Dies ist eine Diskussion zu Selbst Versichern trotz Maklervertrag? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Selbst Versichern trotz Maklervertrag? ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier im richtigen Forum bin, aber ich hätte da mal eine Frage: Kann Person A, wenn diese einen Maklervertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) abgeschlossen habt, in Bereichen, bei denen sie noch nicht über ihren Makler eine Versicherung abgeschlossen habt, sich selbst versichern? (z.B. Krankzusatzversicherung) Bedanke mich jetzt schon einmal für alle Antworten! MfG steelwarrior Geändert von steelwarrior (02.06.2008 um 19:47 Uhr). |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Was steht denn dazu in dem Maklervertrag? Würde mich doch sehr wundern, wenn diese Frage dort keine Erwähnung fände...
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Danke für deine Antwort RATom! Also deutlich erkennen konnte ich bei mehrmaligen lesen nicht wirklich was. Muss das explizit verneint oder explizit bejat werden? Das einzige, was sich in diese Richtung anhört ist "Die gesamte Korrespondenz mit Versicherern ist allein mit dem VM zu führen. Der VM hat insbesondere gegenüber Versicherern ausdürcklich Empfangsvollmacht zum vorherigen Empfang von Versicherungsbedingungen gemäß § 7 VVG." Der Rest ist höchsten in solch einer Sprache geschrieben, dass ich das nicht damit in Verbindung bringen könnte. |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Zitat:
Wie RATom bereits feststellt ist natürlich der hier nicht bekannte Maklervertrag vorrangig zu betrachten. Da man aber einen solchen Maklervertrag nach § 627 BGB fristlos kündigen könnte, gehe ich von einer weniger starren Bindung des Mandanten aus. M.E. kann man auch ohne den Versicherungsmakler weitere Versicherungsverträge schließen |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Danke für deine Antwort Senior! Falls es Probleme geben würde, was kann denn schlimmstenfalls passieren? Kündigung des Maklervertrags? Kündigung aller Versicherungen? |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Die in Beitrag # 4 angeführten Zitate aus dem Maklervertrag lassen nicht den Schluß auf einen Ausschließlichkeitsvertrag mit dem Makler zu; diese beziehen sich allenfalls auf bestehende Versicherungsverträge. Zitat:
Zitat:
Allerdings ist mir unverständlich, warum man sich dem Makler - welcher ja eine Vertrauensposition inne hat - nicht anvertrauen bzw. diesen im Zweifel zu dieser "günstigen" Versicherung befragen sollte können.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Zitat:
Ein für mein Verständnis normaler Maklervertrag besagt, dass der Makler für die von ihm selbst vermittelten Verträge die Betreuung/Verantwortung übernimmt. So oder so ähnlich sollte es auch in dem vorliegenden Maklervertrag zu finden sein. |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Zitat:
hast schon recht! wollte mich nur sicherheitshalber absichern was so die rechtslage ist. man weiß ja nicht was einem der makler erzählt, wenn es um seine provision geht nicht das ich ihm das zutrauen würde, aber versicherungsvertreter sind ja eine spezies für sich |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Selbst Versichern trotz Maklervertrag? Zitat:
das er den interesse des kunden und nicht dem der versicherung dient glaub ich dir schon, aber ob er nicht seinem eigenen interesse zuerst dient, das ist die andere frage. bin nicht so der fachmann auf diesem gebiet, aber soweit ich weiß sind in deutschland die courtagen der einzelnen versicherungen an makler nicht gleich. nichts desto trozt vertrau ich meinen makler. aber sicher ist sicher! danke für eure hilfe! |
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