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unerwünschte versicherung

Dies ist eine Diskussion zu unerwünschte versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 08.03.2011, 18:31
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unerwünschte versicherung

da ich in diesem forum nie aktiv bin, zunächst mal ein freundliches hallo. :-) ich habe mir einen fall ausgedacht, welchen ich eher stichpunktartig präsentieren werde, damit es nicht zu lang wird.(ist es eh schon)
angenommen, frau x hat im oktober vergangen jahres ihr kfz verkauft, im gleichen zuge ein neues erworben. um das alte kfz ab- und das neue anzumelden kommunizierte sie mit ihrem versicherungsvertreter rein telefonisch. dabei war nie von weiteren versicherungen die rede, lediglich haftpflicht und teilkasko.
im januar wird von fr.x konto geld abgebucht, von einer rechtsschutzversicherung (die, wie sich später zeigt, dem versicherungsunternehmen, bei dem die kfz-versicherung abgeschlossen wurde, angehört.) dies lässt sie zurückbuchen.
kurz darauf erhält sie eine zahlungserinnerung.
durchsucht die ungeöffnete post. () dort findet sie einen versicherungsschein; für eine kfz-rechtsschutz. dieser sei datiert mit 03.01.11, versicherungsbeginn sollte der 24.12.10 sein. auf widerrufsrecht innerhalb 14 tage wird hingewiesen. der angegebene betreuer sei der mitarbeiter des o.g. versicherungsvertreters. da es bereits februar ist, ist die frist abgelaufen.
fr.x ruft bei vers.-vertreter an, bittet um klärung. da betreffender mitarbeiter nicht da ist, soll er notiz erhalten und zurückrufen.
zwei wochen vergehen, fr.x ruft erneut dort an. betreffender mitarbeiter entschuldigt sich, verspricht umgehende klärung.
nichts passiert, fr.x erhält eine mahnung.
nun möchte sie einen brief an den versicherer schreiben. so weit sie informiert ist, ist der vertrag auch ohne ihre unterschrift rechtsgültig, da sie die widerrufsfrist nicht genutzt hat. somit geht sie davon aus, dass es sinnvoll sei zu beahupten, besagten versicherungsschein nicht erhalten und erst mit abbuchung und eintreffen der ersten zahlungserinnerung kenntnis vom bestehen der versicherung erhalten zu haben. nun müsste der versicherer nachweisen, dass der versicherungsschein bei ihr eingetroffen ist, ansonsten müsste nach fr.x kenntnisstand der vertrag unwirksam sein. ist diese annahme korrekt?
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Alt 08.03.2011, 19:12
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AW: unerwünschte versicherung

Man müsste doch grundsätzlich einen Versicherungsschein bekommen.
Wo ist er?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 19:24
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AW: unerwünschte versicherung

genau das ist der punkt. fr.x hatte im januar viel zu tun und hat alles, was nach werbung oder sonstwie momentan nicht höchst wichtig aussah, ungeöffnet in die ablage getan. ansonsten hätte sie ja von ihrem widerrufsrecht gebrauch gemacht. dazu war es zu spät, als sie den versicherungsschein "gefunden" hat. da war schon die frist abgelaufen...
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 05:50
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AW: unerwünschte versicherung

Der Versicherungsnehmer sollte eine Kopie des Antrages fordern.

Es ist schwer zu verstehen, dass gerade bei einer RS-Versicherung, deren Abschluss wegen der vielen Bausteine immer einer Beratung bedarf, in diesem Beispiel der VN keine Kenntnis vom Abschluss gehabt haben soll.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 12:00
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AW: unerwünschte versicherung

tja, das geht ganz einfach. da die verschiedenen versicherungen der gleichen gesellschaft angehören, hat der vers.-vertreter einfach in seinem computerprogramm (angeblich unabsichtlich) auch bei der kfz-rs ein kreuz gemacht. die verischerung hat einen vers.schein ausgestellt, fr.x hätte widerrufen müssen. die frage ist nun, ob dieser vertrag durch die abgelaufene widerrufsfrist gültig ist, obwohl fr.x nie eine unterschrift geleistet hat!? oder kann dieser vertrag somit als unwirksam erklärt werden?
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Alt 09.03.2011, 13:11
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AW: unerwünschte versicherung

Einen Versicherungsvertrag den man nicht beantragt hat braucht man auch nicht zu widerrufen.

Ich würde der Versicherung resp. dem Versicherungsvertreter unverbindlich anheim stellen, den Nachweis eines Versicherungsantrages zu führen.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 13:17
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ok, demnach müsste fr.x nicht höflich versuchen aus der sache rauszukommen, sondern erklärt den vertrag einfach für unwirksam, da sie nie eine entsprechende willenserklärung abgab. danke! :-)
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  #8 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 08:23
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AW: unerwünschte versicherung

X sollte den Sachverhalt protokollieren ( versehentlich Kreuz gemacht) und vom Vertreter unterschreiben lassen. Manche Vertreter machen das nämlich nicht versehentlich. Wenn er das unterschreibt ist alles gut. Ansonsten nochmals posten. Smiley Mac
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  #9 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 08:39
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AW: unerwünschte versicherung

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
X sollte den Sachverhalt protokollieren ( versehentlich Kreuz gemacht) und vom Vertreter unterschreiben lassen. Manche Vertreter machen das nämlich nicht versehentlich. Wenn er das unterschreibt ist alles gut. Ansonsten nochmals posten. Smiley Mac
wie VN bei einer rein telefonischen Kommunikation mit seinem Vertreter auf einem Antrag "Kreuzchen" machen kann erschließt sich mir nicht
Zitat:
Zitat von *nursi*
....kommunizierte sie mit ihrem versicherungsvertreter rein telefonisch.,,,
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  #10 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 20:44
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AW: unerwünschte versicherung

Nun denn, der Vertreter muss ja eine Vollmacht gehabt haben.

Hat er diese nicht,liegt auch kein Vertrag vor. Versicherungsschein hin oder her.

Man könnte natürlich auch trefflich behaupten,man habe keinen Schein bekommen. Nur wäre dies ja gelogen.
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