Dies ist eine Diskussion zu Unfall im Inland, behandlung im Ausland wer zahlt Differenz?? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Unfall im Inland, behandlung im Ausland wer zahlt Differenz?? meine Frage bezieht sich auf einen fiktiven Unfall, bei dem eine Person bei einem Wohnungsbrand (innerhalb Deutschlands aber in schweizer Grenznähe) schwer verletzt wurde, und im Zuge der Erstversorgung per Hubschrauber in ein schweizer Spital eingeliefert wurde. Angenommen, dass nun aufgrund schwerster Verletzungen kein Rücktransport nach Deutschland durchgeführt werden kann.Es müsste also die Behandlung zumindest zeitweise in der Schweiz erfolgen. Nun ist die Frage, wer muss für die Differenz der Kosten zwischen Schweiz (deutlich höher) und Deutschland aufkommen? Angenommen die Krankenversicherung stellt nur eine Kostenübernahme nach deutschem Abrechnungssystem und sagt, der Rest muss vom Patienten übernommen werden. Hierbei handelt es sich um horrende Summen. Ist dies Rechtens? Der Patient hat sich in der Notsituation nicht äußern können in welches Krankenhaus er will und aufgrund der akuten Verletzungen und Spezialisierung sowie Nähe zum Unfallort wäre das Siptal in der Schweiz die erste Anlaufstelle gewesen. Vielen Dank für die Auskünfte. MFG Jon |
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| AW: Unfall im Inland, behandlung im Ausland wer zahlt Differenz?? Bei einem solch schweren Schaden sollte man einen fähigen Rechtsanwalt einschalten. Generell wäre von Belang, ob es einen Schadenverursacher des Brandschadens gibt und dieser von der Polizei ermittelt wurde. In diesem Falle wäre man fein heraus, weil dann auch die Kosten des Rechtsanwalts geltend gemacht werden könnten. Ansonsten einfach bei der Krankenversicherung anrufen und fragen, was versichert ist. Smiley Mac |
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