalter hat man was? mit der Versicherung zu tun?

Der Versicherungsnehmer sollte das doch besser übernehmen.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 18:11
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Hmmm... als Fahrzeughalter hat man was? mit der Versicherung zu tun?

Der Versicherungsnehmer sollte das doch besser übernehmen.
Den Unterschied kennen die wenigsten - naja, meistens sind VN und Halter auch identisch....
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  #7 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 19:15
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Den Unterschied kennen die wenigsten - naja, meistens sind VN und Halter auch identisch....
Auch im Falle des 17-jährigen?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 20:01
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Auch im Falle des 17-jährigen?
Selbstverständlich - der 17jährige soll ja nur weiterer berechtigter Fahrer sein.

Ach, jetzt weiß ich, was Du meinst: keine Angst, der TE meinte NICHT, dass der 17jährige Halter ist, sondern Mutter oder Vater.... stimmt's?!
charles0308 and Ron-Wide like this.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 09:10
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Onkel Otto hatte schon alles zu diesem Thema gesagt.
Komisch bei uns ist es so....
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  #10 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 11:56
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AW: verlust der Haftpflichtvers. beim begleiteten Fahren?

Zitat:
Zitat von Katze83 Beitrag anzeigen
Komisch bei uns ist es so....
Ach, Kätzchen - einmal "Nachhilfe" vom alten (Versicherungs-)Tiger:

Die Versicherungssumme steigt definitiv nicht - nur das Risiko und damit der zu zahlende Beitrag.

Regress - ist mir wegen eines nicht angegebenen Jungfahrers bisher noch nicht untergekommen....

http://www.huk24.de/-snm-0177507460-...z/HUK6411P.pdf
Guckst Du: A2.8!!!

Gibst Du Dich jetzt geschlagen?!
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