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Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Dies ist eine Diskussion zu Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 22:13
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Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Guten Abend,
Folgender fiktiver Fall:
Im Haus der Fam. 1-2-3 ist durch einen Sturmschaden ein Wasserfleck an der Decke entstanden. Die Decke wurde 2 Monate zuvor von einem Malermeisterbetrieb A fachgerecht renoviert.

Den Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung durch den Meisterbetrieb befand die Versicherung C zu hoch und beauftragte die Fa. B (kein Malermeister, sondern eine Trockungsfirma) mit einem Kostenvoranschlag.
Dieser fällt nun erheblich geringer aus.

Muss sich die Berechnung nicht auf die Grundlage des vom Meisterbetieb A gerade ausgeführten Preises stützen, und nicht auf den Preis der Fa. B, welche kein Meisterbetrieb ist?

Muss Fam. 1-2-3 hinnehmen, dass sie evtl. die Differenz dazuzahlen muss, um einen fachgerechten (vom Meisterbetrieb) hergestellten Anstrich zu erhalten?

Besteht die Möglichkeit einer fiktiven Abrechung zwischen Fam. 1-2-3 und Versicherung C?

Gruß fliederflora
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 22:44
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AW: Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Die Versicherungsnehmer (VN) sollten den Sanierungskostenvoranschlag der Trocknungsfirma gegenüber der Versicherung - zumindest was die Malerarbeiten anbelangt - zurückweisen.

VNer haben Anspruch auf Wiederherstellung zum Neuwert; siehe Versicherungsbedingungen.

Wiederherstellungsanspruch zum Neuwert besteht bei fiktiver Abrechnung iaR nicht; hier wird lediglich der Zeitwert ohne Mwst zu erstatten sein.

Das Ansinnen des Regulierungsbeauftragten der Versicherung würde ich, nicht zuletzt auch mit dem Hinweis darauf dass man dem Sanierungsbetrieb insoweit keinen Auftrag erteilen wird, als unangemessen und nicht bedingungskonform bezeichnen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 23:06
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AW: Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen

Wiederherstellungsanspruch zum Neuwert besteht bei fiktiver Abrechnung iaR nicht; hier wird lediglich der Zeitwert ohne Mwst zu erstatten sein.
Was muss sich der VN darunter genau vorstellen? Die Decke ist 2 Monate "alt".
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 00:18
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AW: Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Zitat:
Zitat von fliederflora Beitrag anzeigen
Was muss sich der VN darunter genau vorstellen? Die Decke ist 2 Monate "alt".
dann sollten sich Zeitwert und Neuwert decken.

Da aber wohl Wiederherstellung im Raum steht stellt sich die Frage doch gar nicht. Hier sind die tatsächlichen Malerkosten des bisher tätigen Malers nach Sanierung zu erstatten, soweit sich diese Kosten im ortsüblichen Rahmen bewegen
.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 13:25
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AW: Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Hallo nochmal,
mal angenommen, die Versicherung erstattet kommentarlos den Betrag, welche die Trocknungsfirma für die Wiederherstellung veransschlagt (ohne die Mwst.)
Die Kosten für die Malerarbeiten durch die Trocknungsfirma unterscheiden sich im Stundenlohn (5€ weniger als der Malerbetrieb)
Ansonsten lässt sich die Aufstellung evtl. nicht gut vergleichen, da einmal nach m2 und einmal nach Std. aufgestellt werden würde.


Sollte der VN auf den Malerstundenlohn bestehen? Der schlägt sich aber nur in den zusätzlichen Arbeiten (Baustellenerreichtung und Räum und Möbelrückarbeiten) nieder, die Malerleistung, wie gesagt würde nach m2 berechnet.

Gruß Fliederflora
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Alt 10.03.2011, 17:50
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AW: Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

Verstehe das Problem nicht.

Ich würde ebenso kommentarlos den Malerbetrieb mit der Sanierung beauftragen und die Rechnung dem Versicherer zum Ausgleich vorlegen.

Wird der Leistungsanspruch nicht anerkannt, wird man klagen müssen.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 08:16
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AW: Schadensregulierung durch Nicht-Meisterbetrieb erdulden?

1. Wenn der teurere Maler beauftragt wird, wird der Versicherer regelmäßig auch die höheren Kosten begleichen. Nur eine Abrechnung auf der Basis des Angebotes ist eben nicht möglich.
2. Solche Trocknungsbetriebe haben regelmäßig einen angestellten Malermeister oder einen Subler-Malermeister. Das ist die Praxis und alles Andere sowieso unzulässig.
Smiley Mac
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