Dies ist eine Diskussion zu Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Kürzlich diskutierten wir folgenden Fall: Familie A bezieht mit ihrem Hund eine Wohnung und klebt als Warnung vor dem Hunde ein handelsübliches Schild auf die Wohnungstürtür. Nach ein paar Jährchen zieht sie aus und Herr A zieht das Schild mit kühnem Schwung ab und mit dem Schild ein 50 Cent großes Stück der Türbeschichtung. Der Vermieter fordert nun die Kosten für eine neue Tür und behält erst mal die Kaution ein. Familie A erinnert sich an ihre Haftpflichtversicherung. Diese lehnt den Schaden jedoch ab, weil durch das Anbringen des Schildes angeblich eine übermäßige Beanspruchung vorliegen würde und sogar ein bedingter Vorsatz. Ich bin der Meinung, dass die Versicherung zahlen muss, weil er sich vor Anbringen des Schildes nicht ausreichend genug darüber informierte, ob genau die Türbeschichtung mit dem Kleber des Schildes kompatibel ist. Meine Freundin ist der Meinung, die Versicherung müsse nicht zahlen, weil allein das Anbringen eines Schildes oder Bildes eine übermäßige Beanspruchung darstelle und man auch hilfsweise den bedingten Vorsatz als Ablehnungsgrund heranziehen könnte. Wer hat hier recht ?? Sollte die Versicherung nicht zahlen müssen, darf dann der Vermieter den Ersatz der Tür abzüglich der Abschreibung fordern ?? DANKE !!! |
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Sagen wir mal, beim Ankleben des Schildes hat sich der Klebemeister dumm angestellt. Man klebt natürlich keine solchen Schilder auf Türen, ich halte den Herrn durchaus für Schadensersatzpflichtig. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung dafür da. Ein Vorsatz denke ich, wird sich nicht nachweisen lassen. Etwas aus Dummheit kaputt zu machen ist halt ein Versicherungsfall, Vorsatz ist was ganz anderes. |
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Hier sind "Ursache und Wirkung" und somit zwei Punkte zu betrachten. Das eine ist das Anbringen des Schildes, das andere das Entfernen. Mit dem Anbringen ist noch kein Schaden entstanden, obgleich man sich die Frage stellen muss, ob die Anbringung eines Klebeschildes an eine Türe ohne Bedenken vorgenommen werden kann. Das Entfernen wiederrum dürfte hier die eigentliche Ursach für die Ablehnung sein. Mit "kühnem Schwung" würde ich nicht sagen, dass die sanfte Art der Entfernung gewählt wurde und somit dürfte der Ablehnungsgrund "übermäßige Beanspruchung" kaum aus der Welt zu diskutieren sein. @Mark-RE "Schadensersatzpflicht" - JA, gegenüber dem Vermieter "grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung dafür da" - NEIN Vorsatz ist hier nicht relevant und "Dummheit" als Leistungsmerkmal ist nicht Bestandteil einer Haftpflichtversicherung. |
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Dummheit würde ich jetzt mal mit fahrlässigem Verhalten übersetzen. Das ist prinzipiell in der PHV versichert. Vorsatz könnte man in Erwägung ziehen, weil die Handlung vorsätzlich war und man wissen könnte, dass man solche Sachen von Mietsachen fernhält. Ich hätte als Versicherer auch wegen Vorsatz abgelehnt. Blöd ist nämlich, wenn der Richter die übermäßige Beanspruchung nicht anerkennt und sich um den Vorsatz nicht kümmert, weil er nicht in der Ablehnung stand. Aber die Bedingungen sehen nun mal bei übermäßiger Beanspruchung der Mietsache keinen Versicherungsschutz vor. Und dieser Aspekt dürfte erfüllt sein. Smiley Mac |
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Übermässige Beanspruchung? WIeso denn das? Grob Fahrlässig war es ein Schild abzumachen - wenn man nicht weiß wie.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Aus meiner Sicht greift hier weder eine "übermässige Beanspruchung" noch "Vorsatz". Der Mieter hat zumindest fahrlässig gehandelt als er das Klebeschild anbrachte und/oder als er es entfernte. Fahrlässigkeit (oder wie es einige bezeichnen "Dummheit") sowie grobe Fahrlässigkeit wird durch den Haftpflichtversicherer gedeckt.
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Jens, du hast das Problem gar nicht erkannt und Charles segelt da auch vorbei. Das Wegmachen ist sekundär. Die schuldhafte Handlung ist das Hinmachen. Das Hinmachen geschieht auch nicht grob fahrlässig, sondern vorsätzlich. Den Schaden wollte er nicht verursachen. In solchen Fällen spricht man von bedingtem Vorsatz. Wir haben solche Schäden schon immer wegen übermäßiger Beanspruchung der Mietsache abgelehnt. Man klebt nichts auf das Eigentum des Vermieters auf, weil die meisten Kleber Schäden an der Oberfläche des beklebten Gegenstands verursachen. Aber sicher gibt es Richter, die das auch anders entscheiden. Smiley Mac |
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? naja wie üblich ist natürlich ausschließlich die Meinung des Users macyanni maßgebend und (vermeintlich) rechtlich einwandfrei; alle anderen haben nach seinen wiederkehrenden Aussagen sowieso keine Ahnung ![]() selbst wenn man Deinen Ausführungen folgt solltest Du zumindest richtig lesen; ich sprach von "und/oder" stell Dir vor, eine Wohnung beziehe ich auch vorsätzlich und dennoch habe ich im Mietsachschadenfall Deckung Zitat:
![]() den der Versicherer nachzuweisen hätte. ![]() Zitat:
Zitat:
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Zitat:
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Ein Schild anzubringen, klar will man das. Aber will man auch etwas damit vorsätzlich unbrauchbar machen? Nein. Davon geht man nicht aus. Ich empfehle mal Mac genau: Les Dir deN Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässig durch Du bist Gutachter - lass es dabei oder bild Dich fort. Vorsatz muss wie Charles sagte bewiesen werden! Aus dem Grund wird man selten in einer Ablehnung Vorsatz schreiben. Übermäßige Beanspruchung seh ich nicht. Wenn er ein Achtung Bissiger ... Aufkleber anbringt, will er ein Warnschild und nur das. Er will nichts kaputt machen. In dem moment denkt er nicht daran. Kein Verschulden. Du möchtest auf die sogenannte Schadenereignisstheorie raus. Die im übrigen nie bezahlt wird. Beispiel: A würde Dich anfahren, Du brichst Dir das Bein. Der Krankenwagen verunglückt. A wäre nur für das Bein schuld. Das Du im Krankenwagen gestorben bist, obwohl Du nur im Krankenwagen liegst weil A dich angefahren hat, ist ein Resultat aus dem Unfall A, das ein anderer den Krankenwagen zerstörte kann A nichts zu. Kausalität ja - Haftung no. Wenn Du ein Aufkleber auf dein Auto machst, Gutachter nur meine Meinung zählt, und man entfernt den. Hast Du Dein Auto beim kleben schon kaputt gemacht wie. Nein Zum Entfernen von Klebern gibt es entweder einen Föhn oder Lösungsmittel macht man das nicht hat man einfach mist gemacht. Das ist Fahrlässig Vorsatz muss Absicht Absicht zum Zerstören sein, beziehungsweise der muss wissen das das passieren kann und es sei ihm wurst. Endlich - danke Charles - endlich macht hier mal jemand den Mund auf. Einige Beiträge mancher User kann man vergessen
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| AW: Übermäßige Beanspruchung, bedingter Vorsatz oder Mietsachschaden ? Jens, du musst dir nicht so viel Arbeit machen und ich spar mir schlichtweg den Kommentar. Was Charles von dir hält, hat er schon öfter kundgetan. Und leider sind deine Beiträge oft falsch und unverständlich. @Charles: Vielleicht hat der User das Pech und ist gerade bei dem einen Versicherer, der das ablehnt? Und ein Prozeßrisiko gibt es immer. Smiley Mac |
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| einbehalten der mietkaution, mietsachschaden, schadenersatz, übermäßige beanspruchung, wertminderung |
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