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Tablett ist kein Laptop?

Dies ist eine Diskussion zu Tablett ist kein Laptop? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 17.03.2011, 11:39
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Tablett ist kein Laptop?

Angenommen der Geschädigte (G) bekommt von der Haftpflichtversicherung (H) des Schädigers (S) einen Scheck in Höhe von 580,- EUR für ein 1,5 Jahre altes Apfelnotebook, dass neu 1590,- EUR gekostet hat. Die MWST wird nur erstattet beim kauf eines neuen laptops.
Der G möchte sich von dem Geld ein neues A-Pad (tablett)kaufen.
H verweigert die zahlung der MWST da ein tablett nach ihrer ansicht kein laptop sein.
Hat der G anspruch auf zahlung des MWST-Betrages?
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Alt 17.03.2011, 13:05
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AW: Tablett ist kein Laptop?

Wie ich sie liebe diese Tricksereien. Probier mal den Link:
http://www.kukuk.com/recht/mehrwertsteuer_bochum.htm
Nach meiner unwesentlichen Meinung hat der Versicherer die komplette Mehrwertsteuer zu zahlen, weil der KFZ-Markt nicht mit dem Laptop-Markt vergleichbar ist. Wenn es kein Tablet ist, dann könnten die ja auf der Ausstattung usw. herumreiten. Allerdings ist das sicher einer meiner Lieblingsversicherer, in deren Bibel steht, dass 50 % nicht klagen und das ist der Gewinn. Smiley Mac
PS: Die 580 € erscheinen mir bei dem Alter auch etwas niedrig.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 13:36
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AW: Tablett ist kein Laptop?

die 580,-eur wären auch der zeitwert lt. dem schätzer der einen totalschaden des gerätes feststellten.
weiss nur nicht wie man dagegen vorgehen kann oder sollte...
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 11:43
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AW: Tablett ist kein Laptop?

Tja, das ist eben die Krux. Das ist erst einmal mit Mühe (guten! Rechtsanwalt finden und Termin ausmachen) und dann noch mit Kosten (nicht die Beratung, sondern ggf die Gebühren im Klagefall)verbunden. Ein gewisses Prozeßrisiko hast du auch. Das kann dir aber keiner abnehmen. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 13:08
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AW: Tablett ist kein Laptop?

ich würde die unter Fristssetzung zur Zahlung der beim Kauf der Tablette angefallenen MWSt auffordern, und darauf hinwiesen, dass es hier um die Ersatzbeschaffung einer gleichartigen sache ankomnmt. Wie beim KFZ, wo der Ersatz durchaus ein neueres Modell, mit anderer Ausstattung (!) sein darf, ist sowohl ein Laptop, als auch so ein Touchidings an sich ein Rechner. Mit etwas anderer Ausstattung. Und wenns nicht fruchtet, zum RA, dessen Kosten aus Verzugsgesichtspunkten die versicherung nach Fristablauf tragen müsste. Die werden das ja wirtschaftlich betrachten - bei der hier diskutierten Summe sollten sie zahlen um einen Prozess zu vermeiden.

Analog Haftpflicht beim Auto . ein Anspruch mag da noch so unberechtigt sein,m wenn irgendwas dran sein könnte, zahlen die bis zu gewissen Summen (Bagtatellschäden).
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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