Dies ist eine Diskussion zu Tätigkeitsbedingter Schaden - Belegschaftshabe in H-Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Tätigkeitsbedingter Schaden - Belegschaftshabe in H-Versicherung Im Rahmen der BHV der X ist folgendes gedeckt: "Mitversichert ist - abweichend von 7.3 und 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus Beschädigung, Vernichtung sowie das Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und von Besuchern, sofern die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Betrieb in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht. Der Versicherungsschutz wird auch ohne das Vorliegen einer gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers gewährt. Soweit Versicherungsschutz durch andere Versicherungen des Geschädigten oder Versicherungsnehmers besteht, gehen diese vor. Ein Verschulden des Geschädigten kann bei der Ersatzleistung berücksichtigt werden." Hat A einen Anspruch darauf aus der Police der X entschädigt zu werden? Wenn ein Anspruch grundsätzlich zunächst besteht, in Höhe welchen Anteils ist hier Verschulden des A anzurechnen? Kann hier das Verschulden aufgrund der Baustellensituation dem Geschädigten mit 100 % angerechnet werden? |
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| AW: Tätigkeitsbedingter Schaden - Belegschaftshabe in H-Versicherung Ej, uffbasse. Von mir gäbe es Ablehnung mangels Verschulden. Aber melden lohnt in jedem Fall, auch wenn es Ablehnung gibt. Smiley Mac |
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| AW: Tätigkeitsbedingter Schaden - Belegschaftshabe in H-Versicherung Zitat:
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| AW: Tätigkeitsbedingter Schaden - Belegschaftshabe in H-Versicherung In Jura lernt man, was Deckung und Haftung bedeutet. Die Deckung sieht hier vor, dass der VN in jedem Falle Versicherungsschutz hat. Die Haftung wird durch "Ein Verschulden des Geschädigten kann bei der Ersatzleistung berücksichtigt werden." geregelt. Der VR will hier zwar großzügig seinem VN Deckung gewähren, aber eben nicht für alles haften. Und da sind die Gesamtumstände relevant. Hier spielt dann die Gesamtkundenverbindung, die Schadenhöhe und Kulanz auch mit rein. Zuerst muß man mal so mutig sein und seinem Chef verkaufen, dass man für die eigene Schusslichkeit auch noch Schadenersatz verlangt. Smiley Mac |
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| AW: Tätigkeitsbedingter Schaden - Belegschaftshabe in H-Versicherung Ob hier in "jedem Falle" und auch in dem explizit geschilderten Deckung über die Klausel besteht, war die Frage. Ist die Tätigkeit im Betrieb als kaufmännischer Angestellter, der nur mal so, aber schon im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, auf die Baustelle geht, ausreichend um hier die Deckung über "...die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Betrieb in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht..." auszulösen. Weiterhin war die Frage, wenn dieses für Deckung genügt, in welcher Höhe sich der Anspruchsteller Verschulden anrechnen lassen muss. Geändert von Kerzenlicht (11.01.2012 um 22:34 Uhr). |
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