Dies ist eine Diskussion zu Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall Frage1: Bietet der Polizeibericht mit Schätzung des Schadens eine Rechtsgrundlage zur Anfechtung der Reparaturkosten? Frage 2: Wie kann im nachhinein festgestellt werden, ob die Reperaturkosten die Verhältnisäßigkeit überschreiten oder nicht, wenn von vornerein die Beauftragung eines Gutachters wegen Wahrung der selbigen ausgeschlossen ist? Frage 3: Besteht für Person Anspruch auf einen Eersatzwagen, auch wenn die Verkehrtauglichkeit nicht beinträchtigt ist? Viel Spaß beim Diskutieren und VG, Aelekk |
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| AW: Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall Zitat:
![]() Scherz beiseite, das verlangt spezielle Kenntnisse. 3 kaum sichtbare Dellen, die der Beulendoktor nicht spurlos rausdrücken kann, weil sie an der C-Säule und dem Türfalz liegen, kosten locker mal 900€. Zitat:
Zitat:
Dazu: Mietwagenkosten Die Gegenseite wäre also verpflichtet, die Kosten Mietwagen gering zu halten. Teilt man fiktive 600€ durch den Steigerungsatz 4, so landet man von Phantasiepreisen wieder bei Reellem! ![]() Edit: Ich hatte damals die kaum sichtbaren Dellen behalten, auf Mietwagen verzichtet und das Geld genommen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall Zitat:
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall Hm, meine Frau hatte mal einen Zusammenstoß, den man praktisch nicht gesehen hat. KV über 1100 €. Ich habe gemault und der Versicherer hat Gutachter geschickt. Dessen Ergebnis: 1100 €. Das erscheint zwar unfair, ist aber deutsches Recht. Der Gesetzgeber könnte gegen diese scheinbare Material- und Ressourcenverschwendung vorgehen, macht er aber nicht. Die meisten stecken die Kohle ein. Ziemlich ärgerlich. Smiley Mac |
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| AW: Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall Einseitig betrachtet sicherlich. Der AS hat jedoch definitiv einen Schaden und betrachtet man dass der AS später z. B. ein neues Auto kaufen möchte, wird der Händler den Preis für das beschädigte Auto entsprechend reduzieren. Ob das dann wie hier die 1100 € sind hängt sicher von vielen anderen Faktoren ab. Neutral betrachtet würden es aber letztlich die 1100 € sein. Nicht zu diskutieren ist, dass man sich anders verhält, wenn man den Schaden selbst verschuldet hat und man sich dann über die Kosten erst einmal selbst Gedanken machen muss, da es den eigenen Geldbeutel betrifft. |
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| AW: Verhältnismäßigkeit bei Reparaturkosten nach Unfall Zitat:
Die Regulierung ist nach deutschem Recht. Und jedem zugänglich und wird auch von allen über die Versicherung bezahlt. Von daher ist das doch in Ordnung. Wer das erhaltene Geld nicht will, kann es doch spenden nach seinem Gutdünken.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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