Dies ist eine Diskussion zu Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht Angenommen A hat einen Unfall mit seinem Auto, hat aber im Moment keine gültige Fahrerlaubnis. Am Wagen von A ist kein Schaden entstanden, nur am gegnerischen von B (ca. 10.000€). Am Unfallort wurden alle Daten der Beteiligen A&B getauscht, Polizei war aber nicht vor Ort. Beiteiligter B weiß juedauch nicht, dass A keine FE hat. Bei der Meldung an die Versicherung hat A nun fälschlicherweise im Formular angekreutzt, dass er eine Fahrerlaubnis hat. - Welche Rechte / Möglichkeiten hat die Versicherung zu prüfen, ob A eine gültige FE hat? - Falls die Versicherung dies herausbekommen würde, hätte A noch die Möglichkeit, die Angaben nachträglich zu korrigieren? - Wird/muss die Versicherung die Straftat von A "Fahren ohne FE" zur Anzege bringen? Danke schon mal im Vorraus |
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| AW: Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht Zitat:
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__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht Zitat:
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| AW: Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht Es liegt zunächst ein Betrug gegenüber der Versicherung vor. Durch das Verschweigen der fehlenden Fahrerlaubnis, wird dieser die Regressmöglichkeit beim Fahrer genommen (rechtswidriger Vermögensvorteil beim Fahrer). Wenn der Fahrer zugleich der VN ist, wird die Versicherung wohl ehr nicht nachforschen. Weicht der Fahrer vom VN ab, wird der Unfall ohne Polizei abgewickelt und ergeben sich aus dem konkreten Einzelfall besondere typische Anhaltspunkte, kann sich eine Nachfrage für die Versicheriung schon aufdrängen. Hierauf achten die Versicherer auch vermehrt, da sich doch erhebliches Einsparpotenziel ergibt. Der VN ist übrigens auch dran, da er sein Fahrzeug an eine Person weiter gegeben hat, die keine Fahrerlaubnis hat. |
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