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Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Dies ist eine Diskussion zu Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 12:07
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Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Hallo,

angenommen B wurden verschiedene Sachen, die er in einer Hüfttasche bei sich trug, entwendet. Der angenomme Vorgang ist folgender:

B musste auf dem Weg eine Unterführung benutzen und wurde beim Herabsteigen der Treppe von R nach einer Zigarette gefragt. Als B sich zu diesem hinwendet, entreißt R dem B mit der einen Hand die Hüfttasche und gibt ihm mit der anderen Hand einen Schubs, durch den B die Treppe herunter gefallen ist und flüchtet anschließend mit der Beute.

Die Versicherung V würde den Schaden übernehmen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Verlust von Bs Eigentum um einen Raub handelt, also einer Entwendung unter Zuhilfenahme von Gewalt oder der Androhung von Gefahr für Leib und Leben.

Erfüllt angegebener Tatbestand die Voraussetzungen für einen Raub?

Danke und viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 12:38
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

http://www.bld.de/fileadmin/bld/txt_...rus_7_2007.pdf
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 13:22
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

besten dank, muss ich mir heut abend mal in ruhe durchlesen.
kurzfassung:
- das entreißen der tasche ist grundsätzlich keine qualifikation für einen raub, könnte es allerdings sein, wenn für die entwendung erhebliche gewalt aufgewendet werden muss (könnte von beschaffenheit/material/verarbeitung der tasche abhängig sein)
- bei dem schubsen handelt es sich eindeutig um eine mechanische/auf das opfer einwirkende kraft, würde somit für einen raub sprechen!?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 13:37
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Zitat:
Zitat von silverversurfer
- bei dem schubsen handelt es sich eindeutig um eine mechanische/auf das opfer einwirkende kraft, würde somit für einen raub sprechen!?
Weiß nicht, denke aber eher nicht.

Ziel war es ja nicht, das Opfer zu verletzen sondern es aus dem Gleichgewicht zu bringen um zugreifen zu können, den Überraschungsmoment zu schaffen. Würde ich mit dem Rempler bei Taschendieb gleichsetzen, welcher mit dem Rempler für Ablenkung sucht. Entsprechende Ausführungen findest du in dem Aufsatz.

Ich würde den Raub auch verneinen (allerdings hab ich auch keine Ahnung )

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 13:44
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL
Weiß nicht, denke aber eher nicht.

Ziel war es ja nicht, das Opfer zu verletzen sondern es aus dem Gleichgewicht zu bringen...

unabhängig von den folgen/schäden durch den damit verursachten treppensturz?

wenn jetzt ein taschendieb so vorgeht und dabei, vorsätzlich oder nicht, das opfer, zb durch den tragegurt der tasche, beinahe stranguliert/umbringt, geht das doch auch über einen einfachen, den überraschungsmoment ausnutzenden, taschendiebstahl hinaus, oder sehe ich das falsch (und das wäre tatsächlich "nur" ein einfacher diebstahl mit gefährlicher körperverletzung)?
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 14:31
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Zitat:
Zitat von silverversurfer
unabhängig von den folgen/schäden durch den damit verursachten treppensturz?
Ja! Der Unterschied ist das Mittel und nicht die Folge.

Wieder gleichzusetzen mit dem Handtaschendiebstahlt. Hier stürzen ja auch häufig, die vorwiegend älteren Damen und verletzen sich nicht unerheblich.

Zitat:
Zitat von silverversurfer
wenn jetzt ein taschendieb so vorgeht und dabei, vorsätzlich oder nicht, das opfer, zb durch den tragegurt der tasche, beinahe stranguliert/umbringt, geht das doch auch über einen einfachen, den überraschungsmoment ausnutzenden, taschendiebstahl hinaus, oder sehe ich das falsch (und das wäre tatsächlich "nur" ein einfacher diebstahl mit gefährlicher körperverletzung)?
Na ja, der Vorsatz spielt schon eine Rolle aber irgendwann ist natürlich das einfache Maß überschritten.

Wenn ich dir, auf gut deutsch, eins in die Fresse hau und anschließend die Tasche klau, dann hat das nix mehr mit Überraschung zu tun
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 19:07
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

na ja, da sehe ich aber schon noch einen deutlichen unterschied. es ist schließlich etwas anderes, ob man fällt, weil man etwas klapperig/nicht mehr so standfest ist
oder ob man eine treppe runterfällt, weil man einen stoß bekommt. ohne den stoß wäre der gürtel vermutlich auch nicht gerissen (immerhin gibt namhafter hersteller XY nicht ohne grund eine lebenslange garantie).

man könnte jetzt natürlich von der bundesanstalt für materialforschung in einer versuchsreihe mit xxxx wiederholungen nachprüfen lassen, ob das ziehen an der tasche, die entgegen gesetzte und durch den sturz verursachte bewegung oder beide bewegungskräfte für das reißen des gurtes entscheidend waren...

ach ja, soweit ich den von dir angeführten aufsatz verstehe (danke noch mal), ist die sache mit der überaschung nicht wirklich maßgeblich (?), oder sehe ich das falsch? selbst der "treppenstoß" ist nicht zwangsläufig entscheidend, sondern schon das kräftige reißen an der tasche, die, da am körper befestigt, nicht ohne maßgebliche gewaltanwendung entwendet werden kann?!?

die ganze argumentation mit der schnelligkeit/überraschung zielt ja im wesentlichen auf beispielfälle, bei denen das raub-/diebesgut eben nicht gesichert war (ein der schwerkraft entgegenwirkendes festhalten einer über der schulter hängenden tasche, eine unter dem arm getragene geldkassette, ein auf dem beifahrersitz/im fahrradkorb liegender gegenstand usw).

undabhängig von folgen/auswirkungen der ausführung, ist es doch gerade die ausführung der tat, die mit einem erheblichen kraft/gewalteinsatz überhaupt erst zustande kommt
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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 20:43
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Zitat:
Zitat von silverversurfer
na ja, da sehe ich aber schon noch einen deutlichen unterschied. es ist schließlich etwas anderes, ob man fällt, weil man etwas klapperig/nicht mehr so standfest ist
oder ob man eine treppe runterfällt, weil man einen stoß bekommt.
Warum? Stoß ist Stoß

Zitat:
Zitat von silverversurfer
ohne den stoß wäre der gürtel vermutlich auch nicht gerissen
Aha, damit wurde also das Ziel, die Tasche zu stehlen (nicht rauben!), mit einfachem Mittel erreicht!

Ikk sach doch, keene Ahnung, iss nur mene Meinung. Vielleicht kannst du dich ja durchsezten, evtl. hat auch noch jemand anderes etwas hilfreiches für dich.
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 15:00
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

Hmm, das kommt mal darauf an wie man das der Polizei wahrheitsgemäß geschildert hat. Die Versicherung wird die Akte einsehen und danach entscheiden. Nach meiner unwesentlichen Meinung spielt die Qualität der Tasche keine Rolle, die Verletzungen sind dann vielleicht umfangreicher, was keine Rolle spielt. Der Tatablauf ist entscheidend. Aber tendenziell würde ich hier großzügiger als die Eule urteilen, wenn das nu so war. Ich würde der Versicherung einen Vergleich anbieten. Gruss Mac
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  #10 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 17:19
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AW: Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl?

problem: dieser fiktive fall spielt nicht in der brd, sondern in lettland. als opfer B sich wieder aufgerappelt hat und dem dieb/räuber hinterher die treppe hoch ist, hat er sich sehr gefreut, dass direkt daneben ein streifenwagen an der roten ampel gestanden hat. nach einer kurzen schilderung war die antwort des polizisten auf dem beifahrersitz: "go away, not our problem!" tür zu und weggefahren. danach gab es noch einen erhöhten administrativen aufwand. polizeistation, wieder zur polizeistation, dann ordnungsamt/stadtverwaltung usw...

der wilde westen war früher einmal, heute ist es der "wilde osten"
;-)
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