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Unfallversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Unfallversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 18:25
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Unfallversicherung

Man stelle sich vor,
Herr L. hatte 4 Operationen am Knie gehabt die erste war 2006 und die letzte war 2009.

Und nun hat Herr L. herraus gefunden, das seine Mutter über ihn seid Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Hat Herr L. reale Chancen dort rückwirkend Zahlungen zu erhalten ?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 23:46
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AW: Unfallversicherung

Zitat:
Zitat von gubbe22 Beitrag anzeigen
Hat Herr L. reale Chancen dort rückwirkend Zahlungen zu erhalten ?
Wie sollen wir das wissen? Es ist ja nichts darüber ausgesagt, ob die Operationen überhaupt wegen eines stattgehabten Unfalls erforderlich waren!

Außerdem wissen wir nicht, was in den Versicherungsbedingungen steht.

Wenn es stimmt, was hier steht, dann muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und angezeigt werden.

http://www.wissen.de/wde/generator/w...e=1304900.html

Viele Grüße

Cephalotus
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 22:44
RKG RKG ist offline
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AW: Unfallversicherung

Sollten die OP's wegen eines Unfalles sein, gilt in vielen Verträgen die von "Cephalotus" genannte Frist.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Folglich kann wirklich nur der Blick in die Bedingungen helfen.

Je nachdem welche Leistungen fällig werden würden, könnte es aber auch eine Kulanzregelung des Versicherers geben, wenn man diesen genau wie in Thread geschildert aus Unwissenheit, dass die Mutter noch einen Vertrag bezahlt nun erst über die ggf. zu erwartenden Leistungen zum Unfallzeitpunkt Kenntnis erlangt hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:19
V.I.P.
 
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AW: Unfallversicherung

Eine entsprechende Bestimmung in den Bedingungen würde ich für unzulässig halten. Die allgemeine Verjährung beträgt drei Jahre und eine Verletzung der Anzeigepflicht ist nur dann von Belang, wenn der Versicherer in seinen Feststellungen behindert wurde. Das dürfte in der vorliegenden Sache eher unwahrscheinlich sein. Aber zuerst sollte man den Schaden dem Versicherer anzeigen und ggf. dessen Reaktion hier einstellen. Ansonsten unterhalten wir uns hier über ungelegte Eier. Smiley Mac
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