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Überschussbeteilung bei Lebensversicherungen ...

Dies ist eine Diskussion zu Überschussbeteilung bei Lebensversicherungen ... innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 15:43
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Question Überschussbeteilung bei Lebensversicherungen ...

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... der Überschußanteil bei einer Lebensversicherung wurde offenkundig 2010 gesenkt. Ich nehme an dass die betreffenden
Anpassungen jährlich vorgenommen werden und von der allgemeinen
Kapitalmarktentwicklung abhängig sind. Für mich stellt sich in
diesem Zusammenhang die Frage ob dem eine branchenspezifische
Festlegung zu Grunde liegt oder eine unternehmensbezogene.
Ist die so richtig wiedergegeben ?!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::::::::::::

b) Was kann ein versicherter tun, wenn die Überschußbeteiligung
sogar noch unter dem jeweiligen Versicherungsdurchschnitt liegt
von zur Zeit ca. 4,4 Prozent ?
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::::::::::::
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 20:52
RKG RKG ist offline
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AW: Überschussbeteilung bei Lebensversicherungen ...

Ausgehend davon, dass hier eine klassische Lebens-/Rentenversicherung gemeint ist:
Die Verzinsung einer klassischen Lebens-/Rentenversicherung gliedert sich in einen Garantiezins, welche abhängig vom Abschlussjahr für alle Gesellschaften gilt. Dieser wird z. B. ab 01.01.2012 von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt.
( siehe http://www.welt.de/finanzen/versiche...gen-sinkt.html)
Hinzu kommen die Überschußbeteiligungen, welche wie richtig angenommen von den Unternehmenszahlen abhängig ist.

Ist man mit der Entwicklung einer klassischen Lebens-/Rentenversicherung nicht zufrieden bliebe die Stilllegung (Beitragsfreistellung) oder Kündigung des Vertrages.
Einen Einfluss auf die Entwicklung kann ein Kunde einer klassichen Lebens-/Rentenversicherung nicht nehmen*.

Allerdings gilt dies nicht als Ratschlag.
Eine solche Maßnahme mus wohl überlegt werden und hängt die Entscheidung sollte von mehreren Faktoren abhängig gemacht werden.
  • Bestehen im Vertrag zusätzliche Einschlüsse wie Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsschutz o.a.?
    Wenn ja, wie steht es mit der Gesundheit?
    Wieviel mehr kostet mich ein neuer Vertrag aufgrund höheren Eintrittsalters?
  • Besteht der Vertrag bereits vor 01.01.2005?
    Wenn ja, ist die neue Ablaufsumme nach Steuer tatsächlich besser?
    Hinweis: In einem neuen Vertrag bestünde keine Steuerfreihet mehr.
  • Erreiche ich ein positiveres Ergebnis wenn ich nochmals Abschlußkosten in einem neuen Vertrag habe?
Am sinnvollsten ist es, einen unabhängigen Berater an den Tisch zu holen und sich konkret Gedanken machen, was man tatsächlich erreichen will.

Wichtig: Für einen Vermittler besteht gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht. Damit man später wirklich hat was man auch haben will darauf bestehen, dass alle wichtigen Details in einem Beratungsprotokoll festgehalten werden.


* nicht zutreffend bei fondsgebundenen Verträgen
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