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Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Dies ist eine Diskussion zu Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 14.07.2011, 20:09
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Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Meine Frage :Bei der Ermittlung der Teilschuld bei Unfällen im Straßenverkehr wird meines Wissen die Ermittlungsakte der Polizei heran gezogen.Aus dieser geht aber nicht hervor wie hoch die Schuld der einzelnen Beteiligten ist und soweit ich es verstanden habe befinden die jeweiligen Versicherungen darüber.Ist es nun so das diese versuchen werden den Versicherten mit der höchsten Schadens-höhe die höhere Teilschuld auf zu bürden?z.B.:mein Schaden: 10000€,Schaden des Unfallgegners: 500€,Schuld am Unfall:beide
Aus Sicht der Versicherungen wäre es doch am sinnvollsten mir 80% Teilschuld aufzuerlegen und meinem Unfallgegner 20% obwohl das Verhältniss eigentlich bei 50/50 liegen würde.Dies hört sich auf den ersten Blick von Seiten meiner Versicherung unsinnig an,wenn sich aber alle Versicherungen so verhalten machte dies aber Sinn.Meine Frage wäre:Habe ich einen Denkfehler oder wird dies in der Praxis so gehandhabt und ist dies eigentlich rechtens da der mit dem höheren Schaden immer benachteiligt wird ?Vielen Dank schon mal für eure Meinungen.
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Alt 14.07.2011, 23:25
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Aus meiner früheren Praxis kann ich diese Auffassung nicht bestätigen.

Es wird nach Sach- und Rechtslage reguliert. Jeder Geschädigte hat natürlich auch das Recht gegen eine vermeintlich willkürliche Regulierung zu klagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 10:14
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Schön das da jemand vom Fach ist.Man hat ja ehrlich gesagt keine Ahnung vom Versicherungsrecht und wie viele die letzten 20 Jahre immer nur brav bezahlt.Es ärgert einfach nur das,bei allem Verständnis das diese Schäden schnell beglichen werden sollten,das Versicherungen dies über den Kopf der Versicherten hinweg regelt.Man denkt naiv wie nun einmal viele sind, dass Versicherungen wenigsten die Versicherten anschreiben und ihnen mitteilen das sich der Fall nach Einsicht in die Ermittlungsakte so oder so darstellt und Aufgrund der und der Sachverhalte sie von einer Mitschuld von so und soviel % ausgehen und den Versicherten fragen ob man dies akzeptiert oder sich rechtliche Schritte vorbehält.Es soll" Fälle geben" da schlägt dann die eine Versicherung(nehmen wir an sie gehört auch noch zur selben Gruppe) der anderen eine Regulierungsquote vor und die andere akzeptiert diese ohne den Versicherten mit einzubeziehen.Aber es geht doch auch um das Geld des Versicherten der auf den Schaden sitzen bleibt.Ist es nicht suspekt das wenn Versicherte bei der eigenen Versicherung nachfragen wie diese zu einer Schadensregulierungquote kommt,die erste Frage der Verantwortlichen vor Ort ist ob sie eine Rechtschutzversicherung haben.O.k.vieleicht liegt es auch daran das man keine Ahnung hat aber vielleicht kann das jemand einen erklären!Also nun zu meinen Fragen:1.Frage:Klagt man dann wenn man mit der Regulierung nicht einverstanden ist gegen die eigene Versicherung? 2.Fragerohen einem bei einer Teilschuld außer das man auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibe noch andere Kosten?3.Frage:Wenn man nun eine Teilschuld akzeptiert deckt eine normale Haftpflicht auch alle Kosten ab oder könnte da noch mehr kommen.(Man denke da an Verdienstausfall oder Schmerzensgeld des Unfallgegners)und muss man dann wie in diesem fiktiven Fall auch 80% tragen? Von Versicherungsseite bekommt ja man ja als Versicherter nur lapidar mitgeteilt das der Schaden so und so reguliert wird.Quasi friss oder stirb und wenn man zu den Leuten gehört die sich nicht gerne streiten trifft dann wohl das letztere zu.

Geändert von H.Werner (15.07.2011 um 18:58 Uhr). Grund: Sachverhalt war nicht fiktiv genug.Ich hoffe jetzt ist er es.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 10:32
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Leider ist der letzte Beitrag nicht mehr fiktiv und darf daher - entsprechend den Forenregeln - nicht beantwortet werden; bitte ändern
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Alt 15.07.2011, 18:36
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Zitat:
Geändert von H.Werner (Heute um 16:37 Uhr). Grund: Sachverhalt war nicht fiktiv genug.Ich hoffe jetzt ist er es.
Sorry aber der "Ich-Bezug" muss raus; Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt
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Alt 15.07.2011, 19:05
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

O.k.es ist manchmal gar nicht so einfach beim schreiben zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden.Danke!!!Also nehmen wir an Person A übersieht beim links abbiegen ein Moped was sich hinter ihm im toten Winkel befindet.Er hat aber ansonsten alles richtig gemacht also Geschwindigkeit verlangsamt ,rechtzeitig geblinkt und der nachfolgende Verkehr hat seine Absicht ebenfalls bemerkt,bis auf dem Mopedfahrer der es eilig hatte und die hinter A fahrenden Autos überholte bis er dann A in die Seite knallte.Die Polizei vor Ort ist auch der Meinung das A kein Hauptsächliches Verschulden trifft.O.k.Die Meinung der Polizei ist nicht ausschlaggebend und einer allein ist nie Schuld also eine geringe Teilschuld von A wäre meiner Meinung akzeptabel.Einige Zeit später bekommt A von seiner Versicherung einen Brief das man sich mit der anderen Versicherung geeinigt hätte und A nehmen wir an 60% Teilschuld trifft.Als A dann zu seiner Versicherung geht und nachfragt ist die erste Frage die man ihm stellt ob er denn Rechtsschutz versichert wäre und ob man ihm überhaupt ohne Anwalt Einblicke in die Akten gewähren würde sei fraglich.A versteht die Welt nicht mehr da er noch nie mit so etwas zu tun hatte ,ist natürlich misstrauisch und hat natürlich Angst (siehe Fragen im Blog davor).Eure Meinung?Danke!

Geändert von H.Werner (15.07.2011 um 21:02 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 09:50
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Eine Absprache gegnerischer Versicherungen zur Haftungsquote ist nicht hinnehmbar und aus meiner Sicht auch nicht vorstellbar.

Unabhängig davon und ohne Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten, halte auch ich eine Quote von 60 : 40 zu Lasten des Abbiegenden für vertretbar. Gerade ein Abbiegevorgang stellt eine höhere Gefahr dar. Einem toten Winkel kann man durch Rückblick über die Schulter begegnen.

Dem A ist es unbenommen seinen (vermeintlich) darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruch gerichtlich geltend zu machen.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 15:35
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AW: Teilschuld bei Unfällen,Quotenregelung

Leider hat sich die Eule verdünnisiert, die sich hier auskennt.
Ich glaube schon, dass es legitim ist, wenn sich die beteiligten Versicherer über die Haftungsquote absprechen. Wegen dem Direktanspruch des Geschädigten an den Haftpflichtversicherer, bleibt deren VN erst einmal außen vor. Nur der Schluß, den der User ziehen möchte, ist irrig. Jeder Haftpflichtversicherer will möglichst wenig zahlen. Was hätte der Haftpflichtversicherer mit 90 % Haftung des 500 Euro-Schadens? Eben 450 €. Und wenn die Haftung bei 50 % liegt, sind das 250. Und 450 sind mehr als 250. Schwulitäten könnten auftreten, wenn beide beim selben Versicherer wären. Die Quote 60:40 halte ich im genannten Beispiel eher für ungerecht. Dem Mopedfahrer würde ich mindestens 70, wenn nicht 75 aufbrummen. Aber wer hört schon auf mich? Smiley Mac
Und wegen den 10 % lohnt sich keine Klage, da die Gerichts- und RAkosten bezahlt werden müssen.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 20:09
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Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Ich glaube schon, dass es legitim ist, wenn sich die beteiligten Versicherer über die Haftungsquote absprechen.
was sollte das bringen beide Versicherer vertreten konträre Interessen; selbst wenn die sich einigen, bringt das dem jeweiligen Geschädigten weder Vor- noch Nachteile. Wenn die Presse davon Wind bekäme hätten die beiden Versicherer eine herrliche Negativ-Kampagne.
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Die Quote 60:40 halte ich im genannten Beispiel eher für ungerecht.
es sind dahingehend schon mehrfach Urteile ergangen; Google hilft.
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Und wegen den 10 % lohnt sich keine Klage, da die Gerichts- und RAkosten bezahlt werden müssen.
10 % von .... € können sich ganz erklecklich auswirken.
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