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Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht

Dies ist eine Diskussion zu Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 1 Post By jermonio

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  #1 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 20:18
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Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht

Hallo,

Angenommen A hat einen Unfall mit seinem Auto, hat aber im Moment keine gültige Fahrerlaubnis.

Am Wagen von A ist kein Schaden entstanden, nur am gegnerischen von B (ca. 10.000€).

Am Unfallort wurden alle Daten der Beteiligen A&B getauscht, Polizei war aber nicht vor Ort. Beiteiligter B weiß juedauch nicht, dass A keine FE hat.

Bei der Meldung an die Versicherung hat A nun fälschlicherweise im Formular angekreutzt, dass er eine Fahrerlaubnis hat.


- Welche Rechte / Möglichkeiten hat die Versicherung zu prüfen, ob A eine gültige FE hat?

- Falls die Versicherung dies herausbekommen würde, hätte A noch die Möglichkeit, die Angaben nachträglich zu korrigieren?

- Wird/muss die Versicherung die Straftat von A "Fahren ohne FE" zur Anzege bringen?


Danke schon mal im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 21:06
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AW: Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht

Zitat:
Zitat von garten_nerd Beitrag anzeigen
Bei der Meldung an die Versicherung hat A nun fälschlicherweise im Formular angekreutzt, dass er eine Fahrerlaubnis hat.

Zitat:
Zitat von garten_nerd Beitrag anzeigen
- Welche Rechte / Möglichkeiten hat die Versicherung zu prüfen, ob A eine gültige FE hat?
iaR unterstellt der Versicherer das Vorhandensein einer FE; sollten jedoch Anhaltspunkte gegeben sein hat die Versicherung sicherlich das Recht die Führerscheindaten vom Versicherungsnehmer bzw. dem versicherten Fahrer bei diesen abzufragen.
Zitat:
Zitat von garten_nerd Beitrag anzeigen
- Falls die Versicherung dies herausbekommen würde, hätte A noch die Möglichkeit, die Angaben nachträglich zu korrigieren?
dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und der Versicherungsnehmer und/oder der versicherte Fahrer haben erhebliche Probleme mit dem Versicherungsschutz bzw. haben mit Regressforderungen zu rechnen
Zitat:
Zitat von garten_nerd Beitrag anzeigen
- Wird/muss die Versicherung die Straftat von A "Fahren ohne FE" zur Anzege bringen?
Der Versicherer will allenfalls seine dann mögliche Regressforderung durchsetzen: Sollte es in diesem Fall zu einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird der Richter ggf. die Staatsanwaltschaft vom "Fahren ohne FE" in Kenntnis setzen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 21:30
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AW: Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht

Zitat:
sollten jedoch Anhaltspunkte gegeben sein hat die Versicherung sicherlich das Recht die Führerscheindaten vom Versicherungsnehmer bzw. dem versicherten Fahrer bei diesen abzufragen.
Wir nehmen mal an, diese Anhaltspunkte sind nicht gegeben sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 15:21
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AW: Unfall ohne FE / KFZ-Haftpflicht

Es liegt zunächst ein Betrug gegenüber der Versicherung vor. Durch das Verschweigen der fehlenden Fahrerlaubnis, wird dieser die Regressmöglichkeit beim Fahrer genommen (rechtswidriger Vermögensvorteil beim Fahrer).

Wenn der Fahrer zugleich der VN ist, wird die Versicherung wohl ehr nicht nachforschen. Weicht der Fahrer vom VN ab, wird der Unfall ohne Polizei abgewickelt und ergeben sich aus dem konkreten Einzelfall besondere typische Anhaltspunkte, kann sich eine Nachfrage für die Versicheriung schon aufdrängen.

Hierauf achten die Versicherer auch vermehrt, da sich doch erhebliches Einsparpotenziel ergibt.

Der VN ist übrigens auch dran, da er sein Fahrzeug an eine Person weiter gegeben hat, die keine Fahrerlaubnis hat.
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