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Schäden am Mietwagen

Dies ist eine Diskussion zu Schäden am Mietwagen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 16:00
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Schäden am Mietwagen

Ich würde hier mal gerne eine Frage stellen, vielleicht kann ja jemand helfen.

Thema Autovermietung, Schaden, Haftungsbegrenzung
Person A hat an einem Wochenende für einen Umzug einen Kastenwagen gemietet, Samstags geholt und am Samstagabend wieder hingestellt. Schlüssel eingeworfen da Büro schon geschlossen war.

Es wurden am Montag seitens des Vermieters Firma B, zwei Schäden angelastet (einmal am Heck und einmal oben seitlich am Dach). A hat zwar nichts bemerkt und gesehen aber falle damit wohl hinten runter.

Aber man hatte ja Haftungsbegrenzung auf 750,00 EUR.
Jetzt werden bei der Abrechnung zwei einzelne Schäden, auch mit zweimal Gutachter belastet mit jeweils 750,00 EUR, also müsste man 1500,00 zahlen plus Kosten Gutachter jeweils 60,00. Angeblich gemäß Vorgehensweise der Kaskoversicherungen.

Meine Frage: Ist das rechtens, müsste es nicht als ein Schadensfall gesehen werden und müssen die Gutachterkosten nicht mit einbezogen werden. Die rechnen die nämlich separat ab.
Es wäre schön wenn jemand helfen könnte

Danke schon im Voraus

Person A
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 16:11
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AW: Schäden am Mietwagen

Nur der Mieter selbst und/oder sein Fahrer kann Angaben zu den Beschädigungen machen.

Sind beide Schäden durch ein Ereignis eingetreten ist auch die SB nur einmalig anzurechnen.

Sollten die Schäden auf 2 verschiedene Unfallereignisse zurückzuführen sein erfolgt auch eine entsprechende Anrechnung.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 20:38
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AW: Schäden am Mietwagen

Dafür müsste man natürlich den Text kennen.

Aber ich sehe es auch so, dass bei zwei Unfallereignisse, zwei Schadensfälle vorliegen. Heck und "seitlich oben am Dach" klingt schon nach zwei Unfällen.

Aus Verbrauchersicht würde ich auch sagen, mit 750,00 ist alles abgegolten, da Gutachterkosten ja auch Teil des SchErsA sind.
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