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Sturz vor einer Bank, wer haftet?

Dies ist eine Diskussion zu Sturz vor einer Bank, wer haftet? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2005, 10:40
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Sturz vor einer Bank, wer haftet?

Eine Bank ist geschlossen, man muss per Karte in das Gebäude, um den Bankomat benutzen zu können. Vor dem Eingang befindet sich ein Rost, auf dem eine Fußmatte liegt. Wer haftet wenn die Fußmatte auf dem Rost wegrutscht und der Kunde hinfällt und sich ziemlich stark verletzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2005, 11:46
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AW: Sturz vor einer Bank, wer haftet?

Hallo,

die Bank hat die sog. Wegesicherungspflicht.
Verletzt sich jemand auf dem Weg haftet die Bank bzw. deren Gewerbehaftpflichtversicherung (die sie haben sollte).

Den Schaden bei der Bank (Fillialleiter z.B.) melden (bestenfalls Zeugen beibringen)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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